Zulassung von E-Rollern

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rainer*
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Re: Zulassung von E-Rollern

Beitrag von rainer* »

Es hängt auch von der Kennzeichenlänge ab, ob die kürzeren Schilder gehen oder nicht - trotz schon verkleinerter Schrift. Beide Schilder auf dem Foto sind 255/130mm. Das obere musste ich ein zweites Mal anfertigen lassen, weil es mit dem etwas weiter rechts sitzenden "HAL" wie bei dem unteren Schild nicht mehr möglich war, beide Siegel drauf zu bekommen. Das war keine behördliche Schikane, es passte halt einfach nicht. Und ein dreistelligen Kenzeichen war nicht (mehr) verfüpgbar. Das untere Schild wiederum wäre auch in 240mm möglich gewesen. Ohne E-Kennzeichen sieht es mit dem Platz auf dem Schild natürlich auch entspannter aus.

rainer*
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Der mit dem Strom fährt
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Re: TreibHausGas (THG)-Förderung ab 2022 auch für Privat-ELEKTRO 2-Radbesitzer

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

der niederrheiner hat geschrieben:
So 22. Mai 2022, 18:38

Bei den eMotorrädern ist das "E" auf'm Schild, ein "kann". Ich weiß aber von einem Landkreis in der Nähe, da haben die Ordnungsamtmenschen Schwierigkeiten ein an der Ladestation angeschlossenes Motorrad, zu erkennen. Gut, die kann ich meiden.

Stephan
Ein E ist meines Wissens immer "kann". Auch bei einem Auto. Man darf dann halt nicht die Vorteile nutzen, die so ein E bringt.
Und wenn ein angeschlossenes Kabel an der Ladestation schon reicht, könnte sich ja jeder eine Buchse (ohne Funktion) an seinen Verbrenner basteln, Kabel reinstecken und behaupten, er hat auch ein E Auto.
Daher machen die "Ordnungsamtsmenschen" da alles richtig.
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Re: Zulassung von E-Rollern

Beitrag von der niederrheiner »

Nö. Zumindest beim eMotorrad kann jeder sehen, daß das lädt. Klar, als Motorradfahrer macht es ja auch Sinn einen heiden Aufwand zu treiben, nur um im Nirgendwo kostenlos zu parken. Und wenn jetzt bedacht wird, daß das "E" nur auf deutschen Kfz-Schildern zu sehen ist. . .

Zumindest die bisher von mir genutzten Ladesäulen forderten kein "E", sondern hoben das Parkverbot nur für ladende eKfz auf.


Stephan

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MEroller
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Re: Zulassung von E-Rollern

Beitrag von MEroller »

der niederrheiner hat geschrieben:
Sa 28. Mai 2022, 10:59
Zumindest die bisher von mir genutzten Ladesäulen forderten kein "E", sondern hoben das Parkverbot nur für ladende eKfz auf.
Und genau DA kommt das Problem auf: WIE erkennt der/die Ordnungsamt-Mitarbeitende, dass es sich beim scheinbar ladenden Fahrzeug um ein eKfz handelt? RICHTIG, durch das "E" am Ende des Nummernschilds ;)
D.h. es wird an solchen Ladestationen auch mal ein Tesla mit Ordnungswidrigkeit belangt, nur weil der Tesla kein "E" am Ende des Nummernschilds hat. Klingt nach Schilda, ist aber leider Realität in Deutschland.

Die Situation bei freiwillig zugelassenen <45km/h ist da leider anders: Ein "E" scheint dort nicht zulässig zu sein, warum auch immer. Auch hiesige Forenmitglieder haben das E nachträglich aberkannt bekommen :(
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der niederrheiner
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Re: Zulassung von E-Rollern

Beitrag von der niederrheiner »

Das werde ich im Falle eines Falles dann mal vom Gericht klären lassen. Für so ungebildet halte ich Ordnungsamtsmitarbeiter nicht. Gerade beim eZweirad ist das ja nun sehr einfach zu erkennen. Kabelverbindung, Anzeige im Cockpit.


Stephan

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Der mit dem Strom fährt
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Re: Zulassung von E-Rollern

Beitrag von Der mit dem Strom fährt »

Ist es nicht einfacher, sich ein E Nummernschild zu besorgen??
Denn eine Strafe wird es trotzdem geben.
Beispiel: die Grüne Umweltplakette muss am Fahrzeug in der entsprechenden Zone angebracht sein. Ist sie es nicht, darf man eine Strafe zahlen, auch wenn das Auto eine Grüne Plakette verdient hat.
Beispiel 2: wenn bei einer Kontrolle der Fahrzeugschein nicht vorgelegt werden kann, darf der Polizist eine Strafzahlung ausstellen, auch wenn man einen Fahrzeugschein zu Hause liegen hat.
Und das finde ich auch richtig. Denn dadurch entsteht mehr Arbeit für die Kontrolleure, und die darf der Verursacher gerne selbst bezahlen.
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