Inno Scooter ML 6000 L

Evolution
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von Evolution »

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du bereits den Einspruchsbescheid bekommen. Dann musst Du beachten, dass es für die Klage eine Klagefrist gibt. Legst Du innerhalb der Frist keine Klage ein, wird der Bescheid bestandkräftig. Also handeln!

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didithekid
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von didithekid »

Hallo,
auf meine E-mail-Nachfrage an den Zoll hatte ich einen Brief bekommen, dass aus Sicht des Zoll mit der Steuerforderung alles OK wäre und diese auf Basis der Zulassungsdaten erfolgte. Darauf hin habe ich jetzt schriftlich Einspruch erhoben. Im Internet habe ich zudem einen Beitrag gefunden wonach in den Zulassungspapieren unter der Zeile mit 》2rädr.KR o. BW > 45 km/h 《 eigentlich das Wort 》Leichtkraftrad 《 stehen müsste; bei mir aber fehlt. Trotz meiner 5 kW Leistung hat ggf. bereits die Zulassungsstelle hier etwas vergessen, was beim Zoll oder in dessen Software den Steuerbescheid ausgelöst hat.
Steht da bei Euch auch Leichtkraftrad oder Leichtkraftroller?
Ein großes E-Motorrad wird dann offenbar nach Gewicht besteuert, wie der Zoll es bei mir versucht.
VG
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Di 15. Mai 2018, 09:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Evolution
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von Evolution »

In meinen Zulassungspapieren steht Leichtkraftrad, was für einige Verwirrung bei meiner Versicherung sorgte. Aber das ist nicht ausschlaggebend. Alle Elektrofahrzeuge sind steuerbefreit.

Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder.

Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an. Kleinkrafträder – also Motorräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sind aufgrund der beiden oben erwähnten Paragraphen ebenfalls steuerfrei.

Elektrofahrzeuge sind bei einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 oder ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 für fünf Jahre oder bei einer Erstzulassung ab dem 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 für zehn Jahre nach der ersten Zulassung steuerbefreit (§ 3d Abs. 1 KraftStG) und werden anschließend nach zulässiger Gesamtmasse mit 50 Prozent der für „andere Kraftfahrzeuge“ und LKW festgelegten Steuer belegt (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

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MEroller
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von MEroller »

Bei meinem vR one steht "Leichtkraftrad" unter 5. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, was mir bei der Versicherung fast zum Verhängnis geworden wäre, bis sich die Versicherungsleute optisch von der Tatsache überzeugen konnten, dass er ein Leichtkraftroller ist. Das waren 200€ Unterschied in der jährlichen Haftpflichtversicherung...

Auch mein Thunder ist als "Leichtkraftrad" klassifiziert. Zulassungtechnisch sind wohl alle L3e als "Leichtkaftrad" eingestuft. Bzw. SOLLTEN, wie in Deinem Fall scheinbar nicht...
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Evolution
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von Evolution »

Was für ein Durcheinander in Deutschlands Amtsstuben herrscht, wenn es um Leichtkraftroller geht, kann man in diesem Forum nachlesen:

https://www.123recht.net/Fahrzeug-besch ... 91836.html

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didithekid
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von didithekid »

Evolution hat geschrieben:
Mo 14. Mai 2018, 17:52
Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuer­gesetzes müssen jene Fahrzeuge nicht besteuert werden, welche vom Zulassungsverfahren ausgenommen werden. Dazu zählen laut § 3 Absatz 2 der FZV unter anderem Leichtkrafträder.
Es fallen also keine Steuern für ein Motorrad mit 125 ccm oder weniger Hubraum an.
Elektrofahrzeuge sind bei einer Erstzulassung ab dem 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015 für zehn Jahre nach der ersten Zulassung steuerbefreit (§ 3d Abs. 1 KraftStG) und werden anschließend nach zulässiger Gesamtmasse mit 50 Prozent der für „andere Kraftfahrzeuge“ und LKW festgelegten Steuer belegt (§ 9 Abs. 2 KraftStG).
Hallo,
die Steuerforderung des Zoll war (bei Erstzulassung 2014) 11€/Jahr beginnend ab 2024 wegen Elektrofahrzeug unter 350 kg.

Heute war ich auf der Zulassungsstelle und habe in Feld 5 den Eintrag - LEICHTKRAFTRAD - nachtragen lassen ("Man hätte bei L3e die Merkmalkategorie B [unter 11 kW] wohl übersehen").
Vermutlich kann ich damit jetzt auch den Zoll überzeugen generell auf KFZ-Steuer zu verzichten - wegen Leichtkraftrad.
So sieht der Eintrag jetzt aus:
Bild

PS: Ein Motorrad mit 150 PS gehöhrt wohl auch in EU-Fahrzeugklasse L3e (zweirädriges Kraftrad >45 km/h ohne Beiwagen), aber eine andere Merkmalkategorie (>11kW/15PS und >125 ccm Hubraum => Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung).

Viele Grüße
Didi
Zuletzt geändert von didithekid am Do 24. Mai 2018, 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von didithekid »

Hallo,

offenbar lag es genau an diesem Eintrag (durch die Zulassungsstelle).

Denn heute (Hurra!) bekam ich einen neuen KFZ-Steuerbescheid vom Zoll, dass die Steuer daueraft auf 0 € festgesetzt wurde.

Viele Grüße
Didi
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von MEroller »

Ich schreibe mir noch die Finger fusselig, aber immer wieder auf's neue bestätigt sich die Steuerfreiheit von L3e Fahrzeugen, egal was die ahnungslosen Zoll-Mitarbeiter, die zum KFZ-Steuereinzug verdonnert wurden, ursprünglich behaupten.

Leute, bleibt standhaft, schmeißt mit den einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexten um Euch und fordert Euer Recht auf Steuerfreiheit ein, dann klappt es auch. Dann hat es irgendwann auch der letzte Zollmitarbeiter im KFZ-Steuerbereich intus :twisted:
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Re: Inno Scooter ML 6000 L

Beitrag von didithekid »

WKW hat geschrieben:
So 26. Mai 2013, 12:16
Nachbestellte Bremsbeläge (nicht die orginalen) waren zu dick. Die Beläge auf der Innenseite mußten ca. 3mm dünner werden.
Da habe ich lange gesucht, warum es schleift.
Hallo,
der post von Reinhard ist zwar schon älter, aber für Alle, die auch mal nach Bremsbelägen suchen:
Bei der gleichen (Grundriss-)Form der Bremsbeläge gibt es Versionen in 7,5 mm Dicke und 9,3 mm Dicke (Belagstärke)
und für den Innoscooter 6000 brauch man (vorne) die dünne Version, die auch beim REX RS1000 Verwendung findet.
VG
Didi
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