Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

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Zonk666
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Zonk666 »

Guten Abend

Zuerst mal sorry für das gestrige Selbstzitat, bin mit dem Handy wohl mit den Wurstfingern auf das falsche Symbol gekommen. :oops:

Jau, seit gestern Schlag 15:30 Uhr habe ich das große Kennzeichen....ohne HU Pflicht.

Ich sage euch, das war ein Akt!!!
14:03 Uhr an der Zulassungsstelle angekommen und eine Nummer gezogen.
14:19 Uhr war ich dran, ging zu einer selten schnippischen Frau und direkt bevor Sie anfing zu tippen ließ ich verlauten, dass dies eine freiwillige Zulassung mit großem Kennzeichen und ohne HU Pflicht werden soll.
Ein verstörter Blick, ein entsetzter Aufschrei und die Frau erhob die Stimme: "Im Leben nicht!!!"
Ich erklärte ihr, dass der Leiter der Zulassungsstelle Bescheid wisse und die Nummer von gaaaaaanz oben abgesegnet wäre.
Ihre schnippische Antwort: "Dann soll er persönlich die Zulassung machen, gefolgt von einem Blick in dessen Büro und den Worten: "Der ist gerade nicht da, setzen SIe sich nochmal"
14:29 Uhr: Mir wurde Einlass gewährt.
Gleich vorweg, der Mann benötigte sage und schreibe satte 51 Minuten!!!!! um die Daten aus der COC in sein Programm zu übertragen und die Papiere fertig zu stellen, das ganze garniert mit einigen Fragen die sich direkt aus der COC ergaben (Welcher Antrieb, wieviel angetriebene Achsen, Motorleistung, Geschwindigkeit,Sitzplätze....) :shock:
Dann murmelte er vor sich hin welche HU er denn da jetzt eingeben soll. Ich sagte in der Regel wird dann 00/0000 vermerkt.
Sein "schlaues" Programm spuckte einen Fehler nach dieser Eingabe aus und er murmelte was von "Fehler ignorieren"
Was ich tatsächlich in der Zul.Besch. stehen habe steht weiter unten.
Dazu kam, dass er die COC mindestens 6-8 mal komplett von vorne bis hinten durchwälzte und Zeile für Zeile mit seinem Lineal abfuhr. Wahrscheinlich hoffte er versteckte Botschaften zu finden, die die Zulassung doch noch verhindern könnten.
Während dessen kramte er ständig seine dicken Wälzer vor um in dem Paragraphen zu schmökern, nicht zuletzt auch noch das Schreiben der Landesregierung welches er kommentierte.
Ich dreht innerlich fast durch!
In dem Mann muss sich innerlich alles gegen diese Zulassung gewehrt haben.
15:20 Uhr war es soweit, die Zulassungsbescheinigung kam aus dem Drucker, gepaart mit der Aufforderung ich möge bezahlen und mir das Schild besorgen.
Zum bezahlen muss man zuerst mal durch das halbe Gebäude an einen Kassenautomat.
Danach direkt zum Schildermacher auf der gegenüberliegenden Seite, für das mikrige Schild 28€! abgelatzt und wie ein Blitz...in meinem Falle Kugelblitz :mrgreen: wieder in das Büro.
In dieser Zeit hatte der Mensch nichts Besseres zu tun als meine COC mit dem Landesssiegel zu bekleben und handschriftlich das Kennzeichen zu vermerken.
Als er dann genau bei Schließung der Zulassungsstelle um 15:30 Uhr das Siegel auf das Nummerschild geklebt und mir mit den Papieren ausgehändigt hatte, musste ich einfach Fragen was das für eine Nummer jetzt mit der COC gewesen sei.
Antwort: " Ach ja, sie haben ja eine schon eine beklebte Zulassungsbescheinigung"
Ich wollte da nur noch raus...
Ich wunderte mich, dass er nicht Schlag 15:30 Uhr alles stehen und liegen lies um das Weite zu suchen, damit ich am nächsten Tag noch mal kommen musste.

Als ich zuhause ankam traf mich fast der Schlag.
Obwohl ich ihn gebeten hatte im Freitextfeld bitte die entsprechenden Paragraphen aufzuführen steht da lapidar "Fahrzeug hat keine HU Pflicht da nicht zulassungspflichtig" ohne Verweis auf die entsprechenden Paragraphen und bei nächster HU Termin steht 08/2022

Ich freue mich jetzt schon wenn die Jungs und Mädels die Mutti immer gleich anzieht mich anhalten und fragen wo meine HU Plakette sei.

Ich sag euch....Deutschland deine Verwaltungsangestellten :x

Naja, ich sag mal Ende gut, ales gut (hoffentlich)
Danke für euren Input und der Hilfe
VG

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Afunker »

Zonk666 hat geschrieben:
Mi 29. Jul 2020, 12:17
Hallo an alle.
Schließlich gäbe es ja auch Landmaschinen und/oder Stapler die Bauart bedingt unter 45km/h sind, die auch freiwillig zugelassen werden können und dann auch der HU Pflicht unterliegen.
Das ist eine (insoweit rechtlich) richtige Aussage.
Mein Vater hatte mal einen Fendt Schlepper von 1954, der bauartbedingt, auf 25 Km/h begrenzt war.
Bei der Zulassung als Zugmaschine für eine Bandsäge (um Brennholz für die Leute zu schneiden),
bekam er ein grünes Nummernschild (gross) mit PS-xxxx.
Alle 2 Jahre musste dieser Schlepper der HU-Prüfung unterzogen werden, obwohl dieser steuerfrei war....
Gruss Helmut

Ranis 2000 seit 08.2019 ca.12000 Km gefahren :mrgreen:
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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Afunker »

Zonk666 hat geschrieben:
Di 4. Aug 2020, 22:50
Guten Abend


Als er dann genau bei Schließung der Zulassungsstelle um 15:30 Uhr das Siegel auf das Nummerschild geklebt und mir mit den Papieren ausgehändigt hatte, musste ich einfach Fragen was das für eine Nummer jetzt mit der COC gewesen sei.
Antwort: " Ach ja, sie haben ja eine schon eine beklebte Zulassungsbescheinigung"
Hä? Das hat doch der gemacht und damit ein Vergehen im Amt gemacht....Nennt sich Urkundenfälschung siehe StGB:
"§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Weiterhin steht dort drin:
"(3) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter....
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht."
Zonk666 hat geschrieben:
Di 4. Aug 2020, 22:50
Als ich zuhause ankam traf mich fast der Schlag.
Obwohl ich ihn gebeten hatte im Freitextfeld bitte die entsprechenden Paragraphen aufzuführen steht da lapidar "Fahrzeug hat keine HU Pflicht da nicht zulassungspflichtig" ohne Verweis auf die entsprechenden Paragraphen und bei nächster HU Termin steht 08/2022
VG
Dann lege schleunigst beim Landrat des Kreises in der die Zulassungstelle liegt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit dem Verweis auf $ 267 StGB und die anderen §§ der FZV bzw. StVO gegen den Herrn Dienstleiter ein!
Notfalls ändert dann die Zulassungsstelle (zähneknirschend),
auf "Anraten" des Herrn Landrats die Zulassungsbescheinigung so, wie du diese haben wolltest....
Gruss Helmut

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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Newchurch »

Hallo zusammen,

habe seit ein paar Monaten eine Super Soco TS und bin eher durch Zufall auf die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung gekommen.
Mittlerweile hatte ich alle benötigten Unterlagen und Infos zusammengesucht (Scan vom COC, Musterzulassung einer Super Soco TS mit großem Nummernschild, etc.) und per Mail bei meiner Zulassungsstelle angefragt, ob mit den vorliegenden Infos eine freiwillige Zulassung durchgeführt werden könne.

Zu meiner Überraschung kam direkt am Folgetag noch vor 8 Uhr morgens die kurze Rückmeldung "Die eingesandten Infos reichen aus, kein Problem".
Da war ich dann doch etwas überrascht.

Genauso problemlos ging die Anfrage bei der HUK Coburg nach der EVB, 5 Minuten telefoniert, alle benötigten Daten durchgegeben, EVB mit allen Unterlagen kam 10 Minuten später per Mail.

Ich bin gespannt, was da in der kommenden Woche auf der Zulassungsstelle passiert, irgendwie ging das bisher alles etwas zu einfach :)

Viele Grüße
Peter
Super Soco TS

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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Zonk666 »

Hallo Peter.

Die freiwillige Zulassung nach Paragraph 3 FZV stell kein Problem dar.
Wichtig ist, dass die dir keine HU Pflicht reinwürgen.
Dein Bock ist nicht Zulassungspflichtig und nicht Kennzeichenpflichtig nach Paragraph 29 StVZO, also auch keine HU Pflicht.
Da könnten die, wenn sie sich nicht auskennen, Stress machen.

LH

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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Newchurch »

Servus,

Zulassung verlief völlig stressfrei . hätte ich nicht gedacht :)
Sogar das "normale" Motorradkennzeichen wurde abgenickt, da ich kein Kleinkraftradkennzeichen wollte.

Gruß Peter

EDIT:

Aaargh - leider zu früh gefreut - beim genaueren Durchsehen der Zulassung ist mir aufgefallen, dass dort statt L1e L3e eingetragen wurde!
Das würde ja bei einer Kontrolle für jeden Polizisten bedeuten, dass ich ohne Führerschein unterwegs bin, 125-er darf ich nämlich nicht fahren.
Ich wusste, dass das zu glatt lief und habe auch dummerweise nicht direkt die Eintragungen kontrolliert.
Also neuer Termin ...

EDIT:

heute neuer Termin - Eintragungen wurden entsprechend angepasst, neuer Schein ausgestellt, nix gezahlt - fertig :)
Super Soco TS

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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von MEroller »

Glückwunsch zur erfolgreich geschlagenen Schlacht :D Nix mehr Versicherungsschildchen Ende Februar bei Nacht und Nebel/Regen abschrauben und das neue zu besorgende anschrauben :twisted:
Und die Umwelt dankt es auch durch Vermeidung eines Bergs von Versicherungsschildchen :mrgreen:
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von SilSte »

Hier wird gerade um die TÜV Pflichr gestritten. Meine Beispielsimson sei ja viel zu alt und wenn ich zulasse wird es auf jeden Fall TÜV pflichtig.

Hat jemand spontan ein Kennzeichen? gerne auch per DM 😉

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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von mombi »

Wenn Du eine ABE für die Simson hast dann müsste eigentlich alles klappen.
Das Alter des Fahrzeugs hat hier IMHO keine Einfluss.

Am besten mal im Simson Forum oder auf Fan Seiten mal schauen ob Du u.U. kopien von Fahrzeugpapieren mit der entsprechenden Zulassung als Vorlage bekommst. Dann geht es manchmal auch leichter.

Zu den EVB Nummern:
Das wundert mich das die Teilweise so schwierig zu bekommen sind. Bei mir ist es so das ich meine Makler anschreibe das ich ein neues Mopped / Auto / Hänger... zulassen will. Er schickt mir dann einen Schrieb mit EVB zu zur "allgemeinen Verwendung" allso nicht Fahrzeugbezogen. Noch mit der Abklärung Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko nach Zulassung.
Wenn ich das Fahrzeug zugelassen habe scanne ich die Dokumente ein, schick sie ihm und komme dann bei gelegenheit mal vorbei um den Vertrag zu unterschreiben.
Wieso laufen? Habe doch zwei gesunde Reifen!

SilSte
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von SilSte »

Die Simson sei viel älter und da gäbe es sicher Ausnahmen für.

Ist btw. Auch RLP. Eben gesehen das es der TS auch in RLP die Probleme hatte...

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