Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Afunker »

FlorianHH hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 19:48
Moin zusammen,

ich habe mich aufgrund dieses Threads und der THG-Quote auch an die Zulassung meines Wayscral E-Start (soll baugleich sein zu Sunra Grace/Futura Elettrico Li) in Hamburg gemacht.

Gescheitert ist es an der fehlenden HSN und Typenbezeichnung, ich wurde gebeten vom TÜV ein "Datenblatt" anfertigen zu lassen. Ohne dies ist eine Zulassung nicht möglich.
Heute hat sich der Sachverständige gemeldet und angeboten ein "Datenblatt" für 70,-EUR zu erstellen. :shock:

War das bei jemandem von euch auch nötig oder wie konnte es gelöst werden?

Gruß aus HH
Florian
Florian,
viele E-Roller und Motorräder aus China sind dem KBA nicht bekannt. Daher zum TÜV und eine Bestätigung/Datenblatt anfertigen lassen.
In den saueren Apfel beissen und die 70.-. € an den TÜV zahlen.
War bei mir auch so.
Dann ging das recht flott bei der Zulassungsstelle.....
Siehe oben.
Gruss Helmut

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Fasemann
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Fasemann »

Nimm doch erstmal dein Datenblatt/ ABE und lass mal deine Versicherung suchen, die brauchen ja die Nummern auch.

Mein erster Weg war auch zum TÜV wegen dem Datenblatt, die Jungs haben paar Minuten an ihrem PC gespielt und mich dann mit meinen bunten chinesischen Papier zum Amt geschickt, da reichten die vorhandenen Papiere.
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
GoE Blei aus 2017, jetzt 17S und endlich über 10 000km
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 1000 km mit Lithium.

Alle 3 Roller freiwillig zugelassen 💪

FlorianHH
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von FlorianHH »

Danke euch.

Bisher habe ich immer nur von 25 Euro für ein Gutachten gelesen, da haben mich die 70 Euro gewundert.

Tröstend, dass ich kein Einzelfall bin. :lol:

Die Versicherung (GVV) brauchte keine HSN und die Zulassung klang kompromisslos was das Datenblatt vom TÜV angeht.

Ich probiere es die Tage nochmal beim KBA, aber mache mir da wenig Hoffnung.

Bis zum nächsten freien Termin zur Zulassung habe ich wieder drei Wochen Zeit...

Melde mich, wenn es Neuigkeiten gibt.

Wenn sich jemand findet, der einen baugleichen Roller zugelassen hat: gerne melden.

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Afunker »

FlorianHH hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 22:21
Danke euch.

Ich probiere es die Tage nochmal beim KBA, aber mache mir da wenig Hoffnung.
Vergiss es!
Das KBA hat noch nicht einmal für manche 125ccm Verbrenner Motorräder (die auch aus China stammen) trotz CoC, Daten für eine Zulassung.
War gerade vorhin bei einem Händler für Roller/Motorräder.
Der hat so eine schöne 125er in Rot da stehen. :roll: Modell eines chinesischen Herstellers.
Preis wäre (im Vergleich zu einer Horwin CR6) schon gut.....(3700.- €)
Nur: Die Daten für eine Zulassung, muss man per "Gutachten" vom TÜV holen, bevor man die zulassen kann....
Gruss Helmut

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FlorianHH
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von FlorianHH »

Ich habe heute beim KBA angerufen und einen Datenbank-Auszug zum Hersteller des Wayscral E-Start (Jiangsu Xinri) bekommen und angehängt.

Die Dame war zuversichtlich, dass ich damit die Zulassungsstelle überzeugen kann und hat angeboten, dass diese sich auch beim KBA melden kann, wenn Unklarheiten bestehen.

Nächster Termin zur Zulassung ist Mitte April frei, ich probiere es dann erneut ohne das geforderte 70 EUR-Datenblatt vom TÜV.
Dateianhänge
HSN Jiangsu Xinri (RC).pdf
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FlorianHH
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von FlorianHH »

Beim zweiten Anlauf hat die Zulassung geklappt, die Daten vom KBA haben genügt.

Das System ließ sich in meinem Beisein nicht zur HU-Befreiung überreden, das wurde jetzt auch gelöst und heute habe ich den Fahrzeugschein und die Plakette auf das kleine 18x13cm Kennzeichen bekommen.

Danke für die Tipps!

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etixer
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von etixer »

FlorianHH hat geschrieben:
Mi 23. Mär 2022, 22:25
Ich habe heute beim KBA angerufen und einen Datenbank-Auszug zum Hersteller des Wayscral E-Start (Jiangsu Xinri) bekommen und angehängt.
Nächster Termin zur Zulassung ist Mitte April frei, ich probiere es dann erneut ohne das geforderte 70 EUR-Datenblatt vom TÜV.
Ich habe auch mal beim KBA angefragt, ob man mir nicht so einen Datenbankauszug für meinen E-Swan zuschicken könnte.

Antwort: unter Bezugnahme des § 30 VwVfG - Geheimhaltung - ,

§ 30
Geheimhaltung
Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die um persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden.

kann ich Ihrer Bitte um Hergabe eines Dokuments nicht entsprechen.


Was hier geheim gehalten werden muss, weiß sicher nur die Dame selbst, die mir "geantwortet" hat...

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Afunker
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von Afunker »

Behörde.....Wenn die besser aufpassen würden, was tatsächlich Geheim gehalten werden müsste, gäbe es keine oder weniger Datenskandale....

Hast du eine Kopie deines Personalausweises mitgeschickt?> Dann verstehe ich nicht, warum man sich dann auf diesen § beruft....
Gruss Helmut

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etixer
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von etixer »

Afunker hat geschrieben:
Sa 4. Jun 2022, 16:25
Behörde.....Wenn die besser aufpassen würden, was tatsächlich Geheim gehalten werden müsste, gäbe es keine oder weniger Datenskandale....

Hast du eine Kopie deines Personalausweises mitgeschickt?> Dann verstehe ich nicht, warum man sich dann auf diesen § beruft....
Nein, eine Ausweiskopie habe ich nicht mitgeschickt. Mir war auch nicht klar, dass ich offenbar Staatsgeheimnisse anfordere. Aber der Antwort nach hätte eine Ausweiskopie wohl auch kein anderes Ergebnis zu Tage gebracht.

FlorianHH
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Re: Freiwillige Zulassung, TÜV Pflicht und EVB?

Beitrag von FlorianHH »

etixer hat geschrieben:
Sa 4. Jun 2022, 00:57

Ich habe auch mal beim KBA angefragt, ob man mir nicht so einen Datenbankauszug für meinen E-Swan zuschicken könnte.

Antwort: unter Bezugnahme des § 30 VwVfG - Geheimhaltung - ,

§ 30
Geheimhaltung
Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die um persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden.

kann ich Ihrer Bitte um Hergabe eines Dokuments nicht entsprechen.


Was hier geheim gehalten werden muss, weiß sicher nur die Dame selbst, die mir "geantwortet" hat...
Bist du vielleicht in einer falschen Abteilung gelandet? Wer weiß an was für einen Auszug sie denken. :D
Mir hat die "Abteilung Typgenehmigung" geholfen.

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