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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 23. Jun 2019, 12:07
von Ganter Ingo™
Kommt immer auf den Einzelfall an. Die kleinen Alfs damals (Alf1 und Alf2) waren schon ganz schöne Lümmels. :lol:

Der große, erwachsene Alf ist ein braves und liebes Kerlchen. :D

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 23. Jun 2019, 13:05
von Alf
Ganter Ingo™ hat geschrieben:
So 23. Jun 2019, 12:07
Kommt immer auf den Einzelfall an. Die kleinen Alfs damals (Alf1 und Alf2) waren schon ganz schöne Lümmels. :lol:

Der große, erwachsene Alf ist ein braves und liebes Kerlchen. :D
Der große und erwachsene Alf ist immer noch der gleiche Alf, nur kümmere sich der nur noch um Themen welche ihn interessieren.
Der Rest ist ihm mittlerweile Mumpe, weil es ja doch immer wieder darauf hinaus läuft, das man angepöbelt wird. Und da ist es einfacher die Dinge links liegen zu lassen und bei echten Problemen PM´s oder Mail zu benutzen, da sabbelt dann auch niemand rein ..... ;)

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 23. Jun 2019, 14:09
von Dirk
Ich hatte das große Glück den aktuellen Alf persönlich kennen zu lernen und war so was positiv überrascht :D :D :D :D
Mein virtuelles Bild war ein anderes. ;) Hat in meinen Anfängen zwischen uns ja auch schon geknallt. Meinetwegen kannst Du schreiben was Du willst. Das wird an meinem jetziges Bild von Dir nicht rütteln. Im Gegenteil :lol:

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 15:57
von Tilo
Auf welche Fahrzeuge bezieht sich in der Verordnung eigentlich das "...selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz... ein Elektrokleinstfahrzeug ist selbstbalancierend, wenn es mit einer integrierten elektronischen Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik ausgestattet ist, durch die es eigenständig in Balance gehalten wird." Gibt es da schon entsprechendes? An was hat der Gesetzgeber da gedacht, an eine Art Mini- Segways?

Das ich diese Unterscheidung mit dem Sitz auch nicht verstehe, habe ich schon anderswo geschrieben.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 16:17
von Evolution
Die eKFV definiert, dass EKF Kraftfahrzeuge sind, die einen elektrischen Antrieb und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h haben (§ 1 Abs. 1 eKFV). Selbstbalancierte Fahrzeuge (z. B. Segway i2 zählen ausdrücklich dazu. Entsprechend dürfen sie nur nach Maßgabe der in den (§§ 2 bis 7 eKFV) formulierten Bestimmungen auf öffentlichen Straßen verwendet werden.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 16:25
von callmeuhu
Tilo hat geschrieben:
So 7. Jul 2019, 15:57
Das ich diese Unterscheidung mit dem Sitz auch nicht verstehe, habe ich schon anderswo geschrieben.
schlimmer ist, dass die entsprechenden Fahrzeuge keine Fahrtrichtungsanzeige haben müssen und zum Lenken beide Hände am Lenker bleiben müssen (Balance) :o
Als Autofahrer kann man da nur raten, wo der Bruchpilot hin eiert

Wenn man dann so einen (Sitz)Tretroller-Piloten auf der Motorhaube sitzen hat, dann hat er natürlich auch keinen Helm, weil der auch keine Pflicht ist.

Tja :roll:

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 18:28
von Evolution
Die meisten neuen Modelle werden Fahrtrichtungsanzeiger haben, so dass sich das Problem nur in kleinen Prozentzahlen stellen wird.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 19:09
von blackblade
Das glaube ich nicht. Die ganzen Mietteile, die hier in Berlin rumeiern, haben nichts der der gleichen. Und die werden noch lange Zeit die Mehrheit stellen.
Evolution hat geschrieben:
So 7. Jul 2019, 18:28
Die meisten neuen Modelle werden Fahrtrichtungsanzeiger haben, so dass sich das Problem nur in kleinen Prozentzahlen stellen wird.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 20:22
von Alf
Hatte gerade gestern solch eine unheimliche Begegnung der 3.Art.
Unwillkürlich zog solch ein Bruchpilot ohne nach hinten zu scheuen nach links um die Strasse zu queren. Zum Bremsen und Hupen blieb keine Zeit, sondern nur ein Urschreibrüll verhinderte den Zusammenstoß.
In Berlin wirds immer bekloppter......... :oops:

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: So 7. Jul 2019, 20:47
von callmeuhu
Alf hat geschrieben:
So 7. Jul 2019, 20:22
Hatte gerade gestern solch eine unheimliche Begegnung der 3.Art.
Unwillkürlich zog solch ein Bruchpilot ohne nach hinten zu scheuen nach links um die Strasse zu queren. Zum Bremsen und Hupen blieb keine Zeit, sondern nur ein Urschreibrüll verhinderte den Zusammenstoß.
oh weiha :o

Rückspiegel würden die Sicherheit auch noch erhöhen, wenn man schon den Kopf nicht dreht. Nächste Woche beginnen die Sommerferien in NRW. Ich bin gespannt, wann die ersten "E-Scooter" an der Schule auftauchen