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Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 10:46
von derN00b
War heute morgen in Kreuzberg und die Zulassung konnte nicht vorgenommen werden, da der Roller eine bestehende Versicherung (Versicherungskennzeichen) hat und die beim KBA hinterlegt ist. Erst nach Kündigung könnten sie die Zulassung vornehmen. Immerhin haben sie mir direkt einen Termin für nächste Woche gegeben, war trotzdem sehr geärgert davon.

Erwähnt wurde noch, dass die Regel wohl erst seit gestern bestünde.

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 12:47
von knullibulli
Es ist echt interessant, wie sich das in Berlin entwickelt. Ich bin am Donnerstag in Lichtenberg um meinen NQI-Sport zuzulassen (den ich gestern bekommen hab, große Freude! :D ).

Berlin hat seine Informationen zu dem Thema (https://service.berlin.de/dienstleistung/331026/) immer mal wieder überarbeitet. Irgendwann stand da was von 280x280 als einzig zulässiges Maß für das Kennzeichen, wenn ich mich recht erinnere.

Heute finde ich dort: Es können nur Kennzeichenschilder gem. der Anlage 4 Nr. 1b FZV zugeteilt werden.

Das ist ja ganz vernünftig, denn die Vorschrift sagt: "zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm"
Dazu passt die Abbildung in Anlage 4, Abschnitt 2 Nr. 2 FZV.

Demnach muss das Kennzeichen 200 mm hoch, und bis zu 280 mm breit sein. Dann dürfte es bei mir auf 240x200 oder so herauslaufen.

Extrem doof ist, dass ich mit dem Roller zur "Identifizierung" und Zulassung nach Lichtenberg fahren muss. Ganz toll, ohne neue Zulassung und ohne "alte" Rollerversicherung. Mit der EVB sollte die Fahrt zum Zweck der Zulassung ja möglich sein.
Abgesehen davon, dass das 20km je Strecke durch den Stadtverkehr sind... :x

Nun habe ich mir ein Wunschkennzeichen reserviert, ein Kennzeichen machen lassen (mal ganz frech 220x130, mal gucken ob lieb gucken hilft) und fahre damit zur Zulassungsstelle.

Echt nervig..

Ich werde berichten.

Viele Grüße,

knullibulli

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 16:48
von freesty
...

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 17:04
von knullibulli
Deswegen hab ich mir ja eigens schon mal ein Kennzeichen prägen lassen (mit Wunschkennzeichen drauf).

Mal gucken, ob und wie erfolgreich ich dann bin..

viele Grüße,

knullibulli

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 17:20
von freesty
...

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 19:31
von conny-r
knullibulli hat geschrieben:
Di 25. Okt 2022, 17:04
Deswegen hab ich mir ja eigens schon mal ein Kennzeichen prägen lassen (mit Wunschkennzeichen drauf).

knullibulli
.
Wenn was passiert bist Du der Dumme !

Voraussetzung hierfür ist eine Haftpflichtdeckung durch eine eVB-Nummer des Versicherers und zugeteilte Kennzeichen der Zulassungsstelle. Das sind zum Beispiel Kennzeichen, die sie nach der Abmeldung behalten haben und die nicht sofort einem neuen Fahrzeug zugeteilt wurden. Oder bei einer Wiederzulassung, wenn Sie ein Auto ab- und nun wieder anmelden möchten. Die Definition “zugeteilt” bedeutet, das die Zulassungsstelle über Halter- und Fahrzeugdaten informiert ist.
Eine Wunschkennzeichen-Reservierung reicht hingegen nicht aus.

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Di 25. Okt 2022, 21:15
von knullibulli
Oh Mann, was ein F...

Mal sehen, wie ich das hinkriege..

edit: Sharing-Transporter, Vorgarten als "Laderampe"" und gut festzurren.

Was ein Irrsinn.. :twisted:

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 12:42
von knullibulli
wie versprochen mein Bericht. Kurz und knapp: Satz mit x - war wohl nix.

Die Zulassungsstelle weigert sich, andere Kennzeichengrößen als 280 x 200 bei freiwilliger Zulassung zuzuteilen. Das sei "seit Oktober" zwischen dem Bundesverkehrsministerium und den Ländern als offizielle Handhabung vereinbart und gelte bundesweit

Alle in diesem (und anderen) Thread genannten Argumente führten zu keinem Ergebnis, auch Hinweis auf eindeutig falsches Textverständnis (41b, "Größtmaß") wurde abgetan.

Was mir zwischen den Zeilen verdeutlicht wurde:

- Man hat versäumt, L1-Fahrzeuge von der Förderung ausdrücklich auszunehmen.
- Um diesen Fehler behelfsweise zu beheben, werden alle Mittel genutzt, um die freiwillige Zulassung zu verhindern.
- Man behilft sich mit dieser Interpretation der FZV.

Ich habe dann nochmal deutlich gemacht, dass es nicht Aufgabe der Zulassungsstelle sein kann, politische Intentionen durch bewusste Fehlinterpretation von Rechtsnormen durchzusetzen und es ja im Gegenteil politischer Wille sei, dass diese Fahrzeuge gefördert werden - sonst hätte der Gesetzgeber das ja anders beschlossen - --- Alles ohne Wirkung.

Also: Wer in Berlin freiwillig zulassen will, kann das dann, wenn man ein 280x200 Kennzeichen anbringen kann. Das geht beim Niu nicht.
Ob es bei Rollern, bei denen die Montage möglich ist mit Gutachten zur Kennzeichenbeleuchtung weiter geht, weiß ich nicht (Dekra oder so ist direkt nebenan, bei Bedarf).

Der Vorgesetzte lässt mir einen Ablehnungsbescheid zukommen (kann aber zwei Wochen dauern), den fachlichen Inhalt poste ich dann. Was ich damit mache, sehe ich dann.

Also wieder meinen Roller nach Hause transportiert, zum HUK-Büro ums Eck und ein Versicherungskennzeichen geholt.

viele Grüße,

knullibulli

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 14:03
von freesty
Ohne Worte...

Hattest du mit dem Leiter der Zulassungsstelle gesprochen? Oder mit dem Mitarbeiter, der mit dem Thema am meisten betraut ist?

Re: Freiwillige Zulassung und Wunschkennzeichen in Berlin

Verfasst: Do 27. Okt 2022, 14:21
von knullibulli
gesprochen hatte ich mit den Leuten, die die technische Prüfungen vornehmen (hier z.B. Abgleich der VIN mit dem COC).

Einer davon war deren Chef.

Ich hatte überlegt, dass vor Ort weiter zu eskalieren, hab mich aber dann entschieden auf das Schreiben zu warten.

Es war ja offensichtlich, dass fachlich nicht viel mehr als "Ist eben so" kam. Die müssen halt so, ob sie wollen oder nicht (ich bin nicht überzeugt, dass die wirklich wollen).

Erschütternd finde ich ja, dass fachliche Vorschriften (Maße, technische Bestimmungen und so) politisch instrumentalisiert werden und dabei auch völlig schamlos die Grenze zur Rechtsbeugung (meiner Meinung nach) überschritten wird.

Ein weiterer Aspekt dabei ist ja, dass unterschwellig mir als Kunde unredliches Verhalten unterstellt wird, wenn ich die THG in Anspruch nehmen möchte. Dabei kann es beim Verwaltungsakt Zulassung eines KFZ ja niemals darum gehen, zu welchem Zweck ich ein Fahrzeug zulassen will.

Zumal es ja auch andere Gründe für freiwillige Zulassung gibt (kein Kennzeichenwechsel, Schadenfreiheitsrabatt).

viele Grüße,

knullibulli