Scooter mit Sitz und 45 km/h und Hundebuggy, erlaubt ?

eMobility Rechtliches
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Webbub
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Scooter mit Sitz und 45 km/h und Hundebuggy, erlaubt ?

Beitrag von Webbub »

Hallo zusammen,
zieht jemand von Euch mit einem Elektroscooter einen Hundebuggy hinter sich her ???
Wir haben ein Wohnmobil und wollen dann mit den Scooters Besorgungen machen können,halt flexiebel sein. Die beiden Hunde sind immer dabei.
Bisher habe ich das mit einem E-Bike ohne Probleme machen können, auch im Ausland. Da meine Frau den Revoluzzer 3.0 bekommt wollte ich mir den FORCA EVOKING-IV 45km/h E-Scooter zulegen :mrgreen:
Kann ja nicht sein das ich mit meinen fast 64 Jahren noch strampeln muss :oops:
Ich habe die Befürchtung das ist nicht erlaubt, oder ? Oder gibt es da eine Sonderregelung ?
Bedanke mich schon mal und bleibt gesund,

Gruß webbub
Zuletzt geändert von Webbub am Fr 11. Feb 2022, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.

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Pedator92
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Re: Scooter und Hundebuggy, erlaubt ?

Beitrag von Pedator92 »

Im grunde ist es nicht gesetzlich verboten aber auch nur wenn eine Stützlast in der coc(datenbestätigung wie auch immer) der "Roller" eingetragen ist.

Da diese Fahrzeuge eher wie ein Scooter aussehen aber dank Sitz auch mit 20kmh als MOFA zählen und eben mit 45km/h als ROLLER wäre das eben gesetzlich nicht ausgeschlossen. Die Chance das dieses in dem Papier steht geht gegen 0.(mein Wissensstand)

Bei richtigen eScooter (die ohne Sitz) ist es generell untersagt.
Kreidler Amaze 50 irgendwann... :roll:
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https://www.youtube.com/c/pedator92 Mein Youtube Blödsinn :lol:

Webbub
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Re: Scooter und Hundebuggy, erlaubt ?

Beitrag von Webbub »

Danke Dir wegen der Info.
Ja, da mache ich mir keine Hoffnung. Der Hundebuggy hat ja keine Anhängerkupplung. Der war am Rad mittels Flansch an der Hinterradachse mit verschraubt, eine einfache Lösung....aber funktional

Webbub
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Re: Scooter mit Sitz / 45 km/h und Hundebuggy, erlaubt ?

Beitrag von Webbub »

Habe das hier im Netz gefunden -

Grundsätzlich ist es gestattet das Kleinkraftrad mit Anhänger im Straßenverkehr zu führen.

Nach § 3 II Nr. 2 f der Fahrzeugszulassungsverordnung (FZV) ist der Anhänger von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens ausgenommen.

Die Voraussetzung für die Inbetriebnahme zulassungsfreier Fahrzeuge richtet sich nach § 4 der Fahrzeugszulassungsverordnung. Der Anhänger muss ein (Versicherungs-)Kennzeichen führen, § 4 III der Fahrzeugszulassungsverordnung.

Nach § 27 der FZV ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen.

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reibast
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Re: Scooter mit Sitz und 45 km/h und Hundebuggy, erlaubt ?

Beitrag von reibast »

Habe mich länger mit diesem Problem beschäftigt.

Es gibt definitiv keinen neuen 45er Roller, welcher einen Hänger ziehen darf.

Hänger dürfen maximal hinter Mofas, also 25km/h gezogen werden. Da benötigt man aber auch einen Hänger und eine Anhängekupplung mit Prüfzeichen.

Die 45er müssen mit Kupplung und Hänger zum TÜV.
Vorgeschrieben wäre eine zugelassene 50mm Anhängekupplung ( wie beim Auto) und ein passender zugelassener Hänger.

In den Papieren (COC) dürfte, wie bei mir eine Anhängelast von 0,0kg stehen.
Eure Elektronic wurde ausflippen bei dem Gewicht, alleine vom Hänger und der AHK.

Es gibt selbst wenige Elektrofahrzeuge mit Anhängelast.
Fahre einen PluginHybrid und musste da aus wenigen auswählen, welche einen Hänger ziehen dürfen.

Also 25er könnt ihr die Fahrradanhänger ziehen.
45er könnt ihr vergessen.

Gruß Reiner
Immer ein Stück Teer unterm Gummi :!:

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