Idiotisches Gesetz

eMobility Rechtliches
Onkel Fritz

Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Onkel Fritz »

E-Biker hat geschrieben:Für Scooter, die nicht auf der Straße betrieben werden dürfen, ist eine Fahrerlaubnis logischerweise überflüssig. Da diese keiner Fahrzeugklasse entsprechen, gibt es dafür auch keine entsprechende Fahrerlaubnis.
Dass damit keine Mofas oder Kleinkrafträder gemeint sind, sollte klar sein - denn die dürfen ja auch auf der Straße betrieben werden. Somit kann man sich natürlich nicht auf das Spielzeug berufen.

Ein Muz Charly z.b. sollte aber ja auch in irgendeine Art von Tasche passen.
Taschen darf man - sofern sie keine Gefahrenstoffe enthalten - mitnehmen.
Das ist zwar Deine Meinung, aber nicht geltendes Recht. Nehmen wir z.B. einen Forca mit 1000 Watt und 40 km/h, er ist zwar nicht zulassungsfähig, aber trotzdem ein Kfz. (maschinengetrieben, nicht an Gleise gebunden). Benötigt wird hier die FE Kl. M oder höherwertig und eine Versicherung, da die bbH mehr als 6 km/h beträgt.
Stell Dir vor, Du fährst mit Deinem Pedelec auf einem Rad- oder Feldweg und ein nicht zugelassener Roller senst Dich um. Die Folgen sind ein kaputtes Pedelec und mindestens leichte Verletzungen bei Dir. Du kannst deshalb nicht zur Arbeit. Wer bezahlt das? Normalerweise die gegnerische Versicherung. Wenn die aber nicht vorhanden ist und der Fahrer kein Geld hat, dann sieht es schlecht aus. Um solche Dinge zu vermeiden, gibt es Regeln. Wenn Du noch mehr Ausführungen dieser Art brauchst, dann gib mir Deine E-Mail Adresse.

Gruß, Onkel Fritz

E-Biker
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von E-Biker »

Ok, ich hab den entsprechenden Schein für das 1000 Watt Teil. Ja und?! Das Ding darf ich mit Schein genauso nicht auf der Straße betreiben, wie ich es ohne Schein auch nicht darf. Beide Fälle sind gleichermaßen nicht versichert.
Der Schein ändert hier also genau garnichts.

In der Bahn würde ich das Teil trotzdem mitnehmen und mich nicht um so einen Schwachsinn kümmern. Uns geht's in dem Land doch zu gut, dass wir Zeit für solche Fragen haben!
Renault Zoe Intens
Eigenbau Pedelec Lifepo16S

tino255

Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von tino255 »

Woraus soll sich denn bitte ergeben, dass die Straßenverkehrszulassung zur Folge hat, dass eine Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist?

§ 9.4 der Beförderungsbedingungen für den Nahverkehr in NRW lautet auszugsweise:

(9.4) Gegenstände
(1) Der Fahrgast darf Gegenstände mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung
des Be-triebs nicht gefährdet werden. Andere Fahrgäste dürfen durch die Mitnahme
ebenfalls weder gefährdet noch belästigt werden. Der Fahrgast muss seine Gegenstände
dementsprechend unterbringen und beaufsichtigen. Dabei dürfen die Gegenstände keinen
eigenen Sitzplatz blockieren. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die
Mitnahme der Gegenstände verursacht wird.
(2) Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und gefährliche
Gegenstände, ins-besondere
a) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
b) unverpackte oder ungeschützte Gegenstände, durch die Fahrgäste verletzt werden
können,
c) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.
(3) Das Personal entscheidet im Einzelfall, ob Gegenstände zur Beförderung zugelassen
werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind. Vermutet das Personal, dass sich in
einem Gepäckstück oder Frachtgut gefährliche Stoffe befinden, so kann es vom Fahrgast
Angaben zum Inhalt verlangen. Verweigert der Fahrgast die Auskunft, so wird das
Gepäckstück von der Beförderung ausgeschlossen.


Es fragt sich nun, ob der Akku eines E-Scooters als explosionsfähig oder leicht entzündlich anzusehen ist.


Was die Sache mit den Führerscheinen angeht:
Warum es für E-Scooter mit Höchstgeschwindigkeit 20 km/h eine Führerscheinpflicht (Mofaprüfbescheinigung) und damit im Ergebnis ein Mindestalter zur Nutzung gibt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Mit einem Fahrrad darf auch jeder fahren und eine Geschwindigkeit von 20km/h ist mit dem Fahrrad sehr leicht erreicht.


tino255

buchi
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von buchi »

Ich finde den ganzen Wind um die Gesetzgebung absolut überflüssig. Ich war jetzt 2 Wochen in den Niederlanden und unsere Tochter könnte dort mit 12 Jahren mit einem E-Scooter mit fahren. Auch mit Gesprächen mit dort Wohnenden wurde uns bestätigt, das die älteren E-Bike Fahrer eher eine Gefahr im Verkehr und natürlich auch auf den dortigen Radwegen sind. Diese nutzen ihre hier gewonnene Mobilität , ohne das auch nur ein Politiker ein Gesetz dafür bzw. dagegen beschlossen hat. Steckt hier eine Lobby dahinter oder wird dieses Thema nur beschönigt !!

Xenomystus
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Xenomystus »

buchi hat geschrieben:
So 23. Jun 2019, 22:52
Ich finde den ganzen Wind um die Gesetzgebung absolut überflüssig. Ich war jetzt 2 Wochen in den Niederlanden und unsere Tochter könnte dort mit 12 Jahren mit einem E-Scooter mit fahren. Auch mit Gesprächen mit dort Wohnenden wurde uns bestätigt, das die älteren E-Bike Fahrer eher eine Gefahr im Verkehr und natürlich auch auf den dortigen Radwegen sind. Diese nutzen ihre hier gewonnene Mobilität , ohne das auch nur ein Politiker ein Gesetz dafür bzw. dagegen beschlossen hat. Steckt hier eine Lobby dahinter oder wird dieses Thema nur beschönigt !!
Sehe ich genauso. Bisher durften auch Kinder z.B. normale Tretroler fahren. Tritt man ordentlich rein, kommt man auch auf 20. Mit dem Fahrrad genauso bzw noch wesentlich schneller.

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kofra
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von kofra »

Na das sind ja Argumente. Es geht halt darum, daß ein e-Tretroller selbstfahrend ist. Ein Pedelec halt nur motorische Unterstützung erhält und damals den Fahrrädern zugeordnet wurde, seien wir doch froh drum.

Ein e-Tretroller wurde nun den Kfz zugeordnet mit der Beschränkung auf 20km/h, somit keine Helmpflicht und Benutzung der Radwege. Finde ich insgesamt einen guten Kompromiss. Was hat das mit Lobby zu tun. Die Regelung wurde in ein bestehendes Regelwerk eingefügt. Hätte man die 25km/h gewählt, hätte es die Helmpflicht und Benutzung der Straße bedeutet, da es sich um ein selbstfahrendes Fahrzeug handelt. Ebenso eine Fahrerlaubnis.

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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Alf »

https://vimeo.com/264456641
Mehr gibts zu diesem Komentar nicht zu erwiedern.
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Afunker »

kofra hat geschrieben:
Mo 24. Jun 2019, 22:24


Ein e-Tretroller wurde nun den Kfz zugeordnet mit der Beschränkung auf 20km/h, somit keine Helmpflicht und Benutzung der Radwege. Finde ich insgesamt einen guten Kompromiss. Was hat das mit Lobby zu tun. Die Regelung wurde in ein bestehendes Regelwerk eingefügt. Hätte man die 25km/h gewählt, hätte es die Helmpflicht und Benutzung der Straße bedeutet, da es sich um ein selbstfahrendes Fahrzeug handelt. Ebenso eine Fahrerlaubnis.
Das hat mit Lobbyismus über den Gesetzgeber zu tun. Wenn immer mehr auf E-Tretroller, E-Scooter, E-Roller ect. "umgestiegen" wird (und das insbesondere in den hochbelasteten Innenstädten), dann verkaufen die Automobilhersteller ihre ollen Verbrenner nicht mehr.
Ergo weniger Umsatz, ergo Arbeitsplätze in Gefahr....So die Argumentation der Automobilhersteller. (besonders einiger deutscher Premiumhersteller)
Das gleiche bei der Versicherungswirtschaft. Die wollen (wollten) sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen....(Versicherungskennzeichen)
Ob das Teil nun eigenständig (wie beim bisherigen Fahrrad ohne Hilfsmotor) oder elektrisch mit Motor (nicht nur zur Hilfe wie beim Mofa).
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren :mrgreen:
Wechsel Akku alt gegen neu bei 6600 Km, Sicherungsautomat bei 9300 Km

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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von kofra »

Naja wenn du meinst, dann wird das so sein. Als wenn die Tretroller irgendwas am Autoverkehr ändern würden. Ggfs. verlagern , aber nicht die Anzahl verringern. Du kannst dir das ja so auslegen, wie du es magst. Ich sehe es anders. Du meinst ja auch die AFunker sind die einzigen, die sich mit Elektrik auskennen 😊.

Gruß

Frank

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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Bitte lest Euch doch mal den ersten Beitrag des Themenerstellers (nicht mehr als Mitglied im Forum) aus dem Jahre 2012 durch. Da geht es ihm darum, dass er ein Zweirad mit Mofakennzeichen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen kann, weil es halt ein Kennzeichen hat.

Das hat zwar nichts mit idiotischem Gesetz zu tun, sondern mit den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe.

Alle Beiträge, die in diesem Jahr hier geschrieben wurden, haben nun gar nichts mehr mit dem Ursprungsthema zu tun. Ihr schreibt hier ja nur noch über irgendwelche Gesetze zu den blöden elektrischen Tretrollern. Gehört hier nicht hin.

Soll ich das Thema schließen? Ist ja schließlich ausgelutscht der Drops. :x
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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