Speedupdate rechtliche Probleme?

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stedec
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von stedec »

Habe mittlerweile mal beim ADAC schriftlich angefragt und bekam aus der Rechtsberatung folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr xxx*,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Es trifft zu, dass es bei der Ermittlung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit Toleranzen gibt. Dies sind jedoch Toleranzen, die auf "Ungenauigkeiten" im Messverfahren im Rahmen der Genehmigung zurückzuführen sind. Sofern jedoch auf ein Fahrzeug ein Update aufgespielt wird, um auf diesem Weg eine höhere Geschwindigkeit erzielen zu können, geht es um Änderungen, die aus unserer Sicht auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können. Letztlich geht es hier um eine Änderung der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens festgestellten Eigenschaften des Fahrzeugs.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
xxx*
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale

*=(Name entfernt aus Datenschutz)

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callmeuhu
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von callmeuhu »

früher fuhren die Mopedfuzzis alle nach Venlo und liessen sich die illegalen Tuningsätze einbauen. Dann gab es Ärger aus DE und die Händler durften nicht mehr einbauen, nur noch verkaufen. Irgendwann gab es wieder Ärger aus DE und deutsche Kunden bekamen nichts mehr verkauft.

als Versicherungsmakler würde ich mich was anderes fragen:

1.) Ist der Versicherungsschutz noch da :?:
2.) Wird ein Gutachter einer gegenerischen Versicherung die Manipulation nachweisen können :?:

Bei gemessenen 54 km/h auf dem Rollenprüfstand passiert nichts, sofern man das nicht jedem unter die Nase hängt. Gesetzt dem Fall, hier lesen auch Ordnungshüter mit ;) , könnte diesem Fahrzeugtyp erhöhte Aufmerksamkeit "blühen". Bei anderen hier im Forenuniversum öfter manpulierten Fahrzeugen, war das der Fall.

aus der Praxis

baue ich den Vorgängercontroller in meinen unu ein, wird der Controller nicht "sauber" abgeregelt und der unu läuft 55 km/h (Tacho). Das macht der unu, wegen der entstehenden Temperaturen, aber auf Dauer nicht mit

Daraus ergibt sich eine weitere Frage:

3.) Wer übernimmt die Kosten für evtl. Folgeschäden :?:
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stedec
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von stedec »

Hallo callmeuhu,
bei der ganzen Diskussion ging es ja mehr oder weniger nicht um die Frage "Tuning", sondern um "legale Ausnutzung einer 10%igen Toleranz. Bei dieser Art von Update wird laut niederländischem Händler ein "Chip" eingebaut, der die Geschwindigkeit exakt begrenzen soll.
Für mich ist das dann kein Ausnutzen einer Messtoleranz a la "ePowerfun" in Wiesbaden, der E-Tretroller (E-Scooter) herstellt und von Anfang an nach oben (22 km/h statt 20 km/h) optimiert hat. Aber so ist das Fahrzeug durch die Typengenehmigung gekommen.
Nach Dafürhalten der Rechtsanwaltes des ADAC ist das aber genau so ein illegaler Eingriff und führt wahrscheinlich (da noch nicht vor Gerichten entschieden) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Demnach:

1) Wegfall Versicherungsschutz
2) Wenn der Gutachter sucht, wird er die Änderung finden - ja wir sind hier nicht privat unter uns "Usern"
3) Segway wird 100% jede Gewährleistung von sich weisen durch den "manipulativen technischen Umbau

Also ich sag Euch eins: nur um im Verkehr besser mitschwimmen zu können, ist es das wert? Statt 45 km/h gute 50 km/h ? Nächstes Argument: auch die Autos fahren ja in der Stadt eh meist 60 km/h...müssen wir da dann auch nachziehen? Ich denke die Sache ist zu heiss und birgt vor allem dann zu hohes Risiko, wenn es mal zu einem Personenschaden kommt... Im allerschlimmsten Fall der persönliche finanzielle Ruin, das sag ich als Versicherungsmakler. Daher reift der Gedanke gerade bei mir den E125S zu verkaufen und auf den E300SE zu wechseln :-) Mal sehen...

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callmeuhu
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Re: Speedupdate rechtliche Probleme?

Beitrag von callmeuhu »

stedec hat geschrieben:
Mo 20. Mär 2023, 21:28
Im allerschlimmsten Fall der persönliche finanzielle Ruin, das sag ich als Versicherungsmakler.
das bestätige ich als Rechtsberater im Gefahrgutrecht

ich soll und muss auf den Worstcase hinweisen :!:
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