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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Di 16. Jul 2019, 07:50
von Ecki
Zum Glück sind die Dinger sehr teuer....auch so ein Witz. Ohne 299€ mit Zulassung mind. 749€ :shock: Für so einen armseligen Haufen bis 3000€ zahlen......lächerlich !!!!!

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Di 16. Jul 2019, 08:23
von Evolution
Ich weiß nicht, was dieses Bashing der Elektrokleinstfahrzeuge soll. Es gibt gut konstruierte E-Scooter für unter 1000 Euro. Das straßenzugelassene Fahrzeuge mehr kosten als nicht straßenzugelassene versteht sich von selbst, da die Anforderungen nach der neuen Verordnung erfüllt werden müssen und diese Roller in erheblich geringerer Stückzahl gebaut werden als das Gros der nicht straßenzugelassenen für den Rest der Welt.

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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Di 16. Jul 2019, 08:28
von Ganter Ingo™
Evolution hat geschrieben:
Di 16. Jul 2019, 08:23
Das straßenzugelassene Fahrzeuge mehr kosten als nicht straßenzugelassene versteht sich von selbst, da die Anforderungen nach der neuen Verordnung erfüllt werden müssen ...
Und so eine Massenzulassung für eine Produktreihe gibt es auch nicht umsonst von der zuständigen Behörde. Das ist ein hoher Kostenfaktor, wie ich bei Eneway in Bruchsal (Revoluzzer) mal persönlich erfahren habe. Das macht dann das Fahrzeug zusätzlich teurer.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 09:53
von S.K.
Ach so teuer sind die Scooter doch gar nicht, bei Lidl gabs ja vor Kurzem auch zugelassenen für 300? Sind zwar vielleicht nicht die qualitativ hochwertigsten aber trotzdem Scooter mit Zulassung.

Lg

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Mo 27. Jan 2020, 14:38
von casper
Ganter Ingo™ hat geschrieben:
Di 16. Jul 2019, 08:28
Evolution hat geschrieben:
Di 16. Jul 2019, 08:23
Das straßenzugelassene Fahrzeuge mehr kosten als nicht straßenzugelassene versteht sich von selbst, da die Anforderungen nach der neuen Verordnung erfüllt werden müssen ...
Und so eine Massenzulassung für eine Produktreihe gibt es auch nicht umsonst von der zuständigen Behörde. Das ist ein hoher Kostenfaktor, wie ich bei Eneway in Bruchsal (Revoluzzer) mal persönlich erfahren habe. Das macht dann das Fahrzeug zusätzlich teurer.
Das stimmt, aber wenn die Nachfrage groß ist holt man das sicher auch dadurch wieder rein, so viel Aufschlag auf die einzelnen Geräte gibt das bestimmt auch nicht.

Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Sa 29. Aug 2020, 04:01
von ErickKiz
also den 125er Führerschein gab es schon vor 1998 in Deutschland. Anfang 96 wurden 125er auch zu der Gruppe der Leichtkrafträder gezählt damit änderte sich die Regelung für die Führerscheine auch.