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Winterreifenpflicht für einspurige Kfz wird abgeschafft

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 21:48
von Uno_Bavaria
Heute wurden vom Bundesrat ein paar Änderungen des §2/IIIa StVO beschlossen.
Damit wird es mit der nächsten Änderung der StVO keine Winterreifenpflicht mehr für einspure KfZ mehr geben - die auch aktuell nicht absolut gilt, sondern nur "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte".

Hier die kommende Regelung:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die...

... gilt nicht für

1. Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft,
2. Einspurige Kraftfahrzeuge,
3. Stapler im Sinne des § 2 Nummer 18 FZV
4. Motorisierte Krankenfahrstühle ....
5. Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen....

Re: Winterreifenpflicht für einspurige Kfz wird abgeschafft

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 21:56
von stromtanker
:D
Gott sei Dank! Vielen Dank für die Info.
:D

Re: Winterreifenpflicht für einspurige Kfz wird abgeschafft

Verfasst: Sa 11. Mär 2017, 09:05
von wiewennzefliechs
Freiwillig kann man aber nach wie vor Winterreifen aufziehen. Ich würde das auch machen, wenn ich mir nicht vorgenommen hätte, bei Eis- oder Schneglätte nicht zu fahren. Zum einen wäre mir das auch mit Winterreifen zu gefährlich, zum zweiten wäre es mir dann doch zu kalt zum Fahren und zum dritten möchte ich dem Roller kein Streusalz zumuten. Glücklicherweise herrschen diese widrigen Bedingungen in unseren Breitengraden nur noch selten.

Gruß

Michael