Damit wird es mit der nächsten Änderung der StVO keine Winterreifenpflicht mehr für einspure KfZ mehr geben - die auch aktuell nicht absolut gilt, sondern nur "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte".
Hier die kommende Regelung:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die...
... gilt nicht für
1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2. Einspurige Kraftfahrzeuge,
3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 FZV
4. Motorisierte Krankenfahrstühle ....
5. Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen....