Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

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Ortenauer
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Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Ortenauer »

Hallo zusammen.
Ich möchte mir einen E-Roller der 125ccm Klasse zulegen. Jetzt habe ich mir eine Marke mit dünnem Händlernetz ausgeguckt. Mein nächster Händler wäre ca 200km weit weg. Bezüglich Garantie und Gewährleistung gilt ja folgendes...
Der Hersteller gibt 2 Jahre Garantie auf das Fahrzeug und 3 Jahre auf den Akku. Die Herstellergarantie ist natürlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Z. B. Einhaltung der Warungsintervalle in autorisierter Werkstatt und Reperatur in einer autorisierten Werkstatt.
Gewährleistung: "Bei neuen Motorrädern beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum zwei Jahre. In diesen zwei Jahren haftet der Verkäufer für alle Mängel, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben. Ab dem sechsten Monat muss der Käufer allerdings beweisen, dass der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt bestand."

Bedeutet für mich als Käufer...
- Um die Hersteller-Garantie nicht zu verlieren, Wartung und Reparatur nur in einer Vertragswerkstatt.
- Mängelabwicklung nur über den Verkäufer.
- Eine freie Werkstatt kommt höchstens zu Analysezwecken in Betracht.

Habe ich das soweit richtig zusammen gefasst?
Eine Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), wie im PKW Sektor, gibt es nicht?
Grüße Franz

STW
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von STW »

Tja, die GVO gilt nach meinem Dafürhalten unabhängig davon, ob Du Dir ein Auto oder ein Mofa kaufst. Aber in der Praxis sieht es wie folgt aus: die ausgeguckte freie Werkstatt hat
a) mit Pech keinen Mechaniker mit Hochvoltschein
b) üblicherweise nicht die Diagnosegeräte (z.B. NIU H1), die für manche Arbeiten erforderlich sind
c) üblicherweise keinen Zugang zu Firmware, technische Dokumentationen, ...
d) ...

Der Hersteller / Importeur des Rollers könnte irgendwann mal sagen, dass gewisse Fehler in den ersten 24 Monaten nicht von Anfang an vorhanden seien, oder wenn doch, nur mit den speziellen Diagnosegeräten erkennbar und wäre daher zeitgerecht zu beheben wesen, aber jetzt ..., ebenfalls könnte er auch alle möglichen Kulanzregelungen ablehnen, die er bei einem in einer Markenwerkstatt gehätschelten Roller gegeben hätte.

Wenn es der ausgeguckte Roller sein soll, dann würde ich in der Tat die 200km Entfernung für eine Inspektion empfehlen. Und wenn es Gewährleistungsarbeiten gibt: es sind dann ebenfalls 200km. Mir wäre das zu viel, dann lieber einen anderen Roller mit Händler in Reichweite.
RGNT V2 ab 01/23 > 8000km
NIU NGT ab 06/20 Km-Stand > 36000km, nach Unfall verkauft in 5/23
Niu NPro seit 09/19 Km-Stand > 8000km - Verkauft in 10/22
Ahamani Swap Bj 2007 - 2.4KW - Vario - Km-Stand > 27.000km - 40AH Thundersky ab 11/08 - CALB 70AH seit 10/11 -Verschrottung 09/19

Evolution
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Evolution »

Um welche Marke handelt es sich. Jeder Hersteller hat andere Garantieverträge.

The Rob
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von The Rob »

Für mich war der gut erreichbare Händler das wichtigste Kriterium bei der Fahrzeugwahl. Okay, mit einem Niu-Händler um die Ecke habe ich auch leicht reden, da der GTS Sport meine anderen Anforderungen recht gut erfüllt.
Ich hätte mir wahrscheinlich keinen Elektroroller gekauft, wenn ich nicht den Händler hier hätte.
Wenn ich jetzt für einen Wechsel nach was anderem suchen würde, dann würde ich bei meinem aktuellen Händler nachfragen, ob der die Wartung machen kann/will, oder ob der sogar den Kauf abwickeln könnte.

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Ortenauer
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Ortenauer »

Evolution hat geschrieben:
Mo 30. Nov 2020, 12:52
Um welche Marke handelt es sich. Jeder Hersteller hat andere Garantieverträge.
Um einen Silence S01.
Und im meinem Eingangspost habe ich Auszüge aus der Silence Anleitung zitiert.
Grüße Franz

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Ortenauer
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Ortenauer »

STW hat geschrieben:
Mo 30. Nov 2020, 12:51
Tja, die GVO gilt nach meinem Dafürhalten unabhängig davon, ob Du Dir ein Auto oder ein Mofa kaufst. Aber in der Praxis sieht es wie folgt aus: die ausgeguckte freie Werkstatt hat
a) mit Pech keinen Mechaniker mit Hochvoltschein
b) üblicherweise nicht die Diagnosegeräte (z.B. NIU H1), die für manche Arbeiten erforderlich sind
c) üblicherweise keinen Zugang zu Firmware, technische Dokumentationen, ...
d) ...

Der Hersteller / Importeur des Rollers könnte irgendwann mal sagen, dass gewisse Fehler in den ersten 24 Monaten nicht von Anfang an vorhanden seien, oder wenn doch, nur mit den speziellen Diagnosegeräten erkennbar und wäre daher zeitgerecht zu beheben wesen, aber jetzt ..., ebenfalls könnte er auch alle möglichen Kulanzregelungen ablehnen, die er bei einem in einer Markenwerkstatt gehätschelten Roller gegeben hätte.

Wenn es der ausgeguckte Roller sein soll, dann würde ich in der Tat die 200km Entfernung für eine Inspektion empfehlen. Und wenn es Gewährleistungsarbeiten gibt: es sind dann ebenfalls 200km. Mir wäre das zu viel, dann lieber einen anderen Roller mit Händler in Reichweite.
Danke für Deine Rückmeldung.
Die ins Auge gefasste freie Werkstatt vertreibt und wartet E-Roller. Repariert auch Roller aller Marken. Der Hochvoltschein dürfte da nicht das Problem sein. Allerdings müsste ich den erst noch fragen.

Ich habe ja bereits einen E-Roller. 50 ccm Klasse. Da komme ich aber nicht überall hin. Stichwort Autostraße. Ansonsten läuft der wie ein Einserle. Also meine Elektrorollerwelt ist bisher draufsitzen, losfahren, keine technischen Probleme, zufrieden sein.

Der neue Favorit ist ja ein Silence. Und beim Lesen des Forums bekomme ich halt graue Haare. Eventuelle täusche ich mich ja, die dort geschilderten Probleme sind aber nicht den elektrospezifischen Komponenten geschuldet.
Mein Gedankengang war einmal im Jahr und für 2 Jahre die 200 km auf mich nehmen. Darauf Vertrauen das meine Elektrorollerwelt weiterhin so sorglos bleibt. Falls es doch zu unterjährigen Problemen kommt, dann erst mal "den freien" vor Ort analysieren lassen. Um dann ggf. die 200 km Strecke zu machen.
In 2 Jahren (Akku mal beiseite gelassen) kann ich sowieso hingehen wo ich will.
Zuletzt geändert von Ortenauer am Mo 30. Nov 2020, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Franz

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Ortenauer
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Ortenauer »

The Rob hat geschrieben:
Mo 30. Nov 2020, 15:40
Für mich war der gut erreichbare Händler das wichtigste Kriterium bei der Fahrzeugwahl. Okay, mit einem Niu-Händler um die Ecke habe ich auch leicht reden, da der GTS Sport meine anderen Anforderungen recht gut erfüllt.
Ich hätte mir wahrscheinlich keinen Elektroroller gekauft, wenn ich nicht den Händler hier hätte.
Wenn ich jetzt für einen Wechsel nach was anderem suchen würde, dann würde ich bei meinem aktuellen Händler nachfragen, ob der die Wartung machen kann/will, oder ob der sogar den Kauf abwickeln könnte.
Ich stimme Dir in fast allem zu
Elektroroller Händler und Werkstätten habe ich ja auch genug um die Ecke. Sogar mit passenden "Bräuten". Die "schönste Braut" ist halt 200 km weit weg.
Und Deinen Vorschlag, den örtlichen Händler fragen, mache ich sicherlich noch.
Grüße Franz

Andy_T
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Andy_T »

Frag mal deinen derzeitigen Händler (nehme mal an, der handelt mit Niu-Rollern), ob für ihn Silence nicht auch was wäre, das er ggf. vertreiben würde...

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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von ripper1199 »

Nur mal so als Einwurf :Mein Auto kostet Vollkosten 0,35 Eur, Privatfahrzeuge wenn man ehrlich ist oft deutlich mehr auf den km. Der Staat nimmt 0,30 Eur an. Einmal hinbringen und wieder abholen sind 800km. Vom ökologischen Wahnsinn den der E Roller nicht mehr reinholen kann, kostet ein Wekstattaufenthalt einfach mal 240 bis 500 Eur und man ist einen Tag lang unterwegs. Das jährlich oder öfter kann man ganz schön viel reparieren statt die Garantie in Anspruch zu nehmen oder es gibt Ärger und man ist öfter da.
Das würde ich mir nicht geben, so toll kann der Roller gar nicht sein.
Dass man sich selbst kümmern muss, sollte einem durchaus klar sein, E Fahrzeuge sind noch weit weg vom Sorgloszustand den man vielleicht gewöhnt ist.

Evolution
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Re: Anschaffung eines Neufahrzeug: Fragen zu Garantie und Gewährleistung

Beitrag von Evolution »

Wenn ich von vornherein wüsste, dass der von mir anvisierte Roller fehlerbehaftet ist, würde ich mir einen Roller aussuchen, der wartungsarmer und nicht reparaturanfällig ist. Ich habe damals einen Vectrix VX-2 ausgesucht, auch wenn in Deutschland kein Händlernetz besteht. Eine Bosch-Werkstatt macht alle zwei Jahre vor der TÜV-Untersuchung eine Inspektion und das wars.

Ich wette mit Dir, dass Du keine 200 km hin und zurück für einen Werkstattbesuch fährst. So ein E-Roller ist ein Fahrzeug, dass in der Regel nur im Nahbereich eingesetzt wird.

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