Neue Straßen kriegt das Land!
Verfasst: Di 11. Feb 2014, 20:01
Mal wieder mein Thema:
Vielleicht habt ihr schon davon gelesen: Seit Juli 2013 gibt es für die Anlage von Landstraßen neue Richtlinien. Demnach wird in Zukunft nicht nur nach dem Träger in Bundes-, Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen unterschieden, sondern je nach Verkehrsbedeutung fällt die Straße in eine von vier sog. "Entwurfsklassen". Der Link zum BASt ist unten zu finden.
Was mich daran beunruhigt hat: Die Straßen sehen aus, wie in den Niederlanden. Und dort ist Mopedfahren vielfach auf der Fahrbahn verboten. Auch Autowegen, die holländischen Kraftfahrstraßen gibts dort wie Sand am Meer. Meine Befürchtung: Das wird hier genauso. Also habe ich eine e-Mail an das BASt geschrieben:
Vielleicht habt ihr schon davon gelesen: Seit Juli 2013 gibt es für die Anlage von Landstraßen neue Richtlinien. Demnach wird in Zukunft nicht nur nach dem Träger in Bundes-, Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen unterschieden, sondern je nach Verkehrsbedeutung fällt die Straße in eine von vier sog. "Entwurfsklassen". Der Link zum BASt ist unten zu finden.
Was mich daran beunruhigt hat: Die Straßen sehen aus, wie in den Niederlanden. Und dort ist Mopedfahren vielfach auf der Fahrbahn verboten. Auch Autowegen, die holländischen Kraftfahrstraßen gibts dort wie Sand am Meer. Meine Befürchtung: Das wird hier genauso. Also habe ich eine e-Mail an das BASt geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Zufall bin ich auf Ihre neuen „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ vom Juli 2013 aufmerksam geworden und habe einige Fragen, was mich in den kommenden Jahren erwartet.
Aus Ihrer Internetseite (http://www.bast.de/nn_42244/DE/Presse/2 ... -2013.html) geht hervor, dass die neuen Richtlinien dazu dienen sollen, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu erhöhen. Dieses Ziel kann ich uneingeschränkt gutheißen.
Beim Anblick der von Ihnen geplanten Straßenquerschnitte, ist mir die Ähnlichkeit zu den niederländischen Straßentypen aufgefallen, insbesondere die grüne Fahrbahnmarkierung auf Fernstraßen der Entwurfsklasse 1, wie auch die vom Fahrbahnrand abgerückten unterbrochenen Schmalstriche auf Nahbereichsstraßen der Entwurfsklasse 4. Die grüne Fahrbahnmarkierung zwischen zwei Schmalstrichen geht in den Niederlanden meines Wissens oft mit dem Verkehrszeichen „Autoweg“, dem niederländischen Pendant zu Zeichen 331.1 (Kraftfahrstraße) einher. In Deutschland ist mir außer der L712n zwischen Bielefeld und Lemgo keine Straße mit dem 2+1 Ausbaustandard bekannt, die nicht als Kraftfahrstraße gewidmet wurde.
Als Fahrer eines Kleinkraftrades führt die Widmung einer Straße als Kraftfahrstraße für mich automatisch zu deren Unbenutzbarkeit. Bereits heute sind Fernfahrten mit einem Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h oder weniger in Deutschland ohne ausreichende Planung nicht durchführbar. Daher habe ich ausführlich recherchiert, ob in Zukunft mit einer deutlichen Verschärfung des Problems zu rechnen ist. Es stünde zu befürchten, dass über 2.000.000 Fahrer von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen in Deutschland erheblich in ihrer individuellen Mobilität eingeschränkt werden.
Zur Zeit schätze ich die zukünftige Situation folgendermaßen ein: Straßen der Entwurfsklasse 1 werden generell als Kraftfahrstraße gewidmet. Auf eine vollständige Wegweisung auf Nebenstrecken hoffe ich daher, befürchte jedoch aus meinen bisherigen Erfahrungen heraus, dass die Wegweisung nicht kleinkraftradtauglich sein wird. Auf Straßen der Entwurfsklassen 3 und 4 erwarte ich generell keine Kraftfahrstraßen. Auf Straßen der Entwurfsklasse 2 ist mir die Situation bislang nicht eindeutig klar: Habe ich dort Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer) zu erwarten, oder Zeichen 331? Wie Sie sich leicht vorstellen können, ist mir Ersteres deutlich lieber. Oder hängt die Betriebsform (Zeichen 254 oder 331) auf EKL 2 Straßen stets davon ab, ob RQ21 (zwei getrennte Richtungsfahrbahen) oder RQ11Z (gelegentliche Überholspuren) verwendet wird?
Da ich mit dem Kleinkraft auch im europäischen Ausland, insbesondere in den bereits erwähnten Niederlanden unterwegs bin, weiß ich um die zusätzlichen Schwierigkeiten die dort im Fern- und Überregionalverkehr für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen existieren. Als Lösungsansatz dient dort der „Bromfietspad“, ein gut ausgebauter Fahrrad- und Mopedweg, der außerorts mit bis zu 40 km/h befahren werden darf und mit einer eigenen, für Fahrräder und Kleinkrafträder geeigneten Wegweisung versehen ist. Damit ist zumindest eine, wenn auch deutlich schwierigere, Wegfindung gegeben. Dennoch erhöht sich die Reisezeit bei Vorhandensein benutzungspflichtiger Bromfietspaden gravierend.
Meines Wissens taucht ein dem Bromfietspad entsprechendes Konstrukt in der deutschen StVO nicht auf. Auch ein Symbol für Kleinkrafträder auf Verkehrszeichen, mit dessen Hilfe Radwege für Kleinkrafträder freigegeben werden können ist mir nicht bekannt. Zusatzzeichen 1022-11 bezieht sich explizit nur auf Mofas.
Ich hoffe, Sie können meine Bedenken Ihren neuen Richtlinien gegenüber nachvollziehen, bzw. idealerweise zerstreuen.
Mit freundlichen Grüßen
(Mein Name)