Ausgangspunkt:
Ich überlege mir eine Grace (800W Bosch oder was auch immer wirklich verbaut ist -> siehe div. Foreneinträge hier) anzuschaffen und diese - quasi - "hybrid" zu verwenden:
- Angemeldet mit grünem Taferl: Alles klar.
- Mit "Rollo" auf der Nummerntafel und auf 25km/h gedrosselt für den Fahrradweg (oftmals in Wien praktisch um Stellen abzukürzen und aus der Gefahrenzone zu kommen).
und dem Gesetz selbst:Elektro-Moped/Elektro-Roller:
Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 600 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 600 Watt sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.
Die Grace hat einen Leistungsbegrenzer, sodass sie auf 25km/h gedrosselt wird. Nun ist ja auch schon im Wort "Leistungsbegrenzer" enthalten, dass dadurch automatisch die Wattzahl gesenkt wird.(2a) Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Nach meinem Verständnis (obwohl ich das Gesetz äußerst schwammig finde) würde die Grace dann diese Kriterien erfüllen oder?
Danke u. LG
Matthias