Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

eMobility Rechtliches
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freesty
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von freesty »

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derN00b
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von derN00b »

derN00b hat geschrieben:
Di 25. Okt 2022, 10:46
War heute morgen in Kreuzberg und die Zulassung konnte nicht vorgenommen werden, da der Roller eine bestehende Versicherung (Versicherungskennzeichen) hat und die beim KBA hinterlegt ist. Erst nach Kündigung könnten sie die Zulassung vornehmen. Immerhin haben sie mir direkt einen Termin für nächste Woche gegeben, war trotzdem sehr geärgert davon.

Erwähnt wurde noch, dass die Regel wohl erst seit gestern bestünde.
War heute wieder da, endlich mit der Kündigungsbestätigung der Versicherung. Da ich den Vertrag widerrufen hatte ist die Nummer scheinbar komplett aus Zevis gelöscht worden. Daher würde es sich jetzt um ein Neufahrzeug handeln. Sie könnten den Roller aber nicht als Neufahrzeug zulassen, da die CoC älter als 18 Monate ist. Sie bräuchten eine Datenbestätigung nach §5 FZV. Ich habe jetzt einfach einen Termin für nächste Woche gebucht und hoffe auf einen anderen Sachbearbeiter. Das ist in Berlin echt Lotto.

freesty
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von freesty »

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derN00b
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von derN00b »

freesty hat geschrieben:
Fr 18. Nov 2022, 14:52
1. eine CoC ist keine ZB Teil 2 und verliert nicht seine Gültigkeit nach 18 Monaten.
Gibt es dazu irgendein Gesetz/Verordnung in der das mit den 18 Monaten geregelt ist? Auch für ZB II konnte ich dahingehend nichts finden. Das würde beim argumentieren helfen. Ich habe bei der Ablehnung nach einer Rechtsgrundlage gefragt und sie haben mir dann den §5 FZV ausgedruckt. Ich hatte auch den Eindruck, dass der wenig Sinn ergibt in diesem Kontext.
freesty hat geschrieben:
Fr 18. Nov 2022, 14:52
2. Da der Roller ja bis vor kurzem ein gültiges Versicherungskennzeichen hatte, war er ja in Betrieb, egal was im Zevis steht.
Ist es relevant wann der Roller in Betrieb genommen wurde? Habe den von Privat gekauft, der Stand allerdings tatsächlich eine Weile Rum. Ist also nie innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen worden.
freesty hat geschrieben:
Fr 18. Nov 2022, 14:52
Wenn die Behörden ihr Zeug nicht gebacken bekommen, ist es doch nicht dein Verschulden.
Ja, das sehe ich auch so. Habe jetzt noch 2 Termine in der Kommenden Woche, bei denen ich hoffentlich einen SB bekomme der da keinen Stress macht.

Bei meinem letzten Termin wurde mir gesagt ich solle wiederkommen, sobald die Versicherung gekündigt wurde. Gesagt getan, auf einmal ist die CoC zu alt. Das Gutachten würde beim TÜV 56,50€ kosten. Dank dem Amt ist mein Roller aber nicht mehr versichert, wie soll ich ihn also zum Gutachter transportieren? Das regt mich alles extrem auf... 😅

Freut mich aber, dass es wenigstens bei dir geklappt hat!

pouda
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von pouda »

Mein Termin in der Zulassungsstelle in Lichtenberg steht auf bevor, und mir graut es vor deren wirren Auslegung der FZV.
Hat jemand Erfarungen, ob es mit einer Ausnahmegenehmigung für ein kleineres Kennzeichen (da beim NIU bauartbedingt kein 28x20 cm großes Kennzeichen passt) klappt, und welcher Gutachter diese möglichst günstigt ausstellt?

walex
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von walex »

Heute war ich auch zur Zulassung einer Eznen BlueTwo 3000 in Lichtenberg. Der ganze Vorgang hat so knapp 2 Stunden gedauert. Da die vorherige Versicherung die Fahrgestellnummmer nur verkürzt beim KBA eingetragen hatte, konnte der wenig motivierte Mitarbeiter die Vorversicherung nicht finden und meinte, dass es eine Neuzulassung mit TÜV Abnahme wäre bei Baujahr 2017. Die Chefin dort hat das mit der unvollständigen Fgstnr dann aber rausbekommen und Zulassung ging. Alternative wäre ein Versicherungskennzeichen für 1 Tag gewesen.

Kennzeichen wie gehabt nur 280x200 und nur 5 stellig, keine 4 stellige Motorradkombination möglich. Da ich es nicht geschafft hatte, ein Kennzeichen zu bestellen oder in einem günstigen Laden(z.B. Oranienburg 6€) zu besorgen, musste ich vor Ort zu den Schildermachern. Die meisten wollten 20€, der am nördlichsten gelegene wo Coronatest und 10€ dransteht ließ sich von den geforderten 15€ auf 10€ überreden.

Die technische Abnahme wegen des Kennzeichens und der Beleuchtung hatte ich schon vorher mit Termin und Moped auf Hänger gemacht. Das war problemlos und Aussage war, dass man mit einem einzelnen Fahrzeug auch ohne Termin hinkommen kann und sich einfach in dem Glashaus melden soll.

Versicherung habe ich mit guter Beratung über den von Stivikivi empfohlenen Makler gemacht.

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von Beks »

Wie sieht da die Rechtslage eigentlich wegen dem Kennzeichen aus? Meine Zulassungsstelle meinte, es gingen nur noch 280x200 Schilder. Die passen bei meinem EK1 aber nicht. Laut Gesetz ist ja in der Breite ein Größtmaß von 280 angegeben, ich verstehe das so, dass maximal 280 gehen, aber wenn alles vorhanden ist und ein kleineres passt geht es auch. Also die Breite von 280 ist kein muss, nur die Höhe von 200. So verstehe ich es. Jetzt lese ich, dass andere auch nur noch 280x200 kriegen.
Wie seid ihr da vorgegangen? Wie habt ihr doch die Zulassung gekriegt? Würde mich über Rückmeldung freuen..

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rainer*
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von rainer* »

Nur für Leichtkrafträder und landwitschaftliches Gedöhns darf das verkleinerte Nummernschild vergeben werden (siehe Anlage 4 Nr.1 Buchstabe d FZV). Für Kleinkrafträder gilt diese Ausnahme nicht. Deshalb ggf. Gutachten vom TÜV machen lassen und Ausnahmegenehmigung beantragen (§47 FZV).

Beks
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von Beks »

Super, danke. Werde mir wohl mal en Gutachten vom TÜV holen und meiner Zulassungsstelle schreiben.

The Rob
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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Beitrag von The Rob »

Beks hat geschrieben:
Fr 23. Dez 2022, 08:25
Laut Gesetz ist ja in der Breite ein Größtmaß von 280 angegeben, ich verstehe das so, dass maximal 280 gehen, aber wenn alles vorhanden ist und ein kleineres passt geht es auch. Also die Breite von 280 ist kein muss, nur die Höhe von 200. So verstehe ich es. Jetzt lese ich, dass andere auch nur noch 280x200 kriegen.
Was du schreibst ist grundsätzlich richtig, von Berlin z.B. las ich aber zuletzt im Forum, dass nur noch fünfstellige Kombinationen ausgegeben werden, für die man dann glaube ich mind. 260mm oder die 280mm braucht.
Von München las ich Ähnliches.
Wenn du eine vierstellige Kombination bekommen kannst, dann passt es auf ein schmaleres, und das dürfen sie nicht ablehnen, solange die Höhe von 200mm eingehalten ist.

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