Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

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Beks
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von Beks »

The Rob hat geschrieben:
So 25. Dez 2022, 10:40
Beks hat geschrieben:
Fr 23. Dez 2022, 08:25
Laut Gesetz ist ja in der Breite ein Größtmaß von 280 angegeben, ich verstehe das so, dass maximal 280 gehen, aber wenn alles vorhanden ist und ein kleineres passt geht es auch. Also die Breite von 280 ist kein muss, nur die Höhe von 200. So verstehe ich es. Jetzt lese ich, dass andere auch nur noch 280x200 kriegen.
Was du schreibst ist grundsätzlich richtig, von Berlin z.B. las ich aber zuletzt im Forum, dass nur noch fünfstellige Kombinationen ausgegeben werden, für die man dann glaube ich mind. 260mm oder die 280mm braucht.
Von München las ich Ähnliches.
Wenn du eine vierstellige Kombination bekommen kannst, dann passt es auf ein schmaleres, und das dürfen sie nicht ablehnen, solange die Höhe von 200mm eingehalten ist.
Hallo The Rob, ich hab eine vierstellige Kombination reserviert für 90 Tage, zwei Buchstaben und zwei Zahlen. Was heißt die dürfen das dann nicht ablehnen? Gibt's da en Paragraphen für womit ich abgesichert wäre?
Fahre die Woche auch zum TÜV und hol mir en Gutachten, versuche dann damit noch mal per Email mein Glück, mal gucken was diesmal kommt.

The Rob
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von The Rob »

Beks hat geschrieben:
So 25. Dez 2022, 12:27
ich hab eine vierstellige Kombination reserviert für 90 Tage, zwei Buchstaben und zwei Zahlen.
Die Reservierung (und die grundsätzliche Möglichkeit vierstellige Kombinationen zu erhalten) bringen nichts, wenn die Zumassungsstelle sagt dass für freiwillige Zulassungen nur fünfstellige zugelassen werden, so wie eben Berlin/München das wohl handhaben.
Aber wenn du erstmal eine vierstellige Kombination hast, ist alles safe.
Beks hat geschrieben:
So 25. Dez 2022, 12:27
Was heißt die dürfen das dann nicht ablehnen?
Wichtig ist hier der Unterschied: Schmaler als die maximale Breite und "verkleinertes Kennzeichen" sind zwei unterschiedliche Dinge.
Wenn also jemand dir im Amt erzählen will dass "kein verkleinertes Kennzeichen zulässig ist", dann sind damit die in Anlage 4 FZV (in Höhe und Schriftgröße) verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen gemeint, die es nur für 125er gibt.
Ein 200×240 Kennzeichen ist im Sinne dieser Vorschrift kein verkleinertes Kennzeichen.
Es ist genau diese Vorschrift, die regelt dass u.a. für die freiwillig zugelassenen Roller ein Kennzeichen mit normal großer Schrift, 200mm Höhe und bis zu 280mm Breite zulässig ist.

Einziger Hebel um schmalere Kennzeichen zu verhindern ist die Zwangsvergabe fünfstelliger Kennzeichen, wie oben beschrieben.

derN00b
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von derN00b »

Ich habe für meinen zweiten Roller, bei dem es keine Probleme gab, in Berlin Kreuzberg ein 5stliges Kennzeichen im Format 200x220mm bekommen. Habe das nicht einmal explizit gefordert, sondern wurde so von denen "by default" gemacht. Also wer ein schmaleres Kennzeichen möchte, sollte sein Glück in Kreuzberg versuchen.

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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von conny-r »

derN00b hat geschrieben:
Sa 7. Jan 2023, 12:43
Ich habe für meinen zweiten Roller, bei dem es keine Probleme gab, in Berlin Kreuzberg ein 5stliges Kennzeichen im Format 200x220mm bekommen. Habe das nicht einmal explizit gefordert, sondern wurde so von denen "by default" gemacht. Also wer ein schmaleres Kennzeichen möchte, sollte sein Glück in Kreuzberg versuchen.
.
Wie sieht denn Dein 5 stelliges Kennzeichen aus.
Gruß Conny

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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von Beks »

Kann ich meinen Roller eigentlich nur in der Zulassungsstelle meines wohnahfts zulassen? Oder würden auch Zulassungen in näherer Umgebung gehen?

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conny-r
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von conny-r »

Nur bei der Zulassungsstelle Deines Wohnorts.
Gruß Conny

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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von conny-r »

Beks hat geschrieben:
Mo 9. Jan 2023, 18:14
Kann ich meinen Roller eigentlich nur in der Zulassungsstelle meines wohnahfts zulassen? Oder würden auch Zulassungen in näherer Umgebung gehen?
.
Warum machst Du hier nicht weiter. :roll:
.
viewtopic.php?f=99&t=29002&start=1110
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Gruß Conny

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von Beks »

conny-r hat geschrieben:
Mo 9. Jan 2023, 18:29
Beks hat geschrieben:
Mo 9. Jan 2023, 18:14
Kann ich meinen Roller eigentlich nur in der Zulassungsstelle meines wohnahfts zulassen? Oder würden auch Zulassungen in näherer Umgebung gehen?
.
Warum machst Du hier nicht weiter. :roll:
.
viewtopic.php?f=99&t=29002&start=1110
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Sorry, das sollte eigentlich auch dahin. Keine Ahnung wieso ich hier gelandet bin, mein Fehler :? Danke für die Antwort dennoch.

potato95
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von potato95 »

Ich möchte nur mal kurz meine Erfahrungen zur freiwilligen Zulassung in Berlin schildern:

Ich hatte zunächst eine Mopedversicherung bei der HUK Coburg (Toni Fürst). Ich habe dann das Versicherungskennzeichen zurückgegeben, um die freiwillige Zulassung vorzunehmen. Der Herr Fürst bot gleich an, dies über den hauseigenen Zulassungsdienst (https://wir-machen-zulassung.de/) zu übernehmen (ganz großer Fehler). Die haben es geschafft, in 4 Wochen alle möglichen Fehler zu machen und wurden wiederholt von der LABO abgewiesen. Ich habe dann meine Unterlagen zurückbekommen und musste trotzdem 60€ für Arbeitszeit & wie sich später herausstellt Kennzeichen in der falschen Größe bezahlen.

Neben den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen auf der Website zur Neuzulassung (https://service.berlin.de/dienstleistung/331026/) muss man nach meinen Erfahrungen noch auf folgendes achten:
  1. Es steht auch auf der Website, aber man sollte sich von der Versicherung nach Abmeldung von der Mopedversicherung eine Bestätigung geben lassen, dass das Versicherungskennzeichen abgemeldet wurde. Darauf sollten die Fahrzeugidentifikationsnummer und der Versicherungszeitraum draufstehen. Außerdem sollte die frühere Mopedversicherung im zentralen Register für die LABO einsehbar sein.
  2. Für ein Elektro-Kleinkraftrad wird nur ein zweizweiliges 280x200mm Kennzeichen akzeptiert, auch wenn die 280mm im Gesetz nur als Größtbreite angegeben wird. Bei der Vorführung zur Fahrzeugidentifikation wird auch von der Technik überprüft, ob so ein Kennzeichen auf das Fahrzeug passt. Das E für Elektrokennzeichen ist nicht zulässig. Auf der Website zur Reservierung von Kraftfahrzeugkennzeichen (https://service.berlin.de/dienstleistung/121484/) steht außerdem, dass man nur eine Kennzeichenkombination aus 1 Buchstaben und 4 Ziffern, oder 2 Buchstaben und 3 Ziffern (jeweils bei der Verwendung von Kennzeichenschildern mit dem Maß 280x200 mm) verwenden darf. Oder man lässt sich von der LABO ein Kennzeichen zuteilen.
  3. Auf der Rechnung für das Fahrzeug unbedingt darauf achten, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer mit der Nummer auf der CoC und dem Fahrzeug übereinstimmt. Mein Händler NIU Frankfurt hat das nämlich verkackt.
Übrigens kann ich den Schildermacher https://www.germann-schilder-service.de/ in der Ferdinand-Schultze-Str. 85-87, 13055 in der Nähe von der LABO Lichtenberg empfehlen. Der Herr Germann hat sich schnell darum gekümmert und kennt sich auch mit dem Verfahren aus.

Viel Glück!

Avaloss
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von Avaloss »

potato95 hat geschrieben:
Mi 17. Mai 2023, 12:37
[*]Auf der Rechnung für das Fahrzeug unbedingt darauf achten, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer mit der Nummer auf der CoC und dem Fahrzeug übereinstimmt. Mein Händler NIU Frankfurt hat das nämlich verkackt.[/list]
Na da freue ich mich jetzt schon.. Hab mein Segway E125S Roller auch dort bestellt...


Meine Zulassungsstelle ist genauso dumm... Hatte schon per Mail mit den dort kontakt...
Die bestehen auch auf ein 280 x 200 Schild.. Was anderes kommt den nicht in frage..

Ich brauche wenigstens kein Gutachten.. Die wollen sich aber den Roller vor Ort anschauen, ob
das Schild auch vernünftig am Roller passt.. Was ich ja hoffe.. Laut technischen Daten ist der
Roller jedenfalls breiter als die 280mm....

Kann man halt nicht ändern.. Wenn die das nur so durchgehen lassen.. Dann muss das eben leider
sein mit dem 280 x 200 mm.. Hätte auch lieber das kleinere verkürze Nummernschild gehabt..

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