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Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Fr 16. Jan 2015, 22:25
von wicki
Moin zusammen.

nachdem ich jahrelang ein illegales GoPed gefahren habe,
habe ich nun einen Mach1/6B 1000W.
Fuer den Korb habe ich eine Schnellbefestigung gefummelt,
so dass man ihn schnell zusammenklappen kann. Wenn man
dann die Lenkung fixiert und einen Handgriff an der
Vordergabel befestigt, kann man ihn auch mit Akkus wie
einen (schweren) Trolley ziehen.
Frage: hat jemand schon mal Erfahrungen damit gemacht,
wie die Bahn reagiert, wenn man so ein Ding mit rein nimmt?

Wenn man es unter einer Abdeckung verbirgt, und sagt,
"das ist ein Klapprad", dann sollte es auf jeden Fall
gehen. Seit 2011 sind aber auch unverpackte Klappraeder
als Gepaeck zugelassen.

Wie ist es mit einem E-Scooter ?

Munter bleiben

Wicki

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Sa 17. Jan 2015, 13:42
von EilemitWeile
Hallo Wicki,

eigene Erfahrung habe ich damit nicht.

Wenn man den Escooter zusammenklappt kann man ihn ja auch an der Lenkstange anheben und - auf das Hinterrad gestützt - mitziehen.
Insofern hat er tatsächlich was von einem Trolli und ich würde ihn als rollendes Gepäckstück deklarieren.

Ich glaube nicht, dass ein Kontrolleur selbst entscheiden kann, ob dieser "Trolli" erlaubt ist oder nicht.
Eher geht es in Richtung "ja, ist erlaubt".

Grüsse
EmW

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Sa 17. Jan 2015, 14:59
von wicki
Moin, moin,
EilemitWeile hat geschrieben: Wenn man den Escooter zusammenklappt kann man ihn ja auch an der Lenkstange anheben und - auf das Hinterrad gestützt - mitziehen.
Das geht beim Mach1 6B leider nicht so ohne weiteres - aufgrund der ungünstigen Schwerpunktlage.
(Die Lenkung kippt mal zur einen, mal zur anderen Seite)
Man muss sie fixieren und einen Griff anbringen, damit es handhabbar bleibt. Wenn die endgültige Konstruktion steht, mach ich mal Fotos.

Evtl. baue ich noch Schnellspanner zur einfachen Demotage des Lenkers dran - das reduziert die Breite von 60 cm auf 33 cm.

EilemitWeile hat geschrieben: Insofern hat er tatsächlich was von einem Trolli und ich würde ihn als rollendes Gepäckstück deklarieren.
Ich glaube nicht, dass ein Kontrolleur selbst entscheiden kann, ob dieser "Trolli" erlaubt ist oder nicht.
Eher geht es in Richtung "ja, ist erlaubt".
Elektrofahrräder sind verboten, Klappräder erlaubt - das ist ein heikles Thema.
Ich werde es demnächst mal in der Praxis testen.

Munter bleiben

Wicki

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: So 18. Jan 2015, 13:27
von EilemitWeile
Moin Wicki,

in Baden-Württemberg sind Falträder und Pedelecs erlaubt.

Siehe hier:

http://www.vvs.de/tickets/mitnahme-von-fahrraedern/

Hinweis zu Falt- bzw. Klapprädern: Diese gelten in zusammengefaltetem bzw. -geklapptem Zustand als Gepäck. Am besten in einer Schutzhülle verpackt - zum Schutz von Mitreisenden - können diese dann grundsätzlich zu allen Zeiten kostenlos in allen Bussen und Bahnen des VVS mitgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.

Hinweis zu Pedelecs: Für Fahrräder mit Trethilfe durch einen Elektro-Hilfsmotor, z. B. Pedelec, die ohne Versicherungskennzeichen genutzt werden dürfen, gelten die Mitnahmeregelungen für Fahrräder.

und siehe hier:

Mitnahme von Fahrrädern
Grundsätzlich gilt, dass Fahrräder in allen S-Bahnen, Zügen des Nahverkehrs (DB und WEG*) und in den Stadtbahnen kostenlos mitgenommen werden können. Dies gilt auch für Fahrten in bzw. aus dem Landkreis Göppingen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch folgende Zeiten:

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: So 18. Jan 2015, 16:51
von MEroller
EilemitWeile hat geschrieben:...Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch folgende Zeiten:
Jaja, etwas außerhalb besagter (aber hier noch nicht zitierter) Zeiten habe ich schon mal miterlebt, wie ein Kontrolleur am Bopser (ja, so heißt eine Haltestelle in Stuttgart :D ) einen Radfahrer wieder mit hinauskomplementiert hat aus der Straßenbahn, mit Hinweis auf die erlaubten Zeiten.

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Mo 19. Jan 2015, 15:16
von EilemitWeile
Hallo MEroller,

schönen Tach auch.

Ja, in der Rush-Hour sind Fahrräder '(und in meinen Augen auch Kinderwägen) suboptimal und nicht erlaubt.

Wicki ist im Raum 45 Zuhause. Vielleicht sollte er/sie die Vorschriften nochmal anschauen. Weichen die von denen bei uns so weit ab ?

Beste Grüsse
EmW

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Mo 19. Jan 2015, 16:49
von wicki
nahmnd,

neue erkenntnisse - das ist schon wirr.....
wir haben hier n "VRR" - und mit einer VRR-karte kann man dann
auch VRR-Zuege der Bahn benutzen.
und fuer den VRR gilt:

-----------hier abbeissen-------------------------
Was kostet die Fahrradmitnahme?
Für die Fahrradmitnahme benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem
regulären Ticket pro Fahrt und Rad ein ZusatzTicket. *schwallblubber*....

-------------- und dann -----------------------------
Übrigens:
Einräder sowie Fahrräder, die aufgrund ihrer Konstruktion
zusammengeklappt werden können, werden als Gepäck
nach Maßgabe des Artikels 9.1 der Beförderungsbedingungen
unentgeltlich befördert.
-----------------------------

alles klar ? ;-)

ich werds mal testen und berichten - wenn es nicht mehr so
schweinekalt ist....

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Mo 19. Jan 2015, 19:52
von EilemitWeile
Alles klar :lol:

ja, dann klapp mal schön und berichte. Ich freu mich drauf.

Beste Grüsse
EmW

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Mo 2. Feb 2015, 11:41
von elfo27
Wenn damit mal nicht solch ein "E-Scooter" gemeint war ...
4_wheel_E_scooter_for_the_handicapped[1].jpg

Re: Mach 1 in oeffentlichen Verkehrsmitteln - Erfahrungen?

Verfasst: Mo 2. Feb 2015, 18:58
von Ganter Ingo™
Natürlich waren diese E-Scooter gemeint. Etwas anderes kennt die breite Masse doch nicht unter dem Begriff.

Was wir fahren, sind doch Elektromofas oder Elektromopeds in Minibauart. Und damit gehe ich auch in den ÖPNV.