B196 fertig - war schon einer schneller?

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MEroller
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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von MEroller »

Afunker hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 11:47
Bis dahin, habe ich vielleicht mein Wunschmotorrad (natürlich mit E-Antrieb :mrgreen: ) gefunden mit max. 11 KW Dauerleistung?
Welches Du dann auch für B196 Ausbildung einsetzten kannst. Frage mal die Fahrschule.
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VF62
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Re: Mit Autoführerschein 125er fahren

Beitrag von VF62 »

https://www.zweirad-otto.de/aktuelles/n ... ahrer.html

Neu: 125er-Führerschein für Autofahrer!!

Auch Autofahrer dürfen künftig unter Auflagen 125er fahren.

Einem entsprechenden Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat der Bundesrat jetzt zugestimmt.
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Plenarsitzung vor Weihnachten am 20. Dezember 2019 beschlossen, dass künftig jeder Deutsche unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Im Vorfeld hatte es eine Menge Gezerre um den im Sommer öffentlich gewordenen Plan gegeben. Aufgrund von heftiger Kritik von Medien und diversen Verkehrssicherheitsverbänden wurde der ursprüngliche Plan nachgebessert. Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis.


Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.

Quelle: www.motorradonline.de

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Afunker
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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von Afunker »

MEroller hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 11:53
Welches Du dann auch für B196 Ausbildung einsetzten kannst. Frage mal die Fahrschule.
Ich glaube nicht, dass das geht....?
Selbst wenn die Fahrschule das genehmigt, bleiben noch Versicherung und der Händler, der mir das Teil in Raten bezahlen lässt.
Der eine wie der andere, wird dagegen sein und in den AGBs das verneinen?
(bei einigen Versicherungsgesellschaften stand etwas in den AGB, dass man das Krad nicht zu Motorsportveranstaltungen benutzen darf....)
Gruss Helmut

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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von STW »

Meine Fahrsschule hat mir angeboten, die Stunden auf eigenem Roller zu machen, das ist wohl problemlos möglich. Aber den hätte ich selbst zum Startpunkt bringen müssen ... Und ein anderer Aspekt ist, dass ich die Stunden lieber auf einer größeren Maschine als den NIU machen möchte. Wenn die kritischen Übungen mit der großen Maschine und Schaltung klappen, dann auch mit dem NIU. Wesentlicher Unterschied wird das beim NIU fehlende ABS sein.
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NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von The Rob »

Ich habe vor 15 Jahren meinen Rollerführerschein auf meinem eigenen Roller gemacht.
Fahrschule sagte "ja klar, kein Problem, aber abklären mit der Versicherung"; die Versicherung sagte "Ja klar, kein Problem"
Das muss nicht bei jeder Versicherung so sein, und das kann sich mittlerweile auch geändert haben.
Eine Vollkasko, wie ich sie aktuell bei meinem Niu habe, würde die Versicherung aber bestimmt ausschließen und nur Haftpflicht gewähren.

Sofern der Händler nicht der Eigentümer des Rollers ist, hat der auch bei Ratenzahlung nichts damit zu tun, wofür du das Fahrzeug nutzt.

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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von Afunker »

The Rob hat geschrieben:
Sa 1. Aug 2020, 23:56

Sofern der Händler nicht der Eigentümer des Rollers ist, hat der auch bei Ratenzahlung nichts damit zu tun, wofür du das Fahrzeug nutzt.
Das bleibt er solange, bis der Roller/Motorrad vollständig bezahlt ist. Bei einem meiner früheren PKW, hat der Händler bzw. meine Bank den Fahrzeugbrief einbehalten, bis der Kaufpreis bezahlt war....Ausserdem musste das Fahrzeug für die Zeit Vollkasko versichert sein!

Aber wir schweifen vom Thema ab.
Gruss Helmut

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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von Fasemann »

So gestern erster Block Theorie mit 14 anderen Fahrschülern, die machen aber normal B. Wenn alles klappt dann ab Dienstag auch Praxis.
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von Afunker »

Viel Glück dabei weiterhin!
Gruss Helmut

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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von Fasemann »

Montag Theorie, Dienstag fahren, Mittwoch 2 x fahren, schönes Wetter ist auch noch dazu 😉.
Einzelunterricht in der Theorie und alle Termine geplant.
Morgen mit dem letzten schönen Spätsommertag ist der Schein erledigt.

650 € in Buxtehude bei Fahrschule Erdogan, mit einer 125er Honda mit 6 Gang und ABS.
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Re: B196 fertig - war schon einer schneller?

Beitrag von Fasemann »

Der einfache Teil ist erledigt, jetzt kommt der Spaß mit dem Amt und die Suche nach einen Untersatz.
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