Transport nur unter Auflagen
Verfasst: Di 17. Nov 2015, 08:43
Transport nur unter Auflagen
Gutachter empfehlen strenge Sicherheitsregeln für E-Scooter in Linienbussen
DÜSSELDORF. Der Transport von Elektromobilen in Linienbussen sollte laut Empfehlung von Gutachtern nur unter strikten Sicherheitsauflagen erlaubt werden. Wegen der beschränkten Flächen sollten außerdem nur Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis die sogenannten E-Scooter in Busse mitnehmen dürfen.
Das empfehlen Gutachter, die die Problematik im Auftrag des Düsseldorfer Verkehrsministeriums untersucht haben. Die gestern veröffentlichte 110-seitige Expertise der Kölner Studienanstalt für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) wird am heutigen Dienstag in den Ausschüssen für Verkehr und Gesundheit im Landtag erörtert.
Die meisten Linienbusse und Straßenbahnen in Deutschland nehmen derzeit aus Sicherheits- und Haftungsgründen keine E-Scooter mit. Sie folgen damit Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Das nordrhein-westfälische Ministerium wollte untersuchen lassen, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter sicher mitgenommen werden können.
Maximalmaße
Fazit des neuen Gutachtens: Kippsicher können E-Scooter nur an einem Rollstuhlstellplatz mitgenommen werden, der die einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen erfüllt. Dieser Platz müsse über Rückhalteeinrichtungen verfügen, die das Elektromobil auf drei Seiten abstützen. Dreirädrige E-Scooter sollten vom Transport ausgeschlossen werden.
Außerdem empfehlen die Gutachter Maximalmaße für Länge und Gewicht. Da es allein auf dem deutschen Markt rund 400 verschiedene Modelle gibt, sprechen sich die Experten dafür aus, geprüfte E-Scooter mit einer Plakette zu kennzeichnen und so für das Fahrpersonal kenntlich zu machen. Wegen der beschränkten Fläche und Wendekreise im Bus sollten nur Fahrgäste ein Elektromobil mitnehmen dürfen, die aus medizinischen Gründen darauf angewiesen sind und eine entsprechende Klassifizierung in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Außerdem raten die Prüfer zu einer Schulung mit „Scooter-Pass“.
Weltweit sind die Mitnahmeregeln für Elektromobile im öffentlichen Verkehr der Studie zufolge uneinheitlich. In einigen Ländern oder Großstädten werden Scooter wegen des geringen Platzangebots gar nicht befördert. In den meisten Ländern, die Scooter in Bussen und Bahnen gestatten, gelten Größenbeschränkungen. Bedingung ist dort außerdem ein definierter Rollstuhlstellplatz, wo ein E-Scooter rückwärts zur Fahrtrichtung mit der Rückenlehne gegen eine Prallplatte abgestellt werden kann – so wie es auch die deutschen Gutachter empfehlen.
Nach Kipp-Tests hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen seinen Mitgliedern vor einem Jahr geraten, keine E-Scooter mehr in Linienbussen mitzunehmen. dpa
Gutachter empfehlen strenge Sicherheitsregeln für E-Scooter in Linienbussen
DÜSSELDORF. Der Transport von Elektromobilen in Linienbussen sollte laut Empfehlung von Gutachtern nur unter strikten Sicherheitsauflagen erlaubt werden. Wegen der beschränkten Flächen sollten außerdem nur Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis die sogenannten E-Scooter in Busse mitnehmen dürfen.
Das empfehlen Gutachter, die die Problematik im Auftrag des Düsseldorfer Verkehrsministeriums untersucht haben. Die gestern veröffentlichte 110-seitige Expertise der Kölner Studienanstalt für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) wird am heutigen Dienstag in den Ausschüssen für Verkehr und Gesundheit im Landtag erörtert.
Die meisten Linienbusse und Straßenbahnen in Deutschland nehmen derzeit aus Sicherheits- und Haftungsgründen keine E-Scooter mit. Sie folgen damit Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen. Das nordrhein-westfälische Ministerium wollte untersuchen lassen, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter sicher mitgenommen werden können.
Maximalmaße
Fazit des neuen Gutachtens: Kippsicher können E-Scooter nur an einem Rollstuhlstellplatz mitgenommen werden, der die einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen erfüllt. Dieser Platz müsse über Rückhalteeinrichtungen verfügen, die das Elektromobil auf drei Seiten abstützen. Dreirädrige E-Scooter sollten vom Transport ausgeschlossen werden.
Außerdem empfehlen die Gutachter Maximalmaße für Länge und Gewicht. Da es allein auf dem deutschen Markt rund 400 verschiedene Modelle gibt, sprechen sich die Experten dafür aus, geprüfte E-Scooter mit einer Plakette zu kennzeichnen und so für das Fahrpersonal kenntlich zu machen. Wegen der beschränkten Fläche und Wendekreise im Bus sollten nur Fahrgäste ein Elektromobil mitnehmen dürfen, die aus medizinischen Gründen darauf angewiesen sind und eine entsprechende Klassifizierung in ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Außerdem raten die Prüfer zu einer Schulung mit „Scooter-Pass“.
Weltweit sind die Mitnahmeregeln für Elektromobile im öffentlichen Verkehr der Studie zufolge uneinheitlich. In einigen Ländern oder Großstädten werden Scooter wegen des geringen Platzangebots gar nicht befördert. In den meisten Ländern, die Scooter in Bussen und Bahnen gestatten, gelten Größenbeschränkungen. Bedingung ist dort außerdem ein definierter Rollstuhlstellplatz, wo ein E-Scooter rückwärts zur Fahrtrichtung mit der Rückenlehne gegen eine Prallplatte abgestellt werden kann – so wie es auch die deutschen Gutachter empfehlen.
Nach Kipp-Tests hatte der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen seinen Mitgliedern vor einem Jahr geraten, keine E-Scooter mehr in Linienbussen mitzunehmen. dpa