Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

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hmpf
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Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

Beitrag von hmpf »

Mein Tachometer ist nach dem BMS-Tausch dauerhaft "Error 11", wobei der Code 11 die aktuelle Geschwindigkeit überschreibt. Fahren tut er problemlos und Strecke messen geht auch noch. Identischen Ersatz für das BMS gibt es leider nicht mehr, weil kein Ersatz-BMS lieferbar. Daher sehe ich im Moment keine Chance den fest verbauten Tacho wieder bezahlbar zum Laufen zu bringen.

Mit gesundem Menschenverstand ist es kein Problem, eine 45er ohne funktionierenden Tacho zu fahren, bei 30 kann ich auch einfach eine Fahrstufe runterschalten, ich wäre aber gerne legal unterwegs.

Im Moment behelfe ich mir mit einem Smartphone und der BMS-App Xiaoxiang. Das funktioniert gut, bis auf zwei Nachteile: 1) Die ersten paar Meter hat man keine Geschwindigkeit, bis das GPS genug Satelliten gefunden hat. 2) Die Anzeige ist etwas träge und funktioniert natürlich nicht in Tunneln. Bin aber sowieso noch nie einen Tunnel gefahren.

An rechtlichen Regelungen habe ich folgendes gefunden: § 57 Geschwindigkeitsmessgerät und Wegstreckenzähler
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein.
[...snip...]
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen.
Ist ein Smartphone-Tacho legal? Es wird auf den Anhang verwiesen, der wiederum auf EU Richtlinien verweist. Leider finde ich da den Volltext nicht, sondern nur die "Änderungen". Vermutlich entspricht das Smartphone aber nicht den Bestimmungen, weil keine Typprüfung.

Seht ihr eine Chance, dass wieder in einen "legalen" Zustand zu bringen? Wäre ein beleuchteter Fahrradtacho am Vorderrad eine StVZO-konforme Option? Soll ich meinen Roller mal beim TÜV vorbeibringen und mir einen Tip abholen, ohne das der defekte Tacho gleich aktenkundig wird?
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callmeuhu
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Re: Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

Beitrag von callmeuhu »

Soll ich meinen Roller mal beim TÜV vorbeibringen und mir einen Tip abholen, ohne das der defekte Tacho gleich aktenkundig wird?
Ja, ich würde das so machen. Ich hätte auch gerne einen GPS-Tacho, gehe aber davon aus, dass ich damit auch zum TÜV müsste. Bei Louis (Motorradzubehör) wird in den zugehörigen Dokumentationen der verkauften Tacho darauf hingewiesen, dass Tachometer fachgerecht eingebaut werden müssen.
meine Rasselbande ;)

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Re: Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

Beitrag von Fasemann »

Fahrradtachometer geht auch, normal muss das Gerät beleuchtet sein.
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hmpf
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Re: Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

Beitrag von hmpf »

Habe beim TUEV Sued Kontaktformular online eine Anfrage gestellt, die innerhalb von einem halben Tag beantwortet wurde, das ist mal Service 8-)
Sehr geehrter Herr ...,

ihr Fahrzeug benötigt einen Geschwindikeitsmesser gemäss Richtlinie 2000/7 EG. Sofern der „Fahrradtacho“ auch diese Homologation hat ist auch dieser ohne weitere Abnahme zulässig.

Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
...

TÜV SÜD Auto Service GmbH
Hans-Böckler-Str. 6a
91301 Forchheim
Eine Aenderungsabnahme etc. brauche ich also nicht, das waere ja auch noch schoener gewesen.

ABER: Richtlinie 2000/7 EG wurde wohl schon wieder geaendert... Das ist so ein Krampf in Deutschland mit der Buerokratie. IMHO braucht ein Kleinkraftrad mit max. 45km/h gar keinen Tacho...

Fuer die Praxis werde ich nach einem Tacho mit ABE suchen. Ich will aber fuer so einen Quatsch nicht dreistellig investieren, aber es gibt wohl laut anderen Foren Sigma "Motorrad" Tachos mit ABE. Allerdings finde ich dazu nichts auf der Sigma Webseite. Vllt. muss ich mal bei Sigma anfragen, damit die die ABE rausruecken...
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achim
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Re: Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

Beitrag von achim »

Bei so einem Roller interessiert das doch niemanden ob dein Tacho geht oder nicht

Gruß,
Achim

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hmpf
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Re: Smartphone als Tachometer-Ersatz legal?

Beitrag von hmpf »

achim hat geschrieben:
Do 3. Sep 2020, 21:56
Bei so einem Roller interessiert das doch niemanden ob dein Tacho geht oder nicht
Interessieren tut es niemand, nein. Aber die Betriebserlaubnis ist damit erloschen und damit kann die Versicherung im Fall der Faelle Probleme machen. Da ich keinen Fahrradtacho mit ABE finde, fahre ich notgedrungen erstmal ohne Tacho weiter.

Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mit USB-UART mal probieren ein Fake-Signal (zB "Nullbytes") an den Tacho zu schicken, sodass er mir irgendwas als Batterieladezustand anzeigt und hauptsache nicht mehr mit der 11 von "Error 11" meine Geschwindigkeitsanzeige ueberschreibt. Das waere mit einem billigen Arduino dann eine kostenguenstige und StVZO-konforme Bastelloesung fuer mein Problem.
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