L1E Zulassung Zweirad und Führerschein

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STW
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Re: L1E Zulassung Zweirad und Führerschein

Beitrag von STW »

Bei älteren Fahrzeugen, die umgebaut werden, ist das Thema wieder anders. Ein Ford 17m mußte zum Datum der Erstzulassung keine EMV haben, änderst Du die Antriebsart, gelten andere Regelungen. War die EZ vor dem 1.10.2002, dann wird keine EMV-Prüfung benötigt.
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KreidlerMichel
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Re: L1E Zulassung Zweirad und Führerschein

Beitrag von KreidlerMichel »

Hallo,
ich bin neu hier im Forum und bin bei meiner Recherche nach Elektroumbauten auf diesen Beitrag gestoßen.
Besonders der folgende Kommentar von STW interessiert mich
STW hat geschrieben:
Di 29. Sep 2020, 11:58
Bei älteren Fahrzeugen, die umgebaut werden, ist das Thema wieder anders. Ein Ford 17m mußte zum Datum der Erstzulassung keine EMV haben, änderst Du die Antriebsart, gelten andere Regelungen. War die EZ vor dem 1.10.2002, dann wird keine EMV-Prüfung benötigt.
Der letzte Satz meint ja, dass für Fahrzeuge EZ vor 01.10.2002 keine EMV Prüfung nach 2014/30/EUhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 30&from=RO nötig sei ?!
Hast Du dazu irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder Paragraphen zur Hand ?

Ich versuche eine alte Kreidler Florett RMC auf Elektroantrieb umzubauen und bin bei meinem ersten Anlauf beim TÜV genau mit der EMV Prüfung abgeblitzt. Angeblich gilt die 2014/30/EU für alle Fahrzeuge, unabhängig von der EZ.

Wäre super, hier was näheres in Erfahrung zu bringen.

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didithekid
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Re: L1E Zulassung Zweirad und Führerschein

Beitrag von didithekid »

Hallo,
der TÜV ist aber genau jene Stelle, die Dir bei einer Änderung in der Zulassung (und die Änderung in der Antriebsart ist ja eine erhebliche Änderung) die Konformität mit den Zulassungsbestimmungen bescheinigen muss. Natürlich wäre bei einem Umbau auf einen Benzin-Motor anderer Bauart aus dieser früheren Zeit da beim Abgas- und Lärm-Verhalten auf die damals lascheren Bestimmungen abzuheben, was aber wohl im Test bestätigt werden muss.
Bei EMC/EMV ist aber offenbar der Test das teure, weniger diesen zu bestehen.
Manchmal lassen sich die TÜV-Ingeniere aber davon beeindrucken, dass man beim Einbau der relevanten Teile ausschließlich auf Teile eines Fahrzeugs zurückgreift, das die erforderderliche EU-Zulassung bereits hat und man sich darauf beziehen kann.
Da wirst Du aber schwerlich ein E-Fahrzeug von vor 2002 finden, mit dessen Komponenten Du ein "braucht nicht EMV-geprüft zu werden" durchsetzen kannst. Die Verwendung von
Komponenten gleichartiger aktueller Fahrzeuge könnte mit dem TÜV diskutiert werden, ob das (ohne erneuten Test) akzeptabel ist.
Da böten sich Komponenten der Super Soco TC max ggf. mit Speichenrädern an; auch wenn auf L1e gedrosselt werden soll.
Viele Grüße
Didi
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STW
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Re: L1E Zulassung Zweirad und Führerschein

Beitrag von STW »

Wir nehmen mal diese Webseite her und hoffen, dass sie aktuell ist: http://www.wedebruch.de/gesetze/persbef/emv.htm

"Danach haben u.a. die ab dem 1. 10. 2002 erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und ihre elektrische Ausrüstung den Anforderungen dieser Richtlinie zu genügen."

Dein Fahrzeug ist aber schon vorher in den Verkehr gekommen - daher muss es der Richtlinie nicht genügen. Nun scheint aber diese Richtlinie ersetzt worden zu sein:

Kommen wir zur "2014/30/EU" und dort unter (6): "Unter diese Richtlinie fallen Produkte, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Union gelangen ...". Deine Kreidler wäre nicht neu.
Unter (9): "Die in dieser Richtlinie getroffenen Regelungen für Geräte sollten für fertige Geräte gelten, die in Verkehr gebracht werden. Bestimmte Bauteile und Baugruppen sollten unter bestimmten Voraussetzungen als Geräte betrachtet werden, wenn sie für Endnutzer bereitgestellt werden."
Deine Kreidler soll in den Straßenverkehr, aber nicht als "fertiges Gerät" in den Handelsverkehr gelangen. Die Einzelkomponenten selbst müssen aber, wenn Du sie als Endnutzer kaufen und verbauen darfst, bereits dieser Richtlinie entsprechen. Dazu müßte Dir der Importeur eigentlich Unterlagen besorgen können. Hilfreich könnte auch ein Beleg sein, wenn die Kombination aus Motor und Controller in anderen zugelassenen Fahrzeugen verbaut werden.

Von daher wäre mein Verständnis, dass ich bei der Umrüstung nicht die fertige Kreidler einer EMV-Prüfung unterziehen müßte. Aber das wäre wirklich vorab mit dem TÜV-Menschen abzuklären, der Dir die neue Antriebsart eintragen soll.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

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