Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

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bongard_dq
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Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von bongard_dq »

Hallo zusammen,

vielleicht gibt es ja unter Euch einen der sich damit schon mal befasst hat oder mehr dazu weiß.
Ich bin seit gut 7 Monaten glücklicher Niu Besitzer und habe das Glück, dass ich den Niu in meiner Garage vor dem Auto parken kann. Diese Garage ist direkt bei meiner Wohnung um die Ecke.
Anstatt einen riesen Umweg zu nehmen, habe ich diese Garage immer über eine Privatstraße erreicht, bei der ich auch Anwohner bin und die am Ende mit den bekannten Klapppollern für Autos gesperrt ist und als Zufahrt für die Feuerwehr dient. Dort stehen aber keine anderen Schilder und mit meinem Roller passe ich dort auch ohne Probleme durch. In einer Diskussion mit einer älteren Dame wurde ich drauf hingewiesen, dass ich hier nicht fahren darf.
Nunja, ist das so? Habe ich mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken drum gemacht.
Meines Wissens nach sind Poller nur Ergänzungen, die die Verkehrsführung ergänzen sollen. Im Anhang hab ich mal eine kleine Skizze dazu angehangen.
Kann mir dazu einer was sagen? :D Im Internet und der StVo find ich dazu nur schwammige Angaben. Vielen Dank schon mal :)
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tgsrt
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von tgsrt »

ist die Privatstraße eine "richtige" Privatstraße oder eine halböffentliche Straße?

wenn es tatsächlich eine Reine Privatstraße ist und die Poller auf dieser stehen ist es Privatgrund und ausschlaggebend was der Eigentümer erkündet.

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rainer*
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von rainer* »

Bei öffentlichen Straßen: In §43 StVO sind Verkehrsanlagen definiert. Dort steht nicht, dass ich am Poller nicht vorbei darf. Wäre auch unsinnig, dann dürften die Fahrräder nicht auf den mit mittigem Pollern am Anfang ausgestatteten Radwegen fahren.

rainer*

Thomas75
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von Thomas75 »

Wenn es eine öffentliche Straße ist, dann muss auch ein Verkehrszeichen dabei stehen.
Daher kann man hier davon ausgehen das es Privatgrund ist und der Eigentümer nicht möchte das daher gefahren wird, nur dann müsste er es eigentlich auch wieder kenntlich machen weil die Poller alleine keine Aussagekraft haben, du weißt ja nicht was das bedeutet, es müsste wenigstens ein Schild dabei stehen wie zb. Privatgrundstück oder so.

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HerbyK
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von HerbyK »

Ohne jurisistischen HG
Wenn du Anwohner bist, darfst du die Straße ja benutzen.
Aber sehe ich das richtig?
Da die Querstrasse keinen Gehweg hat, fährst du hinein, biegst links ab und dann gleich wieder links in deine Garage,
oder du fährst, da Gehweg vorhanden, gleich links zur Garage?
Ich steh' wohl manchmal auf der Leitung, aber immer gerne auf Strom :lol:
Will ich Ventile hören, dann nur von meiner Pan European :mrgreen:

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didithekid
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von didithekid »

Hallo,
da sind - glaube ich - weniger die Poller ausschlaggebend, als die Frage, ob es an der Stelle ein Gehweg, ein kombinierter Geh-/Radweg oder ein Fahrweg/eine Straße ist. Steht am anderen Ende der Privat-Straße irgendwo ein Sackgassen-Schild (ggf. mit Fahrad frei), wäre klar, dass keine Kraftfahrzeuge dort durchfahren dürfen. Gelangt man durch die Poller zunächst auf den Gehweg, darf dieser natürlich weder mit Fahrrad noch Kleinkraftrad befahren werden (Schieben wäre natürlich OK).
Die Dame wird sich dort wohl über Farräder gleichermaßen empören, weil die Situation natürlich nicht ungefärlich ist.

Viele Grüße
Didi
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bongard_dq
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von bongard_dq »

Entschuldigt für die späte Antwort, ich habe leider keine Benachrichtigung erhalten und dann dieses Thema irgendwie verdrängt :D
Die Straße wurde vor dem Aufstellen der Poller normal von Autos befahren und Autos nutzen sie ja aktuell für die Parkplätze ebenfalls. Es ist an keiner Seite ein Durchfahrt verboten Schild, oder ein Sackgassenschild vorhanden, lediglich an der linken Seite ein Schild, dass auf die Feuerwehrzufahrt hinweist. Außerdem besteht auf der Seite der Wohnungen ein normaler Bürgersteig. In wie weit das jetzt eine "richtige" Privatstraße ist, kann ich nicht sagen.

@didithekid Das mit dem Bürgersteig habe ich nicht ganz verstanden. Es ist an beiden Seiten der "Privatstraße" ein Bürgersteig vorhanden,den ich kreuzen muss. Allerdings fahre ich an der rechten Seite ja auch drüber, genau wie an jeder andere Straßennutzer.
Ich glaube mittlerweile, dass die Teile hier einfach aufgestellt wurden, um die Nutzung von fremden Autos zu verringern und über die genaue Aussage hat keiner nachgedacht..
Vielen Dank für die Beiträge!

greifswald
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von greifswald »

Sehe ich ähnlich. Wenn dich jemand wieder ermahnen sollte, dass es verboten sei, dann würde ich sehr freundlich Fragen:"Warum?"

Ich habe hier auch so MeckernachbarInnen die meinen etwas wäre verboten, weil sie es so gerne hätten. Argumentativ war es aber eine totale Luftnummer, da ich mich strikt ans Gedetz gehalten habe und ihr das auch detailliert erläutert habe.

Sie hat es zu dem Zeitpunkt zwar nicht eingesehen, aber seitdem habe ich keine anonymen Zettel mehr am Auto mit dem Hinweis "Ich rufe die Polizei..."

achim
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von achim »

Gab es da nicht noch einen Passus, wonach auch Privatgrund dem öffentlichen Verkehrsraum zugewiesen ist, sofern die Abgrenzung nicht eindeutig, zumindest mit einer Kette, gekennzeichnet ist. Ein Poller dürfte da kaum genügen.

Hat mir vor Jahren mal ein Polizist erläutert, nachdem er mein abgemeldetes Motorrad auf meiner privaten Garagenauffahrt stehen sah. Ich müsse da eigentlich eine Kette anbringen, ansonsten sei das öffentlicher Verkehrsraum und das Abstellen stillgelegter Fahrzeuge somit strafbewehrt. War mir neu.

Gruß,
Achim

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rainer*
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Re: Poller auf Straße, was ist dort erlaubt?

Beitrag von rainer* »

Da hat er wohl recht. Wenn zwischen öffentlicher Straße und Privatgelände keine Abgrenzung erkennbar ist und das Gelände offensichtlich jedermann zur Benutzung überlassen wird, zählt die Fläche als öffentlich im Sinne des Verkehrsrechtes.

rainer*

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