Strafe weglaufen

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Avantikoelle
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Strafe weglaufen

Beitrag von Avantikoelle »

Hallo Leute,
Wir hatten heute eine Diskussion, die um die Bestrafung ging. Angenommen man fährt auf einem E Roller durch die Stadt und hatte etwas getrunken. (Sollte man niemals machen!). Wenn man eine Polizeikontrolle sieht und weiß das man Trunkenheit am Steuer hat und dann vom Roller abspringt und weg läuft, was für eine Strafe droht dann?
An sich ist es ja keine Fahrerflucht und die Trunkenheit am Steuer kann nicht nachgewiesen werden… D.h. es ist maximal eine Ordnungswidrigkeit die mit 70 € bestraft wird? Kann man dann als Auto fahren, wenn man eine Polizeikontrolle sieht, einfach das Fahrzeug rechts abstellen und vom Steuer weg gehen? (Das wäre ja auch nur eine Ordnungswidrigkeit weil man ja noch nicht kontrolliert wurde)

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Lodda53
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Re: Strafe weglaufen

Beitrag von Lodda53 »

Wer wegrennt hat was verbrochen das ist schon mal klar.
Die werden dich verfolgen und festnehmen. Vieleicht wird auf dich geschossen. willst du das alles riskieren.????
Stimmt was nicht ??:lol: :lol: :o :lol: :lol:

gehtdoch
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Re: Strafe weglaufen

Beitrag von gehtdoch »

Es muss nachgewiesen werden.

Wenn du anhältst und weggehst dann kannst du den Roller am nächsten Morgen abholen.

Kreislaufstörungen zum Beispiel sind ein Grund um abzusteigen und sogar vernünftig.

chrispiac
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Re: Strafe weglaufen

Beitrag von chrispiac »

Ich denke mal, das wird davon abhängen wie du dich Verhälst. Wenn Du den Roller einfach auf den Bürgersteig knallst und hecktisch wegrennst, dürfte das die Aufmerksamkeit der kontrollierenden Ordnungsbehörde(n) auf sich ziehen. Das wirkt einfach Verdächtig, weil möglicherweise noch andere Delikte vorliegen könnten um sich einer Kontrolle zu entziehen, wie Fahrzeugdiebstahl, vorliegender Haftbefehl oder so - können die ja nicht Wissen, solange sie Dich nicht kontrolliert haben.

Falls es sich um einen Mietroller handelt, werden sie auf jeden Fall an Deine Adresse kommen und je nachdem wie Verdächtig sie Dein Verhalten einstufen ggf. dort auf Dich warten (falls das ihre Zeit und Einsatzzweck erlaubt). Sofern sie Dich wiedererkennen können und immer noch der Verdacht einer Fahrt unter Alkohol- oder Betäumungsmitteln vorliegt, haben sie immer noch ausreichende Handhabe einen entsprechenden Test anzuordnen.

Ich würde eher anhalten und so tun als würde ich ein Gespräch mit meinem Smartphone führen und dann die Fahrt in eine andere Richtung fortfahren - es haben sich halt die Umstände geändert. Falls Du nicht sicher bist, ob sie Dich auf den Roller haben fahren sehen, kannst Du auch Absteigen und den Roller schieben (macht aber nur bei einem Privatroller Sinn). Es ist Dein Fahrzeug, Du weißt das Du betrunken bist und verhälst Dich verantwortlich, indem Du den Roller nach Hause schiebst. Bei Leihrollern wirkt das Verdächtig, wozu Mietgeld ausgeben, wenn man auch ohne Roller zu Fuß nach Hause gehen kann? Zudem könnte man aus den GPS Daten auf eine zu hohe Geschwindigkeit schließen, für zu Fuß gehen.

Besser ist, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen. Die Elektrostehroller gelten halt als Fahrzeuge und für eine Alkoholfahrt kann der Führerschen entzogen werden. Auch wenn man dann anschließend ohne Führerschein dann weiter Elektrostehroller fahren darf. In sofern sind in so einer Situaltion Füherscheininhaber benachteiligt. Auf sie kommt neben Ärger und Kosten dann noch ein temporärer oder entgültiger Führerscheinentzug dazu.

Es hängt also viel von den Umständen ab. Ich habe bisher aber noch nichts von Stationären Einsatz zur Kontrolle von Elektrostehrollerfahrern mitbekommen. Bisher sind mir nur Einsatzkräfte bekannt, die dazu aus Hauseingängen oder so hervorspringen und somit die Tat des Fahrens des Rollers bereits bekannt ist. Eine Alkoholkontrolle findet dann nur statt, sofern eine Fahne beim Fahrer festgestellt wird. Häufig liegt eher das Fahren in Fußgängerzonen oder auf Bürgersteigen im Focus und der Alkoholtest kommt dann oben drauf. Das kann in anderen Städten aber anders sein, falls dort Alkoholfahrten von Elektrostehrollerfahrern zum Problem werden. So sehr, wie ich verstehen kann, das man akkoholisiert auch schnell und bequem nach Hause kommen möchte, dafür gibt es den öffentlichen Nahrverkehr und Taxis ggf. noch Fahrgemeinschaften oder Dienste wie Uber oder wenn man noch fit genug ist, die eigenen Füße (ohne motorisierte Stehroller darunter!).

Sich einer Kontrolle durch weglaufen zu entziehen, wirkt auf jeden Fall verdächtig und könnte erst Recht die Neugier von Ordnungsbehörden auf Dich ziehen. Ob es zu einer Strafe kommt, hängt davon ab, was sie Dir nachweisen können. Ohne Alkoholtest düfte fahren unter Alkoholeinfluß wohl kaum nachweißbar sein. Es könnte aber teuer werden. Falls es sich um einen Mietroller handelt, kann die Polizei den sicherstellen. Die meißten AGBs von Vermietern sehen in so einem Fall die Kostenübernahme während der Untersuchung an, sofern Du Dich nicht abgemeldet hast und ein Bezug zur Untersuchung und der Beschlagnahme vorliegt. Im schlimmsten Fall können die einen Schadensersatz für den Roller fordern. Da sind Summen bis 1000€ und mehr in manchen AGBs aufgeführt. Das heißt, vielleicht bist Du der Kontrolle entkommen, wirst aber trotzden heftig zur Kasse gebeten.

Mit einem Privatroller wird es auch teuer, er kann ebenfalls sichergestellt werden. Aus deinem Verhalten, das Fahrzeug einfach ungesichert, panisch zu verlassen, könnte bei einem Richter ggf. zu der Überzeugung führen, deine Fähigkeit ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen anzuzweifeln (sofern andere Delikte bereits vorliegen, die darauf hindeuten). Der könnte dann eine entsprechende Untersuchung anordnen und das wäre dann die MPU. Das wäre aber der ungüstigste Ausgang. Dazu muß es erst zu einer Verhandlung kommen und dazu müßten schon noch weitere Verdachtsmomente vorliegen, oder eine entsprechende Vorgeschichte.
Elektrostehroller:
DocGreen ESA5000/1919 (2019) | DocGreen EWA6000 (2020) | Elektropowerfun EPF-1 (2020)
Skotero Stepley, Bamox, Extreme XR (2021) - testet by https://electric-commuter.de/
Elektrostehroller Wizzard 2.5+ EKFV (2021)
Elektrostehroller NIU KQi3 Max (2022) - testet by https://electric-commuter.de/

Wir treffen uns… wieder (wenn die Erkältungszeit vorbei ist)!

speedypauly
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Re: Strafe weglaufen

Beitrag von speedypauly »

chrispiac hat geschrieben:
Fr 30. Okt 2020, 12:35
Ich denke mal, das wird davon abhängen wie du dich Verhälst. Wenn Du den Roller einfach auf den Bürgersteig knallst und hecktisch wegrennst, dürfte das die Aufmerksamkeit der kontrollierenden Ordnungsbehörde(n) auf sich ziehen. Das wirkt einfach Verdächtig, weil möglicherweise noch andere Delikte vorliegen könnten um sich einer Kontrolle zu entziehen, wie Fahrzeugdiebstahl, vorliegender Haftbefehl oder so - können die ja nicht Wissen, solange sie Dich nicht kontrolliert haben.

Falls es sich um einen Mietroller handelt, werden sie auf jeden Fall an Deine Adresse kommen und je nachdem wie Verdächtig sie Dein Verhalten einstufen ggf. dort auf Dich warten (falls das ihre Zeit und Einsatzzweck erlaubt). Sofern sie Dich wiedererkennen können und immer noch der Verdacht einer Fahrt unter Alkohol- oder Betäumungsmitteln vorliegt, haben sie immer noch ausreichende Handhabe einen entsprechenden Test anzuordnen.

Ich würde eher anhalten und so tun als würde ich ein Gespräch mit meinem Smartphone führen und dann die Fahrt in eine andere Richtung fortfahren - es haben sich halt die Umstände geändert. Falls Du nicht sicher bist, ob sie Dich auf den Roller haben fahren sehen, kannst Du auch Absteigen und den Roller schieben (macht aber nur bei einem Privatroller Sinn). Es ist Dein Fahrzeug, Du weißt das Du betrunken bist und verhälst Dich verantwortlich, indem Du den Roller nach Hause schiebst. Bei Leihrollern wirkt das Verdächtig, wozu Mietgeld ausgeben, wenn man auch ohne Roller zu Fuß nach Hause gehen kann? Zudem könnte man aus den GPS Daten auf eine zu hohe Geschwindigkeit schließen, für zu Fuß gehen.

Besser ist, es gar nicht zu so einer Situation kommen zu lassen. Die Elektrostehroller gelten halt als Fahrzeuge und für eine Alkoholfahrt kann der Führerschen entzogen werden. Auch wenn man dann anschließend ohne Führerschein dann weiter Elektrostehroller fahren darf. In sofern sind in so einer Situaltion Füherscheininhaber benachteiligt. Auf sie kommt neben Ärger und Kosten dann noch ein temporärer oder entgültiger Führerscheinentzug dazu.

Es hängt also viel von den Umständen ab. Ich habe bisher aber noch nichts von Stationären Einsatz zur Kontrolle von Elektrostehrollerfahrern mitbekommen. Bisher sind mir nur Einsatzkräfte bekannt, die dazu aus Hauseingängen oder so hervorspringen und somit die Tat des Fahrens des Rollers bereits bekannt ist. Eine Alkoholkontrolle findet dann nur statt, sofern eine Fahne beim Fahrer festgestellt wird. Häufig liegt eher das Fahren in Fußgängerzonen oder auf Bürgersteigen im Focus und der Alkoholtest kommt dann oben drauf. Das kann in anderen Städten aber anders sein, falls dort Alkoholfahrten von Elektrostehrollerfahrern zum Problem werden. So sehr, wie ich verstehen kann, das man akkoholisiert auch schnell und bequem nach Hause kommen möchte, dafür gibt es den öffentlichen Nahrverkehr und Taxis ggf. noch Fahrgemeinschaften oder Dienste wie Uber oder wenn man noch fit genug ist, die eigenen Füße (ohne motorisierte Stehroller darunter!).

Sich einer Kontrolle durch weglaufen zu entziehen, wirkt auf jeden Fall verdächtig und könnte erst Recht die Neugier von Ordnungsbehörden auf Dich ziehen. Ob es zu einer Strafe kommt, hängt davon ab, was sie Dir nachweisen können. Ohne Alkoholtest düfte fahren unter Alkoholeinfluß wohl kaum nachweißbar sein. Es könnte aber teuer werden. Falls es sich um einen Mietroller handelt, kann die Polizei den sicherstellen. Die meißten AGBs von Vermietern sehen in so einem Fall die Kostenübernahme während der Untersuchung an, sofern Du Dich nicht abgemeldet hast und ein Bezug zur Untersuchung und der Beschlagnahme vorliegt. Im schlimmsten Fall können die einen Schadensersatz für den Roller fordern. Da sind Summen bis 1000€ und mehr in manchen AGBs aufgeführt. Das heißt, vielleicht bist Du der Kontrolle entkommen, wirst aber trotzden heftig zur Kasse gebeten.

Mit einem Privatroller wird es auch teuer, er kann ebenfalls sichergestellt werden. Aus deinem Verhalten, das Fahrzeug einfach ungesichert, panisch zu verlassen, könnte bei einem Richter ggf. zu der Überzeugung führen, deine Fähigkeit ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen anzuzweifeln (sofern andere Delikte bereits vorliegen, die darauf hindeuten). Der könnte dann eine entsprechende Untersuchung anordnen und das wäre dann die MPU. Das wäre aber der ungüstigste Ausgang. Dazu muß es erst zu einer Verhandlung kommen und dazu müßten schon noch weitere Verdachtsmomente vorliegen, oder eine entsprechende Vorgeschichte.
Besser hätte man es glaube ich nicht sagen können. Das stimmt auf jeden Fall. Also am besten einfach gar nicht trinken und dann auf einen Rolle steigen!!
Bücher sind altmodisch, teuer, schwer und benötigen viel Platz. Genau wie mein Motorrad. Trotzdem würde ich es immer* gegen einen Elektroroller tauschen. -Manfred H. Krämer (*1956), Schriftsteller

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Re: Strafe weglaufen

Beitrag von thomas_strehl@t-online.de »

Da das eine ernst gemeinte Frage war ,muss ich dazu folgendes sagen.
Damit Du mit einem E-Scooter im öffentlichen Raum benutzen darfs muß duiesr folgende Speziefikationen besitzen:
Welche Voraussetzungen müssen E-Scooter und -Roller erfüllen?

E-Tretroller dürfen nicht langsamer als 6 km/h und nicht schneller als 20 km/h fahren. Die sogenannte Nenndauerleistung ist auf 500 Watt oder 1.400 Watt beschränkt. Die letztere Zahl gilt jedoch nur bei selbstbalancierenden Fahrzeugen, die mindestens 60 Prozent der Leistung zur Balancierung verwenden.
Ferner müssen die Fahrzeuge über eine Lenk- oder Haltestange mit 50 cm bzw. 70 cm Breite verfügen. Elektroroller mit Sitz dürfen schmaler sein als die etwas breiteren Tretroller. Wie beim Fahrrad sind Vorder- und Hinterradbremse sowie Reflektoren vorgeschrieben. Hinzu kommen ein nach vorne gerichtetes Fahrt- und ein hinten platziertes Rücklicht.
Außerdem ist ein E-Scooter Versicherungspflichtig, wenn Du keine gültige ABE für den Scotter besitzt kannst Du ihn auch nicht Versichewrn und Du darfst dann auch nicht im öffentlichen Raum fahren.
Ist allerdings alles Vorschiftmäßig fällst Du als Fahrer unter die Stvo und muß dich an diese halten.

Hier mal einen Link für den Bußgeldkatalog fü E-Scooterfahrer:

https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter/

Und noch ein Link zu "E-Scooter – alles zu Verboten, Unfällen und Alkohol":


https://www.kanzleiwehner.de/2021/01/e- ... alkohol/#1

Das abspringen vom E-Scooter und das weglaufen könnte man als Fahrerflucht auslegen, da Du dich einer Strafe wegen Fahren unter Alkoholeinfluss entziehst.
Kriegen tut die Polizei Dich an Hand des Versicherungskennzeichen trotzdem und Du mußt Dich auch noch wegen Falschparken oder unsachgemäßiger Müllensorgung verantworten :-)

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