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Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scooter)

Verfasst: Mo 22. Aug 2016, 11:56
von Ganter Ingo™
Rechtliche Einordnung von Pedelecs und E-Bikes (auch E-Scooter)

Hallo.

Da öfter mal wieder Fragen auftauchen, wie Fahrzeuge rechtlich einzuordnen sind und ob Helm-, Versicherungs- und sonstige Pflichten bestehen, darf ich, falls nicht schon einmal durch mich geschehen, auf eine Tabelle des ADAC für die aktuell (Stand 22.08.2016) in Deutschland bestehenden Gesetze verweisen. Für die Fahrzeugbesitzer anderer Länder wie Österreich, Schweiz und so weiter, gelten selbstverständlich andere, dort gültige Vorschriften.

Die PDF-Aufstellung findet Ihr in der angehängten Datei.
Rechte und Pflichten.PDF
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Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Mo 22. Aug 2016, 22:33
von STW
Erst einmal Danke für den Link.

Gestolpert bin ich über E-Bike 25km/h / Mofa und die 1000W: unsere Mofas hatten ja schon 1.6PS, von daher halte ich das für mit den 1000W für fraglich. Ebenso werden heute 45er Benzinroller z.B. über die Variomatik gedrosselt, dürften also dann immer noch mehr als 2-3 KW haben. Übersehe ich da was, wird künstlich getrennt zwischen Benziner und Elektro, oder hängt es von den Pedalen ab? Auch die Mofa-Erläuterung bei Wikipedia bringt mich da nicht weiter.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 06:53
von Ganter Ingo™
Moin STW, bitte mache es nicht so kompliziert und lese einfach nur noch einmal die erste, linke Spalte im grünen Feld.

Egal ob Du mit Benzin, Strom, Gas, Holzkohle, Luft und Liebe oder weiß der Willi was, fährst, ist pupegal. Die Regeln gelten für alle Fahrzeuge, die Pedadels oder keine haben und bis 6 km/h oder mehr fahren. Vergleiche hierzu noch einmal die Tabelle und lasse Dich nicht von der Überschrift Pedelecs und E-Bikes irritieren. Du kannst das, wie zuvor erwähnt, auf alle Antriebsarten eins zu eins ummünzen.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 09:56
von STW
Nochmals gelesen, nochmals gewundert, und ich bin der Meinung, dass die 1000W in der vorletzten Zeile falsch sind.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 10:07
von Peter51
Dann rufe doch einmal beim ADAC an.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 10:07
von Ganter Ingo™
Für was denn falsch?

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 10:42
von Peter51
STW ist wohl der Meinung, dass einem MoFa gleichgestelltes 25km/h - ohne pedalieren - e-bike keine 1.000W haben dürfte - ich denke schon. Insofern hat der ADAC recht.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Di 23. Aug 2016, 11:58
von Ganter Ingo™
Kommt Ihr so langsam dahinter? Egal ob 1000 oder 100.000 Watt, ausschlaggebend ist die Geschwindigkeit. Ohne Treten bis maximal 6 km/h bedeutet keine Versicherungspflicht, keine Helmpflicht, keine Straßenbenutzungpflicht. Und dann kommen die Unterschiede. Mehr als 6 km/h mit oder ohne Treten - siehe Tabelle. Die Wattzahlen der Motoren sind dabei meines Erachtens nebenrangig. Warum der ADAC die mit aufführt, ist mir unklar. Vermutlich weil in Deutschland alles reglementiert und vorgeschrieben sein muss. Halte ich aber bezüglich der Wattzahl für Quatsch. Ob mein Fahrrad eine Antritthilfe bis 6 km/h hat, der Motor aber trotzdem vielleicht 5000 Watt, ist doch in dem Fall schnurzegal. Hauptsache ich kann ohne zu Treten nicht schneller als 6 km/h fahren. E basta.

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Mi 24. Aug 2016, 10:30
von eScootist
Hmh ja, ob sich der Kontrolleur aus der Rennleitung in Germanien am ADAC orientiert?

Der Executor nimmt hat vlt. spontane Schreibunlust oder nimmt bestenfalls Bakschisch.
Die Übrigen heucheln besonderes Interesse an der Sache und geben vor, die ABE u. drgl. lesen zu wollen.
Manche können das sogar.

Bislang ist mir selbst noch keine Rechtsklärung mit meinem SXT widerfahren,
so dass ich hier die vielfältigen Erfahrungen aus dem Automobil-Universum übertrage.

Für Einrichtungen wie die DB ist alles mit Motor und Akku bäh,
weil ad definitionem ist sowas ein "Zerknallplatztreibling", d.h. böse, gefährlich und macht Kawumm.

Das ADAC-pdf findet allerdings ab sofort seinen Platz neben den Pflichtpapieren.
Knoblauchzwiebeln ins Fenster hängen, soll ja auch nützen ... ;-)

LG
eScootist

Re: Rechtliche Einordnung Pedelecs u. E-Bikes (auch E-Scoote

Verfasst: Mi 24. Aug 2016, 11:35
von Ganter Ingo™
eScootist hat geschrieben:Für Einrichtungen wie die DB ist alles mit Motor und Akku bäh, weil ad definitionem ist sowas ein "Zerknallplatztreibling", d.h. böse, gefährlich und macht Kawumm.
Wie wir ja alle wissen, war früher sowieso alles besser. Und da gab es in den Zügen noch echte Gepäckwagen. In denen konnten nicht nur Fahrräder, sondern auch Mofas und Mopdes mitgenommen werden, also Fahrzeuge, die Gefahrgut darstellten. Dass in den Packwagen auch ein bis drei Bedienstete mitfuhren, war der damaligen Deutschen Bundesbahn aber offensichtlich völlig egal.