Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

eMobility Rechtliches
Stivikivi
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Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Beitrag von Stivikivi »

Nur das bei einer freiwilligen Zulassung also 45kmh max ein E im Kennzeichen nicht gestattet ist. Lediglich eine Frage der Zeit bis die Behörde das widerruft.
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Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Beitrag von Afunker »

Stivikivi hat geschrieben:
Fr 19. Mai 2023, 16:03
Nur das bei einer freiwilligen Zulassung also 45kmh max ein E im Kennzeichen nicht gestattet ist. Lediglich eine Frage der Zeit bis die Behörde das widerruft.
1.Welche Behörde?
2.Widerruf? Dann muss das für alle gelten (GG mal gelesen?)
3.Selbst wenn: Die Behörde muss das begründen müssen und einen Bescheid dazu schicken, gegen den es einen Rechtsbehelf gibt.
Notfalls im Anschluss eine Klage, die darauf gründet, dass u.a. europäisches Recht tangiert wird....
Davon abgesehen, gibt es eine FZV die das so (noch) zulässt und was mal zugelassen wurde, ist nicht einfach rückgängig zu machen.
.
Ich sehe das gelassen insoweit....Es gibt wichtigeres in unserem Land/Staat, als wie so was!
Gruss Helmut

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Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Beitrag von conny-r »

Stivikivi hat geschrieben:
Fr 19. Mai 2023, 16:03
Nur das bei einer freiwilligen Zulassung also 45kmh max ein E im Kennzeichen nicht gestattet ist. Lediglich eine Frage der Zeit bis die Behörde das widerruft.
Genau so ist es. Habe schon viele Tesla ohne E gesehen
Gruß Conny

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Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Beitrag von Afunker »

Dann den Artikel beim ADAC gelesen? Wenn man an eine Ladesäule ohne E-Kennzeichen kommt, darf man dort nicht parken und laden.
Man könnte dann ein Knöllchen bekommen, was weitaus mehr kostet, als wie die freiwillige Zulassung (bei LKR und KKR).
Gruss Helmut

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Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Beitrag von olliwetty »

Was ist mit den 45er Rollern, Kabinenrollern und und sonstigen Mopeteten ohne freiwillige Zulassung?
Die haben ein Versicherungskennzeichen, und dort habe ich bis jetzt auch noch kein extra „E“ im Kennzeichen gesehen.
Gruß
Olli

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Re: Vorteile des E ohne E im Kennzeichen erlaubt?

Beitrag von rainer* »

Kein Kleinkraftrad (L1e-B) hat die Möglichkeit, ein am Kennzeichen den Kennbuchstaben E zu führen, egal ob freiwillig zugelassen (mit großen Nummernschild) oder mit Versicherungskennzeichen. Wenn beim Nummernschild das E zugeteilt wurde, war es ein Fehler der Verwaltung - wie auch immer das dann gehandhabt wird. Nicht mal die wundersame neue Plakette darfst Du dran kleben: https://www.gesetze-im-internet.de/norm ... 0_0010.jpg

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