Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
- tiger46
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Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Wird nun mein österreichischer Führerschein der Klasse B mit dem Zusatzeintrag Code 111 (Fahrerlaubnis von bis 125 ccm bzw. 11kW) auch in Deutschland anerkannt?
Wegen vielleicht längerer Urlaubsfahrt im Sommer
P.S.: Wäre ja umgekehrt auch die selbe Frage
Derzeitiger Geltungsbereich von 111:
(Diese Angaben dürften gesichert sein, da vom Automobilclub Österreich stammen)
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien
- Lettland
(Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/fuehrersche ... n-16183056)
- Ungarn und Frankreich - "angeblich erlaubt" - ?
- Slowakei - NUR AUTOMATIK - ?
(Quelle: https://www.sauer.at/klasse/code111/zusatzinfos)
Frankreich:
französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie vom 1. Januar 1955 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung an einer 3 bis 7 stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben vorgelegt wurde (Code 79).
(Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ad-fahren/)
Wegen vielleicht längerer Urlaubsfahrt im Sommer
P.S.: Wäre ja umgekehrt auch die selbe Frage
Derzeitiger Geltungsbereich von 111:
(Diese Angaben dürften gesichert sein, da vom Automobilclub Österreich stammen)
- Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Lenkberechtigungsklasse B),
- Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
- Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
- Italien
- Lettland
(Quelle: https://www.oeamtc.at/thema/fuehrersche ... n-16183056)
- Ungarn und Frankreich - "angeblich erlaubt" - ?
- Slowakei - NUR AUTOMATIK - ?
(Quelle: https://www.sauer.at/klasse/code111/zusatzinfos)
Frankreich:
französische Pkw-Führerscheine berechtigen zum Führen von A1-Krafträdern, wenn sie vom 1. Januar 1955 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine konkrete 5-jährige Fahrpraxis nachgewiesen wird oder, wenn dieser Nachweis nicht geführt werden kann, die Bescheinigung an einer 3 bis 7 stündigen Schulung bei einer Fahrschule teilgenommen zu haben vorgelegt wurde (Code 79).
(Quelle: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ad-fahren/)
Zuletzt geändert von tiger46 am Do 9. Jan 2020, 18:43, insgesamt 5-mal geändert.
- callmeuhu
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Anerkennung im Sinne vom Führen einer deutschen 125er = Nein
Anerkennung im Sinne des Führens einer österreichischen 125er in Deutschland = Ja
denn: Der Führerschein ist EU-weit gültig und die Zusatzeintragungen müssen im EU-Ausland anerkannt werden
Mit meinem erweiterten B-Führerschein dürfte ich mit einer deutschen 125er nicht in die Niederlande zum Einkaufen fahren
Eine in den Niederlande zugelassene 125er, darf ich aber mit der Beschränkung auf DE nicht fahren
In Fachforen liesst man den Schwachsinn, dann man in manchen EU-Ländern die 125er nur schieben dürfte und ähnlichen Unfug. Schon bei den 50er gab es Kuriositäten, weil ich teilweise deutsche und niederländische 50er hatte und die Versicherungsprämien in den NL doppelt so teuer waren.
Eine Handhabe dagegen, dass ich mit einem NL-Führerschein, mit niederländischer Meldeadresse, mit einer deutschen 50er in die Niederlande unterwegs war, obwohl die NL, in den Niederlande ihre Fahrzeuge versichern mussten, hatte die Polizei in den NL nicht.
Es kann auch passieren, dass wenn ich meinen Führerschein erneut in den NL umschreiben lassen, dass ich dann automatisch den A-Führerschein erhalte, weil die Zusatzziffern hinter dem Führerschein, für NL unbekannt und irrelevant sind.
Das war schon bei der Umschreibung meines Klasse 3 Führerscheins der Fall, weil es eine Beschränkung auf 7,5t in den Niederlande noch nie gab. Das Problem mit Code 95 gelöst.
Würde mir in den NL eine Strafmandat erteilt, wenn ich mit einer 125er dort kontrolliert würde, wäre das eine Diskriminierung aufgrund meiner Herkunft.
Wäre wahrscheinlich auch der Fall, wenn ein Österreicher, mit Elektrokleinfahrzeug ein Strafmandat bekäme, weil in Deutschland der Betrieb eines nicht versicherten Elektrokleinfahrzeugs verboten, in Österreich aber erlaubt ist.
Sorry, mit weniger Worte kann man den Schwachsinn in der EU leider nicht formulieren, in allen Rechtsbereichen
Nachtrag: Eine 125er muss nicht auf 11kw beschränkt sein , besonders nicht in Italien und Spanien
Nachtrag 2: Wer weiss schon als Urlauber in Prag, dass die Bürger dort zwar 125er fahren dürfen, aber nur Automatik
Anerkennung im Sinne des Führens einer österreichischen 125er in Deutschland = Ja
denn: Der Führerschein ist EU-weit gültig und die Zusatzeintragungen müssen im EU-Ausland anerkannt werden
Mit meinem erweiterten B-Führerschein dürfte ich mit einer deutschen 125er nicht in die Niederlande zum Einkaufen fahren
Eine in den Niederlande zugelassene 125er, darf ich aber mit der Beschränkung auf DE nicht fahren
In Fachforen liesst man den Schwachsinn, dann man in manchen EU-Ländern die 125er nur schieben dürfte und ähnlichen Unfug. Schon bei den 50er gab es Kuriositäten, weil ich teilweise deutsche und niederländische 50er hatte und die Versicherungsprämien in den NL doppelt so teuer waren.
Eine Handhabe dagegen, dass ich mit einem NL-Führerschein, mit niederländischer Meldeadresse, mit einer deutschen 50er in die Niederlande unterwegs war, obwohl die NL, in den Niederlande ihre Fahrzeuge versichern mussten, hatte die Polizei in den NL nicht.
Es kann auch passieren, dass wenn ich meinen Führerschein erneut in den NL umschreiben lassen, dass ich dann automatisch den A-Führerschein erhalte, weil die Zusatzziffern hinter dem Führerschein, für NL unbekannt und irrelevant sind.
Das war schon bei der Umschreibung meines Klasse 3 Führerscheins der Fall, weil es eine Beschränkung auf 7,5t in den Niederlande noch nie gab. Das Problem mit Code 95 gelöst.
Würde mir in den NL eine Strafmandat erteilt, wenn ich mit einer 125er dort kontrolliert würde, wäre das eine Diskriminierung aufgrund meiner Herkunft.
Wäre wahrscheinlich auch der Fall, wenn ein Österreicher, mit Elektrokleinfahrzeug ein Strafmandat bekäme, weil in Deutschland der Betrieb eines nicht versicherten Elektrokleinfahrzeugs verboten, in Österreich aber erlaubt ist.
Sorry, mit weniger Worte kann man den Schwachsinn in der EU leider nicht formulieren, in allen Rechtsbereichen
Nachtrag: Eine 125er muss nicht auf 11kw beschränkt sein , besonders nicht in Italien und Spanien
Nachtrag 2: Wer weiss schon als Urlauber in Prag, dass die Bürger dort zwar 125er fahren dürfen, aber nur Automatik
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Dafür muss man ja fast studiert haben.....
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Im 125er-Forum sorgt die Regelung für reichlich Verwirrung:
https://www.125er-forum.de/threads/7739 ... ost3379343
Die Intention des Gesetzgeber zu verhindern, dass im Urlaubsland eine nicht begrenzte 125er betrieben wird, wird dann um-interpretiert in die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Deutschland.
In Herzogenrath dürfte ich dann auf der einen Straßenseite (DE) fahren und auf der anderen (NL) absteigen und schieben
https://www.125er-forum.de/threads/7739 ... ost3379343
Die Intention des Gesetzgeber zu verhindern, dass im Urlaubsland eine nicht begrenzte 125er betrieben wird, wird dann um-interpretiert in die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Deutschland.
In Herzogenrath dürfte ich dann auf der einen Straßenseite (DE) fahren und auf der anderen (NL) absteigen und schieben
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Ich weiß nicht, wo Du immer Deine Falschinformationen herbekommst. Es ist ganz eindeutig geregelt, dass die Schlüsselziffern > 100 nationale Schlüsselziffern sind, die von den übrigen Mitgliedsländern nicht akzeptiert werden müssen. Die österreichische Schlüsselziffer 111 wird in Deutschland bisher nicht akzeptiert (wie es auf der Seite des ÖAMTC auch richtig steht). Mir ist nicht bekannt, dass das geändert werden soll.callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 16:34Anerkennung im Sinne vom Führen einer deutschen 125er = Nein
Anerkennung im Sinne des Führens einer österreichischen 125er in Deutschland = Ja
denn: Der Führerschein ist EU-weit gültig und die Zusatzeintragungen müssen im EU-Ausland anerkannt werden[...]
Den Satz verstehe ich zwar nicht so ganz, aber unsere nationale Schlüsselzahl 196 regelt ganz eindeutig, dass das Führen einer 125er nur im Inland, also dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, erlaubt ist.
Eine 125er muss in keinem EU-Land in der Leistung beschränkt sein, allerdings in jedem EU-Land, wenn es in die EG-Klasse L3e-A1 erfüllen will (nämlich auf <= 11 kW). Eine 125er mit mehr als 11 kW wäre dann eine L3e-A2 (bis 35 kW) oder eine L3e-A3 (> 35 kW), ebenfalls beides europaweit. Die deutsche Schlüsselziffer 196 erlaubt nur das Führen von L3e-A1.
Bin mir gerade nicht Sicher, ob Du oder die EU mehr Schwachsinn raushaut...
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Solche Rennmaschinen haben nichts in Händen von Autofahrern zu suchen. Weil das aber in anderen EU-Ländern gar nicht interessiert, musste dafür gesorgt werden, dass mit dem deutschen Autoführerschein, am Urlaubsort solche Maschine nicht gefahren werden. Das Problem gäbe es nicht, wenn es die leistungsbeschränkten A1-Modelle auch in allen anderen EU-Ländern geben würde.vsm hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 22:03Eine 125er muss in keinem EU-Land in der Leistung beschränkt sein, allerdings in jedem EU-Land, wenn es in die EG-Klasse L3e-A1 erfüllen will (nämlich auf <= 11 kW). Eine 125er mit mehr als 11 kW wäre dann eine L3e-A2 (bis 35 kW) oder eine L3e-A3 (> 35 kW), ebenfalls beides europaweit. Die deutsche Schlüsselziffer 196 erlaubt nur das Führen von L3e-A1.
Schon die Verbrennermodelle mancher Hersteller, waren in Deutschland 45er, in Italien und Spanien aber 125er
In der EU gibt es nur Minimalkompromisse, die völlig konträre Verhältnisse schaffen.
Mit der Grenzen in der EU, die es btw. gar nicht mehr gibt , ist das schwierig. Nicht nur in Selfkant, weiss das Navigationssystem nicht, ob ich noch in Deutschland, oder schon in den Niederlanden bin.
Von meiner Versicherung bekomme ich für die 125er eine Versicherung, die für die ganze EU gilt, bezahle die volle Prämie, obwohl ich mich nicht aus Deutschland bewegen darf, häh
Dann wäre dieses Gesetz EU-Rechtswidrig und hätte keinen langen Bestand
Man muss auch verstehen, dass in den Niederlanden, ein B-Führerschein, nicht zum Führen einer 11kw/ 125er berechtigt, zumindest noch nicht. Ich darf eben nicht in den Niederlanden eine dort zugelassene 125er fahren, weil das die Niederländer auch nicht dürfen (Inlandsdiskriminierung)
Wer soll mich davon abhalten, mit einer 125er 14km weiter in den Niederlande zu fahren und mit welcher Begründung
An der Grenze steht keiner, der mich sehen würde und in den Niederlanden müssten die anfangen, jeden Kradfahrer zu kontrollieren.
Karneval steht vor der Tür, aber so bescheuert sind die in Holland nicht, als das die nichts besseres zu tun hätten
über kurz oder lang, werden die anderen EU-Länder nachziehen.
Ob das aufgrund der fehlenden Kontrollmöglichkeiten nicht geahndet werden kann oder die Strafen gar keinen Bestand haben werden, spielt überhaupt keine Rolle.
-> weil: Ich habe keinen nationalen Führerschein in der Tasche, sondern einen EU-Führerschein. Der ist nicht plötzlich aufteilbar, beschränkbar oder sonst was.
aber wie ich schon mehrfach hingewiesen habe. Das ist nicht auf MEINEM Mist gewachsen
Sollen sich von mir aus die EU-Rechtler die Köpfe einschlagen
Nachtrag. Wenn sich die E-Mobilität bei den Zweirädern durchsetzt, ist der Motorradführerschein sowieso überflüssig.
Fußschaltung und Kupplungshebel braucht ein Elektrofahrzeug nicht.
Bleibt eben nur zu hoffen, dass die großen Hersteller auch vernünftige Elektrozweiräder anbieten.
Jetzt noch den A-Führerschein machen ? Zu was denn ?
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Jetzt gleitet das aber (mal wieder) leicht in's Off-Topic ab... Also, @tiger46: Der Code 111 wird (Stand heute) in Deutschland nicht anerkannt, egal wo die Maschine zugelassen ist.
"A1-Modelle" sind immer und innerhalb der gesamten EU leistungsbeschränkt. In einigen Ländern ist die FS-Klasse A1 automatisch in Klasse B enthalten, so z.B. in Italien oder Frankreich (und ganz früher auch in Deutschland), fahren darf man damit aber trotzdem überall nur Motorrader mit maximalem Hubraum von 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 23:23Das ist der Dreh- und Angelpunkt. Solche Rennmaschinen haben nichts in Händen von Autofahrern zu suchen. Weil das aber in anderen EU-Ländern gar nicht interessiert, musste dafür gesorgt werden, dass mit dem deutschen Autoführerschein, am Urlaubsort solche Maschine nicht gefahren werden. Das Problem gäbe es nicht, wenn es die leistungsbeschränkten A1-Modelle auch in allen anderen EU-Ländern geben würde. [...]vsm hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 22:03Eine 125er muss in keinem EU-Land in der Leistung beschränkt sein, allerdings in jedem EU-Land, wenn es in die EG-Klasse L3e-A1 erfüllen will (nämlich auf <= 11 kW). Eine 125er mit mehr als 11 kW wäre dann eine L3e-A2 (bis 35 kW) oder eine L3e-A3 (> 35 kW), ebenfalls beides europaweit. Die deutsche Schlüsselziffer 196 erlaubt nur das Führen von L3e-A1.
Jetzt ist die EU auch noch daran Schuld, dass Du gerade nicht weißt, in welchem Land Du rumfährst?
Eine Kfz-Haftpflicht ist fahrzeug- nicht personengebunden. Und selbstverständlich dürfte jemand mit FS-Klasse A1, A2 oder A Deine versicherte Maschine auch in anderen EU-Staaten bewegen. Ich könnte mir auch morgen einen Reisebus kaufen, diesen versichern und zulassen, ohne damit irgendwo fahren zu dürfen. Verstehe also den Einwand nicht.
Welches Gesetz?
Ja, das muss man verstehen. Da in der Beschreibung zur Schlüsselzahl steht "Im Inland Krafträder[...]", sollte den meisten das Verstehen aber nicht so schwer fallen, oder?callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 23:23[...]Man muss auch verstehen, dass in den Niederlanden, ein B-Führerschein, nicht zum Führen einer 11kw/ 125er berechtigt, zumindest noch nicht. Ich darf eben nicht in den Niederlanden eine dort zugelassene 125er fahren, weil das die Niederländer auch nicht dürfen (Inlandsdiskriminierung)[...]
Falls das ernstgemeinte Fragen sind: Zuständig wäre natürlich die Polizei des Landes und die Begründung wäre fahren ohne Fahrerlaubnis. Das war übrigens auch vor Grenzöffnung schon so, wo definitiv der Zoll bei Einreise nicht die FS-Klassen überprüft hat.
Das kann man sich natürlich wünschen, aber "kurz oder lang" kann schon "sehr lang" werden. Den Code 111 gibt es in Österreich schon eine ganze Weile und die Legalisierung bestimmter Substanzen in NL, die in D unter das BTM fallen, werden auch weiterhin bei Kontrollen nach dem Grenzübertritt aus dem Verkehr gezogen. Um nur zwei Beispiele zu nennen, wo "über kurz oder lang" nicht "nachgezogen" wurde...callmeuhu hat geschrieben: ↑Do 9. Jan 2020, 23:23[...]An der Grenze steht keiner, der mich sehen würde und in den Niederlanden müssten die anfangen, jeden Kradfahrer zu kontrollieren.
Karneval steht vor der Tür, aber so bescheuert sind die in Holland nicht, als das die nichts besseres zu tun hätten
über kurz oder lang, werden die anderen EU-Länder nachziehen. [...]
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
in der Euregio zumindest nicht, weil es gibt eine bilaterale Zusammenarbeit zwischen Niederländischen und Deutschen Behörden
Gewissermassen ist die Euregio ein gemeinsamer Kulturraum und eine Sprachbarriere gibt es so gut wie keine, grenznah zumindest nicht.
Der unu oder seine Verbrenner-Vorgänger wurden in den letzten 15 Jahren, genau 0x kontrolliert an den Ausfallstraße zur Niederlande und den Niederlanden. Ob ich überhaupt einen Führerschein habe und mein Fahrzeug versichert ist, interessierte einen Niederländischen Beamten das letzte Mal 2005, weil ich unberechtigt auf dem Fahrradweg fuhr in Venlo
Mein Führerschein wurde kontrolliert und der mitgeführte Versicherungsschein mit der Versicherungsplakette abgeglichen.
-> mehr nicht
Damals gab es noch regelmässige Kontrolle, gerade in der Umgebung Venlo, weil die meisten 50er frisiert waren. Die Versicherungsprämie war in der Region wegen der Unfälle und der Diebstähle dreifach so hoch, als im Rest der Niederlande
heute fahren nur noch die wenigsten Niederländer eine helmpflichtige 45er, sondern eher eine helmfreie 25er
Trotzt das der unu, als einer wenigen Kleinkrafträder auf der Strasse fährt, bin ich weder mit unu noch mit den Verbrenner-Vorgänger, nur ein einziges Mal in den Niederlanden kontrolliert worden, nach 2005
Wenn der Niederländischen Beamte, einen Polen oder Tschechen kontrollieren soll, dann gibt es nicht nur keine bilaterale Zusammenarbeit, sondern noch zusätzlich eine Sprachbarriere obendrauf
In 26(ohne GB)EU-Ländern, 26 verschiedene Vorschriften
Da hätte man sich den EU-Führerschein sparen können, wenn man über nationale Schlüsselnummern, die Kontrolle in anderen EU-Ländern konterkariert.
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Re: Anerkennung 125er - Code 111 AT Führerschein in Deutschland?
Ich sehe nicht, was da konterkariert wird. Es wurde hier bereits von VSM erwähnt, dass die Schlüsselnummern größer 100 nur nationale Gültigkeit haben (aber natürlich jede Schlüsselnummer trotzdem nur in einem Land existiert).
Der holländische Polizist sieht nur, dass du keine Fahrerlaubnis A1 hast, die Schlüsselnummer 196 die er nicht kennen muss ist da irrelevant, weil die nur in Deutschland gilt.
Und die Begründung "ich wurde seit Jahren nicht kontrolliert" ist von dieser Thematik sowieso völlig unabhängig. Wer meint, ohne Fahrerlaubnis zu fahren bekommt die Quittung spätestens beim ersten Unfall.
Der holländische Polizist sieht nur, dass du keine Fahrerlaubnis A1 hast, die Schlüsselnummer 196 die er nicht kennen muss ist da irrelevant, weil die nur in Deutschland gilt.
Und die Begründung "ich wurde seit Jahren nicht kontrolliert" ist von dieser Thematik sowieso völlig unabhängig. Wer meint, ohne Fahrerlaubnis zu fahren bekommt die Quittung spätestens beim ersten Unfall.
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