E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

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xiero999
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E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

Beitrag von xiero999 »

Sagt mal, wie sieht die Regelung beim Elektroroller mit einem E-Kennzeichen aus? Laut meiner Versicherung gibt es ein E-Kennzeichen auch für einen freiwillig angemeldeten e-Motorroller.
Aber hier im Forum hatte ich irgendwo gelesen, dass dem nicht so ist. Wo ist das gesetzlich geregelt, wer ein E-Kennzeichen bekommt?

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rainer*
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

Beitrag von rainer* »

Fahrzeugzulassungsverordnung: §9a FZV
Elektromobilitätsgesetz: §2 Nr. 1 EmoG
Irgendwo gab es dann aber einen Hinderungsgrund, warum es eben doch nicht möglich ist, ein E-Kennzeichen bei der freiwilligen Zulassung auszugeben. Den finde ich aber grade nicht.

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callmeuhu
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

Beitrag von callmeuhu »

reine Willkür der Zulassungstellen, einem das "E" zu verweigern. Notfalls werde ich es auf dem Klageweg durchsetzen. Desweiteren sind die Zulassungsstellen der Meinung, Leichtkraftkennzeichen seien zu schlecht lesbar, weswegen man zu irrsinnigen Motorradkennzeichen "verdonnert" wird, auch noch ohne "E" :twisted:
meine Rasselbande ;)

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Peter51
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

Beitrag von Peter51 »

Im EmoG ist das E nicht für Kleinkrafträder (L1e) vorgesehen. Und ohne E darfst du nicht an einer Ladesäule laden.
E-Max 90s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >11.400 - 4x Greensaver SP50-12 50Ah C20
E-Max 110s von 2010 - Vmax>50km/h - km-Stand >1.800 - 16x LiFePo4 CHL 40Ah
E-Max 120s von 2015 - Vmax 80km/h - TÜV 03.2024 - 72V100Ah LFP-Akku - JK-B2A24S15P Balancer BT - MQ Controller BT

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rainer*
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

Beitrag von rainer* »

Stimmt. Da stand das. §1 Nr. 2 EmoG.

@callmeuhu: Es wäre Behördenwillkür, so ein Kennzeichen zuzuweisen, da es gesetzlich nicht zulässig ist. Das kannst Du Dir gerne zusammen mit einem Anwalt kostenpflichtig von nächstliegenden Verwaltungsgericht erklären lassen.

xiero999
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Re: E- Kennzeichen rechtlich geregelt?

Beitrag von xiero999 »

Ok, danke. Das Thema Freiwillige Anmeldung hab ich für mich begraben. War gerade mit dem Roller beim Tüv und dann bei DEKRA für die von der Zulassungsstelle geforderte Bescheinigung, dass Kennzeichenhalter und Licht da sind. Die Prüfer sagen, es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Anweisung diese Bescheinigung zu erstellen. Also bin ich wieder von dannen....

Klar könnte ich mir jetzt einen weiteren Prüfstützpunkt suchen, aber da ist mir der Aufwand zu groß. Aber da müsste ich erst weit hinfahren. Naja egal.

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