Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Kurz als Information: In Berlin scheint es zwei Standorte zur Zulassung zu geben. Bei dem in der Nähe von mir gibt es konkret zu dem Thema diese Seite (bei dem anderen Standort möglicherweise auch): https://service.berlin.de/dienstleistun ... rt/121364/.
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
https://service.berlin.de/dienstleistung/331026/
Dort sind beide Standorte angegeben.
Die Kennzeichengröße hat der Autor wohl nicht kapiert, möglich sind zweizeiliges Kennzeichen (max 280 x 200), Kradkennzeichen (180 - 220 × 200) oder verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max 255 x 130) und normal dürfte ein Kradkennzeichen ohne Wunschkennzeichen zugeteilt werden, was aber an die heutigen E-Roller, die i.d.R. 220 oder 240 x 130 Platz haben genausowenig passt wie das auf der Seite erwähnte 255 × 130 Kennzeichen.
Dort sind beide Standorte angegeben.
Die Kennzeichengröße hat der Autor wohl nicht kapiert, möglich sind zweizeiliges Kennzeichen (max 280 x 200), Kradkennzeichen (180 - 220 × 200) oder verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen (max 255 x 130) und normal dürfte ein Kradkennzeichen ohne Wunschkennzeichen zugeteilt werden, was aber an die heutigen E-Roller, die i.d.R. 220 oder 240 x 130 Platz haben genausowenig passt wie das auf der Seite erwähnte 255 × 130 Kennzeichen.
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Ah, perfekt, das ist der bessere Link!
Kennzeichengröße:
Hier bin ich mir nicht sicher, was rechtlich zulässig ist. Was ich bisher grob gelesen hatte, aber alles ohne das wirklich überprüft zu haben, war, dass die Kennzeichengröße recht flexibel ist und das hauptsächlich im Ermessen der Zulassungsbehörde liegt (die dann eben einschränken können). Demnach wäre auch die sehr kleine Größe von der hier im Thread die Rede war (130x180) möglich, aber eben nur, sofern die Behörde das auch erlaubt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meine Interpretation korrekt ist.
Zumindest in Berlin wird auf der Website ja auch explizit angegeben, dass "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen (255 mm x 130 mm) zugeteilt" werden. Ob man evtl. auch andere Maße verwenden kann, frage ich dann vermutlich mal demnächst, wenn es bei mir so weit ist. Ich hatte gelesen, dass NIU Roller (konkret geht es bei mir wahrscheinlich um den NQi Sport) problematisch sein kann mit diesen Maßen.
Kennzeichengröße:
Hier bin ich mir nicht sicher, was rechtlich zulässig ist. Was ich bisher grob gelesen hatte, aber alles ohne das wirklich überprüft zu haben, war, dass die Kennzeichengröße recht flexibel ist und das hauptsächlich im Ermessen der Zulassungsbehörde liegt (die dann eben einschränken können). Demnach wäre auch die sehr kleine Größe von der hier im Thread die Rede war (130x180) möglich, aber eben nur, sofern die Behörde das auch erlaubt. Ich bin mir aber nicht sicher, ob meine Interpretation korrekt ist.
Zumindest in Berlin wird auf der Website ja auch explizit angegeben, dass "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen (255 mm x 130 mm) zugeteilt" werden. Ob man evtl. auch andere Maße verwenden kann, frage ich dann vermutlich mal demnächst, wenn es bei mir so weit ist. Ich hatte gelesen, dass NIU Roller (konkret geht es bei mir wahrscheinlich um den NQi Sport) problematisch sein kann mit diesen Maßen.
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
In Anlage 4 der FZV ist das verkleinerte zweizeilige Kennzeichen angegeben mit bis zu 255 × 130, also alles von 180 - 255 Breite ist denkbar und die Zulassungsbehörde hat kein ermessen.
Wenn aber 220 an den Roller passt und man eine kürzere Kombination nicht bekommt, wirds mit der Nummer schmaler nichts.
Wenn aber 220 an den Roller passt und man eine kürzere Kombination nicht bekommt, wirds mit der Nummer schmaler nichts.
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Alles klar. Dann hoffe ich mal, dass ich eine passende Größe bekommen kann!
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Gibt es in Lichtenberg noch Schilderbuden? Ich sah da keine mehr an der Straße stehen.
Danke für die Info
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei auch in Berlin einen e-Roller freiwillig zuzulassen. Der Zulassungsdienst wies mich schon darauf hin, dass angeblich die CoC Papiere nach 18 Monaten ihre Gültigkeit verlieren und ich "neue" beantragen muss. Ich habe nichts über ein Verfallsdatum/Gültigkeitsdauer im Netz gefunden. Viele andere Freunde und Kollegen haben, allerdings nicht in Berlin, ihren Roller ohne Probleme zulassen können.
Ich habe ihn gebeten es so einzureichen und heute kam die Absage: CoC älter als 18 Monate. Ungültig. Es bedarf eines "Gutachten nach §5 Abs.3 FZV".
Angeblich gibt es in Berlin eine zu hohe Betrugsquote (ausländische Mopeds mit getunten Motoren).
Da mich das Thema aktuell sehr beschäftigt habe ich der Zulassungsstelle eine eMail geschrieben um irgendetwas schriftliches in der Hand zu haben. Ich habe mich als Journalist ausgegeben weil ich darüber einen Film für YouTube machen möchte.
Ich bin der Meinung, dass das Alter der CoC Papiere keinen Einfluss auf irgendwelche Tuningmaßnahmen hat: entweder würde man damit schon früher anfangen könne, es bei der Prüfung rückgängig machen und nach der Zulassung wieder tunen. Ich persönlich sehe keine Rechtsgrundlage.
Für die Super Soco muss ich es wohl machen... mal sehen wies dann fürs Feddz aussieht.
Ich berichte !
ich bin gerade dabei auch in Berlin einen e-Roller freiwillig zuzulassen. Der Zulassungsdienst wies mich schon darauf hin, dass angeblich die CoC Papiere nach 18 Monaten ihre Gültigkeit verlieren und ich "neue" beantragen muss. Ich habe nichts über ein Verfallsdatum/Gültigkeitsdauer im Netz gefunden. Viele andere Freunde und Kollegen haben, allerdings nicht in Berlin, ihren Roller ohne Probleme zulassen können.
Ich habe ihn gebeten es so einzureichen und heute kam die Absage: CoC älter als 18 Monate. Ungültig. Es bedarf eines "Gutachten nach §5 Abs.3 FZV".
Angeblich gibt es in Berlin eine zu hohe Betrugsquote (ausländische Mopeds mit getunten Motoren).
Da mich das Thema aktuell sehr beschäftigt habe ich der Zulassungsstelle eine eMail geschrieben um irgendetwas schriftliches in der Hand zu haben. Ich habe mich als Journalist ausgegeben weil ich darüber einen Film für YouTube machen möchte.
Ich bin der Meinung, dass das Alter der CoC Papiere keinen Einfluss auf irgendwelche Tuningmaßnahmen hat: entweder würde man damit schon früher anfangen könne, es bei der Prüfung rückgängig machen und nach der Zulassung wieder tunen. Ich persönlich sehe keine Rechtsgrundlage.
Für die Super Soco muss ich es wohl machen... mal sehen wies dann fürs Feddz aussieht.
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Warum sollte ein COC nach 18 Monaten verfallen, was rauchen die bei euch?
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
GoE Blei aus 2017, jetzt 17S und endlich über 10 000km
Nova E-Retro Star exBlei aus 2020, ab 1000 km mit Lithium.
Alle 3 Roller freiwillig zugelassen
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Die CoC sollte ewig gültig sein. Von der Versicherung brauchst du eine eVB Nr. (elektronische Versicherungs-Bestätigung) für die Zulassung. Bei HUK Coburg ist diese Nr. max. 18 Monate gültig.
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin
Ich nehme an, da hat irgendjemand etwas falsch verstanden...
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