Helmpflicht 45km/h ist Fahrradhelm erlaubt?

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rainer*
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Re: Helmpflicht 45km/h ist Fahrradhelm erlaubt?

Beitrag von rainer* »

Ja, ich finde auch witzig, dass man auf dem 25km/h-Mofa - z.B. der Solo electra vollwertigen ECE-Helm tragen muss, auf dem Pedelec mit 25km/h aber gar nix braucht. Da sollte man mal nachschärfen und die Mofas für die Nutzung von Fahrradhelmen frei geben.

rainer*

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Alfons Heck
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Re: Helmpflicht 45km/h ist Fahrradhelm erlaubt?

Beitrag von Alfons Heck »

Da gilt es zu bedenken das ein Helm gefordert wird wenn das Fahrzeug ohne eigene Mitwirkung konstant 25km/h (oder schneller) fahren kann. Es kommt nicht so sehr auf die Vmax an sondern auf die Art wie diese erreicht wird und wie sie gehalten wird.


Gruß
Alfons.
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Evolution
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Re: Helmpflicht 45km/h ist Fahrradhelm erlaubt?

Beitrag von Evolution »

Gem. § 1 II 2 StVG ist ein Kfz ein Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (Legaldefinition).

Eine Besonderheit besteht beim Pedelec. Dieses wird zwar mit Maschinenkraft bewegt aber nur unterstützend. Ist die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreicht, schaltet sich der Motor ab. Wer schneller fahren möchte, muss dann selbst fester in die Pedale treten. Verkehrsrechtlich sind Pedelecs damit als Fahrräder gemäß § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu behandeln.

S-Pedelec sind Fahrräder, bei der die Motorunterstützung erst bei 45 km/h endet. S-Pedelecs sind regelmäßig als Klein- oder Leichtkrafträder zu qualifizieren. Seid 2013 besteht für diese eine Helmpflicht.

Bei E-Bikes handelt es sich um Modelle, die auch ohne Muskelkraft des Fahrers rollen. Eigener Pedaldruck ist hier nicht nötig, stattdessen wird durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker der Elektronantrieb zugeschaltet. Bis 25 km/h werden sie als Pedelec eingestuft. Erreicht das E-Bike sogar 45 Stundenkilometer wird es als Kleinkraftrad mit elektronischem Antrieb eingestuft. Ein Versicherungskennzeichen ist hier ebenso obligatorisch wie das Tragen eines Helms.

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Der mit dem Strom fährt
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Re: Helmpflicht 45km/h ist Fahrradhelm erlaubt?

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Evolution hat geschrieben:
Fr 18. Feb 2022, 16:20

Genauso urteilen auch die meisten Oberlandesgerichte. Es widerspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden, einem Radfahrer, der sich vollkommen rechtstreu verhält, bei einem Unfall ein Mitverschulden aufzubürden, nur weil er keinen Helm getragen hat. Andernfalls würde die Rechtsprechung eine Helmpflicht einführen, was aber Aufgabe des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers ist.
Aber auch hier gibt es andere Urteile. Und zwar, wenn ein Rennradfahrer ohne Helm unschuldig in einen Unfall verwickelt ist und dadurch eine Kopfverletzung erleidet, bekommt er eine Mitschuld, da es sich "um ein Sportgerät handelt und das Tragen eines Helmes vorausgesetzt wird". Wenn ich das Urteil doch nur wieder finden würde...

Nachtrag:
Habe doch noch etwas ähnliches gefunden
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 87850.html
Fahrzeuge:
C Evolution LR
Hyundai Ioniq BEV
Canyon Speedmax CF 8

Flugzeuge:
Airbus A380 "privat Edition"
Mig 29 (Leder, Sitzheizung Tempomat)
Das Raketenfass aus Dr. Snuggles (Ploff Ploff)

Evolution
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Re: Helmpflicht 45km/h ist Fahrradhelm erlaubt?

Beitrag von Evolution »

Die Betonung liegt auf Rennradfahrer. Wie immer gibt es für eine Regel auch eine Ausnhame.

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