Scooter pfändbar?
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Scooter pfändbar?
Hallo,
meine Schwester musste jetzt leider Privatinsolvenz anmelden. Sie hat sich vor 2/3 Monaten extra einen Scooter zugelegt und das Auto verkauft, um sparsamer unterwegs zu sein. Nun hat sich der Gerichtsvollzieher gemeldet dass er zur <Pfändung vorbeikommen wird. Natürlich hat sie jetzt Angst, dass der Scooter ihr weggenommen wird, da es ja ein Wertgegenstand ist. Weiß jemand ob sie den nicht doch behalten kann? Sie hat ihn sich ja extra gekauft um Geld zu sparen.
Danke.
meine Schwester musste jetzt leider Privatinsolvenz anmelden. Sie hat sich vor 2/3 Monaten extra einen Scooter zugelegt und das Auto verkauft, um sparsamer unterwegs zu sein. Nun hat sich der Gerichtsvollzieher gemeldet dass er zur <Pfändung vorbeikommen wird. Natürlich hat sie jetzt Angst, dass der Scooter ihr weggenommen wird, da es ja ein Wertgegenstand ist. Weiß jemand ob sie den nicht doch behalten kann? Sie hat ihn sich ja extra gekauft um Geld zu sparen.
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Re: Scooter pfändbar?
Wenn der Roller für den Weg zur Arbeit benötigt wird, ist er nicht pfändbar.
Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
1.
die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf;
2.
die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen, die ihm im Haushalt helfen, auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
3.
Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe, wenn diese Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie oder Hausangehörigen, die ihm im Haushalt, in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen, erforderlich sind; ferner die zur Fütterung und zur Streu auf vier Wochen erforderlichen Vorräte oder, soweit solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zu ihrer Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
4.
bei Personen, die Landwirtschaft betreiben, das zum Wirtschaftsbetrieb erforderliche Gerät und Vieh nebst dem nötigen Dünger sowie die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Sicherung des Unterhalts des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse erforderlich sind;
4a.
bei Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben die ihnen als Vergütung gelieferten Naturalien, soweit der Schuldner ihrer zu seinem und seiner Familie Unterhalt bedarf;
5.
bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
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Zivilprozessordnung
§ 811 Unpfändbare Sachen
(1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:
1.
die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf;
2.
die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen, die ihm im Haushalt helfen, auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
3.
Kleintiere in beschränkter Zahl sowie eine Milchkuh oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe, wenn diese Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner Familie oder Hausangehörigen, die ihm im Haushalt, in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen, erforderlich sind; ferner die zur Fütterung und zur Streu auf vier Wochen erforderlichen Vorräte oder, soweit solche Vorräte nicht vorhanden sind und ihre Beschaffung für diesen Zeitraum auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zu ihrer Beschaffung erforderliche Geldbetrag;
4.
bei Personen, die Landwirtschaft betreiben, das zum Wirtschaftsbetrieb erforderliche Gerät und Vieh nebst dem nötigen Dünger sowie die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, soweit sie zur Sicherung des Unterhalts des Schuldners, seiner Familie und seiner Arbeitnehmer oder zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte gleicher oder ähnlicher Erzeugnisse erforderlich sind;
4a.
bei Arbeitnehmern in landwirtschaftlichen Betrieben die ihnen als Vergütung gelieferten Naturalien, soweit der Schuldner ihrer zu seinem und seiner Familie Unterhalt bedarf;
5.
bei Personen, die aus ihrer körperlichen oder geistigen Arbeit oder sonstigen persönlichen Leistungen ihren Erwerb ziehen, die zur Fortsetzung dieser Erwerbstätigkeit erforderlichen Gegenstände;
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Re: Scooter pfändbar?
Hi,
tut mir Leid, dass deine Schwester Insolvenz anmelden musste. Ich wünsche viel Durchhaltevermögen.
Ich denke so klar sagen kann man das nicht, da es auch davon abhängig ist, ob sie ihn wirklich unbedingt braucht um zur Arbeit zu kommen oder ob es nicht öffentlich günstiger wäre. Benutzt sie ihn denn überhaupt um damit zur Arbeit zu fahren?
LG
tut mir Leid, dass deine Schwester Insolvenz anmelden musste. Ich wünsche viel Durchhaltevermögen.
Ich denke so klar sagen kann man das nicht, da es auch davon abhängig ist, ob sie ihn wirklich unbedingt braucht um zur Arbeit zu kommen oder ob es nicht öffentlich günstiger wäre. Benutzt sie ihn denn überhaupt um damit zur Arbeit zu fahren?
LG
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Re: Scooter pfändbar?
Sie benutzt den Scooter für den Weg zur Arbeit jeden Tag und zum Einkaufen und so, also so wie sie das Auto auch genutzt hat. BUS und Bahn ist hier ein bisschen schwierig, ich weiß nicht wie lange sie da brauchen würde. Also hier https://www.privatinsolvenz.net/sachpfa ... genstaende steht ja, dass Fahrrad und Motorrad usw. bedingt pfändbar sind und nur nicht gepfändet werden können, wenn sie für die Erwerbstätigkeit gebraucht werden. Aber direkt für die Arbeit braucht sie ihn ja nicht sondern nur für den WEG dahin.
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Re: Scooter pfändbar?
Wie schon gesagt, der Gerichtsvollzieher wird das dann prüfen, ob es für sie möglich und günstiger wäre öffentlich zu fahren und davon wird die Entscheidung dann abhängen. Schließlich wollen die ja auch nur Geld aus der Sache holen und nicht am Ende noch Verluste herbeiführen. Es spielt wahrscheinlich auch eine Rolle, ob sie den teuersten aller Roller genommen hat oder eine günstige Variante, aber das sollte ja klar sein.
LG und viel Glück
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Re: Scooter pfändbar?
Es reicht also wenn sie ihn für den Weg zur Arbeit braucht?
Und was wäre, wenn er doch abgenommen wird, hat sie dann noch die Möglichkeit ihn selbstständig zu verkaufen?
Und was wäre, wenn er doch abgenommen wird, hat sie dann noch die Möglichkeit ihn selbstständig zu verkaufen?
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Re: Scooter pfändbar?
Wir dürfem hier ja keine Rechtsberatung machen, siehe also bitte alles als unverbindliche Tipps an, was bislang gesagt worden ist. Nach meinem Kenntnisstand ist der Roller notwendig für die Erwerbstätigkeit, also verbleibt er. Klebt doch der "Kuckuck" darauf, dann darf er nicht mehr privat verkauft werden, denn ab dem Zeitpunkt ist man nicht mehr Eigentümer.
Was ich nicht verstehe: wenn eine Privatinsolvenz angemeldet ist, hoffentlich mit Hilfe einer Schuldnerberatung, was dann noch ein Gerichtsvollzieher möchte. Hier würde ich die Schuldnerberatung befragen, ob dieser Besuch nicht noch abgewendet werden kann. Von den Ablaufdiagrammen her zur Privatinsolvenz erscheint mir das zumindest merkwürdig bzw. es ist der verzweifelte Versuch eines Gläubigers, noch vor dem Insolvenzverfahren etwas abzugreifen. Hier kann nur Schuldnerberatung Auskunft geben, ob dies bei dem Stand des Verfahrens noch zulässig wäre.
Was ich nicht verstehe: wenn eine Privatinsolvenz angemeldet ist, hoffentlich mit Hilfe einer Schuldnerberatung, was dann noch ein Gerichtsvollzieher möchte. Hier würde ich die Schuldnerberatung befragen, ob dieser Besuch nicht noch abgewendet werden kann. Von den Ablaufdiagrammen her zur Privatinsolvenz erscheint mir das zumindest merkwürdig bzw. es ist der verzweifelte Versuch eines Gläubigers, noch vor dem Insolvenzverfahren etwas abzugreifen. Hier kann nur Schuldnerberatung Auskunft geben, ob dies bei dem Stand des Verfahrens noch zulässig wäre.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19
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- Wohnort: Münster, Mauritz-West
- Tätigkeit: Revoluzzer-Rentner
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Re: Scooter pfändbar?
Frage dazu: Um was für einen Scooter handelt es sich genau? Um einen, für den keine Steuerpflicht besteht und ein kleines Versicherungskennzeichen ausreicht?
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
Revoluzzer Plus 2.0 PLUS - Baujahr 2017 - 45 km/h - Akku Lithium 30 Ah
Revoluzzer 1.0 - Baujahr 2012 - 32 km/h - Akku Lithium 20 Ah
LOOP 10 - Progressive House Music - Musikmagazin aus Münster mit Ingo Gänsfuß - hier:
https://www.nrwision.de/mediathek/loop- ... ic-230328/
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Re: Scooter pfändbar?
Solange öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen, gilt der Pfändungsschutz auch für Fortbewegungsmittel, die man für den Weg zur Arbeit benötigt.
Kann man alles im BGH-Urteil nachlesen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1
Kann man alles im BGH-Urteil nachlesen.
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Re: Scooter pfändbar?
Wie das genau mit der Schuldnerberatung ist muss ich noch mal mit ihr klären, aber das klingt ja zumindest schon mal so, als dürfte sie ihn behalten, wenn die öffentlichen Verkehrsmittel da nicht ausnahmsweise super ausgebaut sind. Welchen Scooter genau sie hat weiß ich nicht, jedenfalls so einen für den man eine Versicherungsplakette braucht und die gerade zu Hauf in den Städten rumfahren/stehen.
LG
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