Idiotisches Gesetz

eMobility Rechtliches
Lynnie

Idiotisches Gesetz

Beitrag von Lynnie »

Meinen E-scooter kann ich deshalb nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen, weil er ein Nummernschild hat!

Da stellt sich mir natürlich automatisch die Frage - wie schaut's denn aus, wenn ich vorher das Nummernschild einfach abschraube? :twisted:

Vielleicht sollte man mal eine Sammlung bescheuerter Gesetze anlegen - könnte ganz lustig sein, meine ich... :mrgreen:

E-Biker
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von E-Biker »

Warum das nicht? Ist doch ein Spielzeug - seit wann soll es denn verboten sein, Spielzeuge in der Bahn mit zu führen? Sofern keine Gefahrenstoffe enthalten sind (alles mit Benzin muss grundsätzlich draußen bleiben) kann da doch wohl kaum einer was gegen sagen.
Ist doch ein allgemeines Gepäckstück.
Sonst mach ne Plane rüber, dann sieht er noch mehr nach Gepäckstück aus.
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Lynnie

Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Lynnie »

E-Biker hat geschrieben:Warum das nicht? Ist doch ein Spielzeug - seit wann soll es denn verboten sein, Spielzeuge in der Bahn mit zu führen? Sofern keine Gefahrenstoffe enthalten sind (alles mit Benzin muss grundsätzlich draußen bleiben) kann da doch wohl kaum einer was gegen sagen.
Ist doch ein allgemeines Gepäckstück.
Sonst mach ne Plane rüber, dann sieht er noch mehr nach Gepäckstück aus.
Das war die telefonische Auskunft auf meine Frage, warum ich meinen Scooter nicht z.B. mit in die S-Bahn nehmen kann. Tja, das - leider - nur allzu obrigkeitshörige Volk (zu dem ja auch der Auskunftgeber) gehört, kuscht leider viel zu viel, wenn Du mich fragst.

Mich hatte sogar schon mal ein sogen. "Polizist" mit einem Verwarngeld belegen wollen, weil ich ohne Helm durch die Gegend fahre. :lol: Da fragte ich ihn, ob er denn nicht die Leichtmofa-Ausnahmeverordnung vom 26.03.1993, § 2, kenne, welche mich vom Helmzwang befreie, da ich nicht schneller als 20 km/h fahre... Er kannte sie nicht. Aber gleich mal abkassieren wollen - jaja, so sind sie halt, unsere "Gesetzes"hüter! ;)

E-Biker
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von E-Biker »

Ich hätte nicht nachgefragt, da kriegt man nur Antworten, die man vielleicht gar nicht hören will. Wahrscheinlich hatte die Telefoneuse auch gar keine Ahnung, was sie sich darunter vorstellen soll.

Passt das Ding nicht in irgendeine Tasche?
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Lynnie

Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Lynnie »

E-Biker hat geschrieben:Ich hätte nicht nachgefragt, da kriegt man nur Antworten, die man vielleicht gar nicht hören will. Wahrscheinlich hatte die Telefoneuse auch gar keine Ahnung, was sie sich darunter vorstellen soll.

Passt das Ding nicht in irgendeine Tasche?

Also, dieses Ding hier: http://www.escooter.de/Adly/CityrollerFC.html passt leider nicht in eine Tasche. Ausserdem wär es mir mit seinem Gewicht von ca. 48 kg (wiegt somit mehr als ich :lol: ) denn doch zu schwer.

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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von E-Biker »

Hatte jetzt so nen Charly vor Augen, da hätte ich mir das vorstellen können.

Mein Gleitschirmmotor darf auch nicht mit in die Bahn wegen Benzin
Das Ding sieht so aus
Bild
Aber mit leerem Tank, Käfig zerlegen, Propeller ab und Müllsack drüber haben das auch schon Leute gemacht. Also es geht darum, mit dem Wind in eine Richtung zu fliegen und nicht zurück kommen zu müssen - dadurch erhöht sich der Radius enorm. Dann neben einem Bahnhof landen und zurück 8-)
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Onkel Fritz

Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Onkel Fritz »

Ob der Scooter ein Nummernschild hat oder nicht, spielt keine Rolle. In den Beförderungsbedingungen der Verkehrsbetriebe sind motorisierte Fahrzeuge mit Ausnahme von Pedelecs generell ausgeschlossen. Analog zum Fahrrad in der Transporttasche /-kiste könnte man den Scooter zusammenklappen und eine in eine Hülle packen. Wenn das Gewicht zu hoch wird, einfach ein Rad des Scooters raus lassen zum Ziehen oder Schieben.

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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von E-Biker »

Aber diese Regelung kommt doch wohl eher aus der Zeit in der motorisierte Fahrzeuge automatisch Benzin beinhalteten.
Und dann stellt sich außerdem die Frage, was ein Fahrzeug ist.
Ich würde sagen ein Scooter, der nicht auf der Straße fahren darf, ist ein Spielzeug und kein Fahrzeug. Spielzeuge dürfen mitgenommen werden.


Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen :!:
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Onkel Fritz

Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von Onkel Fritz »

Ein Scooter, der nicht auf der Straße fahren darf, kann sehr wohl ein Kraftfahrzeug sein, das gilt auch für Pocket-Bikes.
Wenn der Scooter nicht von vorne herein als Kinderspielzeug konzipiert wurde, kommt es nur noch darauf an, wie schnell er ist. Kraftfahrzeuge bis 6 km/h bedürfen keiner Fahrerlaubnis, es gilt nur das Mindestalter von 15 Jahren. Bei einem E-Scooter bis 25 km/h wird nur eine Prüfbescheinigung (nach 31.03.65 geborene) benötigt, außerdem ist eine Haftpflichtversicherung (nicht Privathaftpflicht) erforderlich. Für Scooter <25<45 km/h wird auch noch ein Führerschein der Kl. M benötigt. Das ist natürlich alles nur erforderlich, wenn ein solches Gerät im öffentlichen Straßenverkehr (nicht nur Fahrbahn, auch Gehweg, Feldweg, usw, sobald öffentlich zugänglich) betrieben wird.

E-Biker
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Re: Idiotisches Gesetz

Beitrag von E-Biker »

Für Scooter, die nicht auf der Straße betrieben werden dürfen, ist eine Fahrerlaubnis logischerweise überflüssig. Da diese keiner Fahrzeugklasse entsprechen, gibt es dafür auch keine entsprechende Fahrerlaubnis.
Dass damit keine Mofas oder Kleinkrafträder gemeint sind, sollte klar sein - denn die dürfen ja auch auf der Straße betrieben werden. Somit kann man sich natürlich nicht auf das Spielzeug berufen.

Ein Muz Charly z.b. sollte aber ja auch in irgendeine Art von Tasche passen.
Taschen darf man - sofern sie keine Gefahrenstoffe enthalten - mitnehmen.
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