Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

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callmeuhu
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von callmeuhu »

patba hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 10:41

Hier z.B. eine Quelle, in dem die Leiterin der Mallorcinische Verkehrsbehörde ganz klar zitiert wird, dass ein Deutscher mit mind. 3 Jahre B in Spanien 125er fahren darf.
https://www.mallorcamagazin.com/service ... ubnis.html
stopp: 125 +11kw/15 PS

in Spanien/Italien und ich glaube auch in Griechenland sind die die 125er nicht gedrosselt :!:

Frage mich in wie vielen Ländern die 125er gedrossellt sind und damit legal mit B-Führerschein wären

Die Beschränkung auf nationales Territorium wurde von den EU-Länder 2006 beschlossen, auch von Spanien. Begründung wird gewesen sein, dass die Länder keinen Zeitraum vereinbart hatten, bis wann das in nationales Recht implementiert werden sollte. Deutschland hat 13 Jahre gebraucht, die Niederlande haben es bis jetzt noch nicht umgesetzt. :mrgreen:
patba hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 10:41
Ohne Zeifel würde ich aber, ehe ich das selbst nutzen würde, nochmal bei einer spanische Behörde nachfragen.
Dann müssten die erst mal wissen, was in Alemania gilt :lol:
patba hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 10:41
Weiterhin halte ich das Video der "Fahrschule Europa" etwas einseitig, es richtet sich v.a. an 25-Jahrige, aber nicht ältere Leute wie mich (Zitat: "...dann kommt Deine Mutter, Dein Vater, und haut mir in die Fresse").
was würdest du sagen, wenn der Satz gelautet hätte :
kommen deine Brüders, die wissen, wo mein Haus wohnt
:?:

Heute werden Feuerwehrleute, Sanitäter und Krankenhauspersonal beim Einsatz verprügelt :!:
patba hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 10:41
In einer Sache hat er aber recht: Die B196 ist v.a. für Leute interessant, die schon jahrelange einschlägige Erfahrung haben. Ich selbst bin seit über 20 Jahren auf 50ern unterwegs, mit mehreren 10.000 km unfallfreier Fahrpraxis, dazu mehrere 10.000 km mit dem Fahrrad, teils mit >80 km/h bergab, und sehe für mich persönlich den Schritt zu einem (elektrischen automatik) 125er nicht wirklich so groß.
Wenn du als "Grufti" zu Fahrschule latscht und mit 16-jährigen mit der 125er auf dem Übungsplatz um die Piloten "eierst", dann wird man dich dauernd fragen, wie so du dich nicht zu den A-Motorrädern trollst :lol:
Der wesentliche Unterschied ist, dass du mit einer 11 kW Elektro eine Verbrenner A1 stehen lässt. Das es überhaupt E-Motorräder mit 11kw gibt, haben viele noch gar nicht mit bekommen. Du kannst ja mit deinem E-Geschoss bei der Fahrschule, Aufklärung betreiben. ;)
patba hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 10:41
Oder anders gesagt, ich habe vor jeder schnellen Bergabfahrt mit dem Rennrad mehr Respekt, als vor diesem Umstieg auf 125er.
ist doch auch richtig. Ich würde das auch gerne, mit diesen Einschränkungen aber momentan nicht

Mache das und berichte bitte von deinen Erfahrungen :)
meine Rasselbande ;)

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patba
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von patba »

callmeuhu hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 12:38


stopp: 125 +11kw/15 PS
Das ist natürlich richtig. Die Regelung begrenzt sich auf Fahrzeuge der Klasse L3e-A1. Das steht so auch in dem von mir verlinkten Artikel. Es ist in der Tat gefährlich und mein Fehler, den Begriff "125er" als Synonym zu verwenden.
Wie Du richtig sagst, gilt die Regelung für nationales Territorium, also im genannten Fall nur in Spanien. Deshalb ist nach meiner Kenntnis auf einem spanischen EU-Führerschein auch nicht vermerkt, das die Klasse B nach 3 Jahren Besitz die Klasse A1 einschließt.
Es steht umgekehrt aus den selben Gründen auch nirgends, dass die Regelung nur für in Spanien ausgestellte EU-Führerscheine gilt.

Nichtsdestotrotz sind die Regeln extrem undurchsichtig und verwirrend. Deshalb sage ich ja, es wäre gut, wenn das BMVI oder ADAC oder dergl. das mal offiziell dokumentieren würden.
Wenn du als "Grufti" zu Fahrschule latscht und mit 16-jährigen mit der 125er auf dem Übungsplatz um die Piloten "eierst", dann wird man dich dauernd fragen, wie so du dich nicht zu den A-Motorrädern trollst :lol:
Wenn sich der Fahrlehrer an die Regeln hält, dann wird das nicht passieren, denn in der FeV (Anlage 7b) steht dazu: " Die gleichzeitige praktische Schulung von mehreren Teilnehmern ist unzulässig."

Ich werde trotzdem berichten...

Patrick

SvenXP
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von SvenXP »

Hallo zusammen,

bin beim googeln auf diese Thread gestoßen.

Also ich bin Ösi mit 111er Zusatz. Wohne seit 10 Jahren in Deutschland. Wenn ich jetzt B196 mache, dann würde ich einen deutschen Führerschein bekommen mit 196 Zusatz und österreichischen müsste ich abgeben. Dann fällt aber mein 111er Zusatz weg und ich dürfte nicht in Österreich fahren?!?!?
Hat jemand Erfahrung mit dem Thema?

Grüße,
Sven

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MEroller
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von MEroller »

Wer sagt denn, dass Du den Österreichischen Führerschein abgeben musst? Das ist ein Österreichischer (EU?)Führerschein und hat nichts mit einem Deutschen Führerschein zu tun. Außerdem darf bei einem Führerscheinersatz der Führerscheininhaber nicht gegenüber vorher benachteiligt werden...
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SvenXP
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von SvenXP »

Ich hab das bei meinen "Recherchen" mal irgendwo gelesen. Ob es stimmt weiß ich nicht, weil ich es nicht mehr finde. Aber für mich macht es Sinn, weil sonst hätte ich ja 2 Führerscheine. Ösi mit B und Zusatz 111 und Deutschen mit B und Zusatz196. Glaube nicht das das erlaubt ist.

Ich habe mal eine Anfrage an BMVI gestellt, weil ich glaube, dass es eine Lücke ist. Weiß halt nicht, ob man bei solchen Anfragen jemals eine Antwort bekommt :roll:

Evolution
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von Evolution »

Schreibe doch an eine Redaktion. Die Presse interessiert sich für solche Themen. Dann kommt mit Sicherheit ein Statement des Ministeriums.

SvenXP
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von SvenXP »

Habe Antwort vom BMVI bekommen :)
Nach den derzeitig geltenden Bestimmungen ist das Fahren eines Leichtkraftrades auf der Grundlage eines deutschen Führerscheins mit der Schlüsselzahl 196 nur in Deutschland möglich.
Es bestehen jedoch Überlegungen, in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten eine Vereinbarung über eine gegenseitige Anerkennung zu erzielen, sofern dort dem deutschen System vergleichbare Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen bestehen.
Ein Ausblick auf den Zeitpunkt einer möglichen Übereinkunft ist nach derzeitigem Stand nicht möglich.

Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist es dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht möglich, Aussagen zum Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zu treffen oder auch über Ausnahmen zu entscheiden. Die Durchführung der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall obliegt allein den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ansprechpartner ist Ihre örtliche Führerscheinstelle. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die oberste Landesverkehrsbehörde Ihres Bundeslandes zu wenden, da es dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwehrt ist, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen, auf deren Behandlung Einfluss auszuüben oder eine einzelfallbezogene Rechtsberatung vorzunehmen.
Habe jetzt mal an poststelle@stmb.bayern.de email geschickt mit derselben Anfrage. Zumindest hat mir Google das als 1. Ergebnis bei Suche nach oberste Landesverkehrsbehörde Bayern geliefert :? Falls das falsch ist, bitte kurz Bescheid geben...
Evolution hat geschrieben:
Fr 24. Jul 2020, 10:25
Schreibe doch an eine Redaktion. Die Presse interessiert sich für solche Themen. Dann kommt mit Sicherheit ein Statement des Ministeriums.
Hab da mal dieselbe Anfrage an motorradonline.de geschickt. Falls ihr da bessere Vorschläge habt, gerne immer her damit ;-)

Vespaforum
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von Vespaforum »

SvenXP hat geschrieben:
Mo 27. Jul 2020, 14:17
Habe Antwort vom BMVI bekommen :)
Nach den derzeitig geltenden Bestimmungen ist das Fahren eines Leichtkraftrades auf der Grundlage eines deutschen Führerscheins mit der Schlüsselzahl 196 nur in Deutschland möglich.
Es bestehen jedoch Überlegungen, in Gesprächen mit anderen Mitgliedstaaten eine Vereinbarung über eine gegenseitige Anerkennung zu erzielen, sofern dort dem deutschen System vergleichbare Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen bestehen.
Ein Ausblick auf den Zeitpunkt einer möglichen Übereinkunft ist nach derzeitigem Stand nicht möglich.

Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist es dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht möglich, Aussagen zum Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen zu treffen oder auch über Ausnahmen zu entscheiden. Die Durchführung der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall obliegt allein den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Ansprechpartner ist Ihre örtliche Führerscheinstelle. Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die oberste Landesverkehrsbehörde Ihres Bundeslandes zu wenden, da es dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verwehrt ist, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen, auf deren Behandlung Einfluss auszuüben oder eine einzelfallbezogene Rechtsberatung vorzunehmen.
Habe jetzt mal an poststelle@stmb.bayern.de email geschickt mit derselben Anfrage. Zumindest hat mir Google das als 1. Ergebnis bei Suche nach oberste Landesverkehrsbehörde Bayern geliefert :? Falls das falsch ist, bitte kurz Bescheid geben...
Evolution hat geschrieben:
Fr 24. Jul 2020, 10:25
Schreibe doch an eine Redaktion. Die Presse interessiert sich für solche Themen. Dann kommt mit Sicherheit ein Statement des Ministeriums.
Hab da mal dieselbe Anfrage an motorradonline.de geschickt. Falls ihr da bessere Vorschläge habt, gerne immer her damit ;-)
Hallo SvenXP,

hast du mittlerweile neue Erkenntnisse erhalten?

treysis
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von treysis »

Dass man den ausländischen Führerschein abgeben muss, steht in § 30 Abs. 3 FEV (Fahrerlaubnisverordnung). Demnach ist es nicht möglich, gleichzeitig B196 und Code 111 zu besitzen. Es kann natürlich sein, dass die Österreicher eine Ausnahme machen, wenn nachgewiesen werden kann, dass man auf dem ursprünglich österreichischen Dokument den Code 111 eingetragen hatte (bzw. evtl. bleibt diese Berechtigung trotz Nachweisschwierigkeiten bestehen).

Ansonsten verstehe ich den ganzen Bohei nicht, der hier gemacht wird. Es ist überhaupt nicht so kompliziert, wie hier manche versuchen, einem Glauben zu machen.

Vorweg: mit 125er meine ich im Folgenden nur die auf 11 kW beschränkten 125er. Und beschränkt/gedrosselt auf 11 kW sind die in der Regel überall in der EU. Auch in Spanien, Griechenland oder Italien. Nur vereinzelte Modelle haben >11 kW, sind aber entsprechend unattraktiv, da diese in den Ländern eben nicht mit Klasse B oder A1 gefahren werden dürfen.

Und nun zum Eigentlichen:
Die Erlaubnis, 125er mit der Klasse B zu führen, sieht die EU-Führerscheinrichtlinie zwar schon länger vor, aber es ist EINDEUTIG eine KANN-Bestimmung. D.h. die Länder müssen diese Regelung - im Gegensatz zur Vereinheitlichung der anderen Klassen, was 2013 geschehen ist - gar nicht anwenden bzw. umsetzen. Deutschland hat sich eben jetzt dazu entschieden, dass der B196 eine ganz nette Sache wäre. Aber eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Deswegen kann man auch nicht sagen, dass NL jetzt besonders spät wäre. Dort will man von dieser Möglichkeit aktuell einfach keinen Gebrauch machen.

Es gibt also die harmonisierten Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C, etc...Die sind überall gleich. Dazu gibt es EU-weite Schlüsselzahlen (2-stellig) und nationale Schlüsselzahlen (3-stellig). Die zu Anfang bereits erwähnte 79.04 (nicht 79 und 04) ist dafür gedacht, dass Inhaber einer Klasse B von vor 2013 mit ihrem Führerschein weiterhin Trikes fahren dürfen. Das ist seit 2013 nämlich nur noch mit Klasse A erlaubt. Die SZ 79.04 bekommt man also, wenn man eine alte Klasse B hat und einen neuen Führerschein (neue Karte, z.B. wegen Diebstahl vom Portemonnaie) beantragt. Die ist dann hinter der Klasse A eingetragen. Man hat also nachher B und eine limitierte Klasse A. Da es sich bei 79.04 um eine 2-stellige SZ handelt, ist diese EU-weit harmonisiert, somit allen Ländern bekannt, und auch in den jeweiligen Ländern in Landessprache übersetzt. Die 3-stelligen SZ finden sich hingegen nur in den nationalen Gesetzen.

Damit kommen wir zum nächsten Punkt: wo und für wen gilt die 125er-Berechtigung mit Klasse B?
Das regelt eben jedes Land selbst, weil die EU-Richtlinie das ausdrücklich als nationale Ausnahme vorsieht! Das heißt aber nicht, dass in diesen Ländern die Klasse A1 erteilt wird. Das wäre auch gar nicht zulässig. Es wird nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen mit der Klasse B auch 125er gefahren werden dürfen:
  • Österreich verlangt dazu eben eine Ausbildung und den Code 111 -> damit ist es gleichzeitig leider nur mit österreichischen Führerscheinen möglich.
  • Deutschland verlangt Ausbildung und B196 -> ebenfalls nur mit deutschen Führerscheinen möglich.
  • Spanien verlangt nur 3 Jahre Vorbesitz von B -> gilt somit generell für alle Inhaber mit Klasse B nach 3 Jahren, auch für Touristen, egal ob aus Österreich mit oder ohne Code 111 oder aus Deutschland. Das gilt aber nur auf spanischem Territorium. Auch für Leute mit spanischem Führerschein. Denn der spanische Führerschein bekommt keine Klasse A1 eingetragen (wäre wie gesagt nicht zulässig), sondern Spanien sagt nur, dass es in Spanien mit B erlaubt ist.
  • Italien -> genauso wie Spanien, nur dass man keine 3 Jahre Vorbesitz von B benötigt.
  • Tschechien -> gilt ebenfalls für alle (inkl. Touristen), allerdings eben nur Automatikroller. Und eben auch nur in Tschechien. Der Tscheche darf mit seinem Automatikroller nicht über die Grenze. Außer, er macht den richtigen A1. Das geht nur MIT Prüfung (die EU schreibt für den Erwerb von A1 eine Prüfung vor, für alle Mitgliedsländer!)
  • Griechenland -> neu seit September 2020. Keine Voraussetzungen, allerdings muss man sich Code 121 (3-stellig -> national!) eintragen lassen. Geht somit nur mit griechischen Führerscheinen (allerdings eben unabhängig vom Wohnort: der Grieche, der sich den 121 eintragen lässt und dann nach Deutschland zieht, darf in Griechenland 125er fahren, solange er den griechischen Führerschein behält).
  • ...gibt noch ein paar mehr Länder, die Liste ist nicht vollständig.
Im Übrigen sind die Informationen sowohl des ADAC, als auch des ÖAMTC falsch. Der ÖAMTC schreibt, dass der Code 111 im Ausland anerkannt würde. Das stimmt nicht. Die Berechtigung ergibt sich eben aus den lokalen Regelungen. Die 125er-Erlaubnis besteht in den entsprechenden Ländern somit unabhängig davon, ob man Code 111 hat, oder nicht. Und der ADAC behauptet weiterhin vehement, dass die 125er-Erlaubnis immer nur mit dem lokalen nationalen Führerschein gegeben wäre. Dagegen spricht, dass die Erlaubnis für Österreicher gilt (warum sollte Italien einen österreichischen Führerschein anders bewerten, als einen Deutschen? Das wäre wohl auch europarechtswidrig!). Und dagegen spricht, dass es in Spanien seit nun fast 20 Jahren selbstverständlich ist, dass auch Touristen nach 3 Jahren B dort ohne Probleme 125er fahren dürfen und dies auch tun! Wäre das nicht erlaubt, würden die Verleihfirmen längst keine 125er mehr an Touristen nur mit Klasse B ausgeben.

Das Einzige, wo ich mir unsicher bin: erlaubt es das EU-Recht, gegenseitige SZ anzuerkennen? Also dürften Deutschland und Österreich gegenseitig B196/C111 akzeptieren? Da bin ich leider überfragt.

Ja, ist viel Text, aber letztendlich gar nicht wirklich kompliziert.

PS: Bei den ganzen Konstellationen ist es völlig unerheblich, in welchem Land die 125er zugelassen ist. Ein Pole mit deutschem Führerschein ohne B196 darf selbstverständlich eine 125er mit niederländischer Zulassung in Italien fahren, und zwar ganz egal ob er in Polen, Deutschland, Niederlande, Italien oder auch Frankreich seinen Wohnsitz hat.

PPS: Die Haftpflichtversicherung ist nicht zwangsläufig fahrzeuggebunden. In Deutschland ja, aber in anderen EU-Ländern ist diese teilweise nur personengebunden (insbesondere UK fällt mir da ein, unabhängig davon, ob die jetzt noch zur EU zählen, oder nicht).

PPPS: Damit die Herren & Damen PolizistInnen im Ausland auch wissen, was die (älteren) nationalen Führerscheine denn genau beinhalten, gibt es von der EU eine Äquivalenztabelle (natürlich übersetzt in jede der Landessprachen). Viel Spaß beim Lesen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 45&from=DE
Zuletzt geändert von treysis am Fr 2. Okt 2020, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?

Beitrag von Fasemann »

Ich hatte bei dem Erwerb meiner 196er Bescheinigung Theorie und Praxis alleine mit dem Fahrlehrer, lag wohl aber am Saisonende, da war ich der Einzige der das noch schnell machen wollte.
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
GoE Blei aus 2017, jetzt 17S und endlich über 10 000km
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 1000 km mit Lithium.

Alle 3 Roller freiwillig zugelassen 💪

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