Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

elfo27
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von elfo27 »

opagennaro hat geschrieben:Hallo zusammen,

da sich hier offensichtlich mehr Geschädigte tummeln, als in meinem Dingsda, möchte ich vermelden, dass auch ich natürlich gestern die Mammut-Mail von e-sprit bekommen habe, gleich mit einem vorbereiteten Anschreiben, welches ich an die 23 beteiligten Anwälte der Gläubiger (in Worten: dreiundzwanzig) schicken soll....
Ooops, also eine solche mail habe ich nicht bekommen. Ich hatte dort allerdings auch "nur" gegen Vorkasse bestellt, und kein Fzg in Reparatur.

Gruß

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Joehannes
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von Joehannes »

Ich fasse mal zusammen. In der Insolvenzmasse der Versteigerung sind 23 +1 Kundenfahrzeuge. Die waren
dort in Geiselhaft, zur Reperatur oder so, als "Schicht im Schacht" war.

Diese und der Rest der Masse werden jetzt durch den GV versteigert. Sehr dünnes Eis auch für die Käufer.
Es ist ja dann bereits die 2. Versteigerung.
Also war auch die 1. Versteigerung ein Desaster. Eine 3. wird es wohl nicht mehr geben.
Die Masse wird dann wohl für eine Brotzeit weitergereicht. Weiter reichen ist der Fachbegriff für Händler in diesem Gewerbe.
Bei einer Grenzüberschreitung ändert sich wohl dann auch die Besitzerfrage.
Besitz gleich Eigentum? Deutsches Recht! Österreichisches Recht! Import? Export?
Wieder viele Fragen über Fragen.......
Das kann man sich doch nicht ausdenken? :(

elfo27
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von elfo27 »

Ich kann einfach nicht verstehen, wieso dort Kundenfahrzeuge versteigert werden, nur weil die sich dort zufällig aufhalten. Das kann auch in Österreich nicht rechtens sein ...

Gruß

STW
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von STW »

Das ist in D ähnlich - wenn nicht identifizierbar ist, dass das Material nicht zum Betrieb gehört, dann wird es mit verscherbelt. Getreu dem Motto, man hätte ja seine Ansprüche rechtzeitig beim Gerichtsvollzieher anmelden können.
Darüber hinaus wäre es natürlich fair, wenn der Insolvente seine Kunden darüber informiert, dass die Roller gefährdet sind. Bequemer ist es, das zu verschweigen, dann sind die Dinger weg, und der Versteigerungserlös drückt die eigene Schuldenlast. Die moralische Bewertung kann ja jeder selbst vornehmen und daraus ableiten, zu welchem St.-Nimmerleinstag die bestellten Akkus geliefert werden - wäre mein Geld / mein Roller da weggesackt, dann wäre Anzeige wegen vermutetem Betrug, Unterschlagung und was sonst noch alles in Frage kommt, fällig.
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Haro
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von Haro »

STW hat geschrieben:Ansprüche rechtzeitig beim Gerichtsvollzieher anmelden
Ja, in Ösiland nicht beim Gerichtsvollzieher, sondern entweder beim zuständigen Bezirks-RichterIn (meistens sind es weibliche Richter) der "Insolvenzabteilung" oder beim Insolvenzverwalter/Masseverwalter.

Insolvenzverwalter, häh?

Wenn das BezirksrichterIn das Verfahren nicht selbst führen will (Ihr wißt schon: Arbeitsüberlastung ...) beauftragt es einen ortsansässigen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Verfahrens und behält sich nur die Oberaufsicht übers Verfahren vor. Das BezirksrichterIn kann sich nach Lust und Laune in das Verfahren einmischen oder nicht (meistens nicht).

Nur wenn eine öffentliche Versteigerung (der einzelnen Elektroroller) stattfindet, so führt das BezirksrichterIn diese üblicherweise persönlich durch.

Vom Versteigerungserlös, bzw. allgemein vom Liquidationserlös des Betriebes wird vorrangig ("bevorrangte Forderung") das Honorar des Masseverwalters=Rechtsanwalts beglichen.
Man kann sich vorstellen, dass nach Abzug dieses Honorars oft gar nix mehr zum Verteilen an die Gläubiger übrig bleibt.
Viele Rechtsanwälte in Ösiland leben vorwiegend von solchen gerichtlichen Aufträgen. Je nachdem, wie gut sie mit dem zuständigen BezirksricherIn befreundet sind, bekommen sie lukrative oder wenig lukrative Insolvenzverfahren zugeschanzt, bzw. dürfen sich für ihre Tätigkeit wenig oder sehr, sehr viel aus der Masse herausnehmen, denn die Festsetzung der Höhe des Honorars liegt im (faktisch) freien Ermessen des RichterIn (ich wiederhole: Das Honorar des Masseverwalters ist bevorrechtete/bevorrangte Forderung).

Viele Leute in Ösiland, die mal Probleme mit einem örtlichen Bezirksrichter hatten, haben versucht, mittels eines örtlichen Rechtsanwalts zu ihrem Recht zu kommen.
Und sich dann gewundert, warum dieser Rechtsanwalt überhaupt nichts Zielführendes unternommen hat, Fristen verstreichen hat lassen etc.

Merke: Kein Rechtsanwalt in Ösiland will es sich mit dem Richter verscherzen, der ihm die Insolvenzverwaltungs-Aufträge zuteilt.

Ähnliches gilt für Besachwalterungen (Entmündigungen erwachsener Personen, die entweder verrückt oder geistig behindert sind, oder halt nur Opfer einer Intrige geworden sind, wie Gustl Mollath). Auch hier wird in aller Regel ein örtlicher Rechtsanwalt als Sachwalter (Vormund) eingesetzt. Manche dieser "Besachwalterten" waren zuvor reich (haben zB ein Vermögen geerbt); man glaubt gar nicht, wie schnell so ein Vermögen sich unter Verwaltung eines Sachwalters in Luft auflöst. Häuser, Autos, wertvolle Antiquitäten und Kunstgegenstände ... alles kann der Sachwalter-Rechtsanwalt im Namen des Entmündigten sofort rechtswirksam verkaufen. ZB die Häuser weit unter Wert an befreundete Immobilienhaie, und sich dann den Gewinn privat mit dem Immobilienhai teilen.

Selbstverständlich nur dann, wenn das RichterIn, unter dessen Oberaufsicht dies stattfindet, beide Augen zudrückt. Dann aber ist buchstäblich alles möglich.

(Ich habe vor über 20 Jahren die Rechtsverdreherei studiert und wäre damals um ein Haar Richter geworden, daher diese ernüchternden Insiderinfos)

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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von MEroller »

Und tschüs, meine teuer beauftragten und bezahlten Gepäckträger Marke Eigendesign :cry:

Man lerne daraus: künfitg einen großen Bogen um den Rechtsraum Österreich machen :evil:
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von Haro »

2Alf20658 hat geschrieben: Hier in D(eutschland) haftet dann der Rechtsanwalt.... :!: Und zwar voll. Und ich denke das diese Vorgehensweise auch in Österreich gültig ist. Gehört doch zur EU. Oder nicht... :?:
Klar haftet er voll. Theoretisch. Die Klage gegen ihn musst du nur beim RichterIn einreichen. In ländlichen Kleinstädten ist dafür exakt das RichterIn zuständig, mit dem dieser Rechtsanwalt ständig seine Dinger dreht.
Und in großen Städten ist zwar üblicherweise ein anderes RichterIn zuständig, aber auch dort musst du erstmal einen Rechtsanwalt finden, der deine Causa gegen einen Standeskollegen (Rechtsanwaltskollegen) vertritt. Die meisten lehnen gleich ab. Und wenn einer ja sagt, dann wunderst du dich später, warum er den Prozess so ungeschickt führt. Wichtige Fristen "versäumt", Anträge falsch formuliert ...

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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von anpan »

Also Günstlingswirtschaft aller höchster Güte?

Und weils richtig teuer werden kann, geht da wahrscheinlich auch keiner (oder nur die wenigsten) gegen vor. Tolles Rechtssystem.
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von STW »

Wir kommen vom Thema ab, aber kurz der Hinweis, dass unser Rechtssystem auch so seine Lücken hat. Der eine Anwalt verdient sein Geld mit zweifelhaften Abmahnungen, der andere Anwalt mit Gegenmaßnahmen. Meist sieht die Einigung so aus, dass die geforderten 400€ des Abmahners auf 225€ "heruntergehandelt" werden, und der beratende Anwalt ein Honorar in Höhe von 225€ kassiert.
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Re: Frühjahrsputz - Lagerräumung - Aktion!

Beitrag von anpan »

Ich habe ja nicht behauptet, dass in D alles tutti ist :) Aber Du hast Recht, das ghet zu weit Off-Topic.
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