Re: Freiwillige Zulassung

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anpan
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von anpan »

Deckt sich ja auch recht leicht verständlich mit §29 der StVZO:
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. [...]
Beim L3e Roller hat man also so oder so verloren, weil Kennzeichenpflichtig. Bei L1e ist das was anderes, da weder Zulassungs- noch Kennzeichenpflichtig.
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Evolution
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Evolution »

Ja. So sieht es dieses Straßenverkehrsamt. Gibt es hier anders lautende Auffassungen anderer Straßenverkehrsämter?

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anpan
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von anpan »

Ich verstehe deinen Post nicht. Die Äußerung deines Straßenverkehrsamtes deckt sich doch mit den Aussagen hier im Thread?
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Evolution
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Evolution »

So klar war das nicht. Deswegen wollte ich die Auskunft.

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Alf
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Alf »

Der Roller ist ein zulassungspflichtiges Fahrzeug, weil schneller als 45kM/h, deshalb muß der zugelassen werden und der muß zum TÜV. Ist doch klar.
Mit dem darfst Du ja auch auf die Autobahn.
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von kabee »

Ekel Alfred hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 18:01
Der Roller ist ein zulassungspflichtiges Fahrzeug, weil schneller als 45kM/h, deshalb muß der zugelassen werden und der muß zum TÜV. Ist doch klar.
Mit dem darfst Du ja auch auf die Autobahn.
Wer keine Ahnung hat und nicht lesen kann... Beleidigungen deiner Art spare ich mir mal.
Straßenverkehrsamt hat doch dargelegt, dass der Leichtkraftroller nicht zulassungspflichtig ist, sondern nur kennzeichenpflichtig... Unabhängig davon muss er trotzdem zur HU, weil Leichtkrafträder und -roller nunmal nach StVO iVm StVZO hauptuntersucht werden müssen.

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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Peter51 »

Dreht sich wohl gerade alles im Kreis?
@Alf ein Leichtkraftrad (L3e) (oder auch Roller) darf erst auf die Autobahn, wenn die eingetragende Höchsgeschwindigkeit => 62km/h ist.
Auf der CoC werden Eintragungen vorgenommen u.a. die Erstzulassung vermerkt. Damit wird die CoC zum KFZ-Brief. Zusätzlich bekommt man die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Nur diesen Fahrzeugschein muß man mitführen. Und alle 2 Jahre muß man zum TÜV (46,20).

Man kann ein Kleinkraftrad (L1e) (oder auch Roller) freiwillig zulassen. Man kann entweder ein Leichkraftrad oder Motorradkennzeichen bekommen. Auch hier werden auf der CoC Eintragungen vorgenommen u.a. die Erstzulassung vermerkt. Damit wird die CoC zum KFZ-Brief. Zusätzlich bekommt man die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Im Fahrzeugschein ist der Tag der (Erst)-Zulassung vermerkt und das Herstellungsdatum des Rollers in China (Ist bei Autos nicht der Fall). Nur diesen Fahrzeugschein muß man mitführen. Zum TÜV braucht man nicht. Bei der Versicherung kann man Schadenfreiheitsrabattjahre sammeln und sie später auf ein Auto übertragen lassen. Will man sein freiwillig zugelassenes Kleinkraftrad (oder auch Roller) nicht mehr fahren, ist eine Abmeldegebühr fällig.
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von vsm »

Peter51 hat geschrieben:
Do 7. Jun 2018, 19:32
[...] ein Leichtkraftrad (L3e) (oder auch Roller) darf erst auf die Autobahn, wenn die eingetragende Höchsgeschwindigkeit => 62km/h ist. [...]
> 60 km/h wäre korrekt. ;)

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Alf
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Alf »

Peter liebt es fast unverständlich kompliziert.
Macht nichts. Ich habe beim Bund damals 1978 während der Fahrschulausbildung gelernt, das auf Autobahnen mindestens 60kM/h gefahren werden muss, jetzt für die Blödelbarden: wenn der Verkehr steht, dann natürlich darf man natürlich nicht mehr 60kM/h fahren.
Und ich frage mich: was kann man denn sonst anders daran deuteln?
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Re: Freiwillige Zulassung

Beitrag von Fasemann »

Moderne Traktoren haben auch ein 62 km/h Schild, weil sie sonst zum Teil nicht auf die Kraftfahrstraße dürfen, mein DDR-Moped mit 60 km/h Zulassung darf aber nicht legal auf die Straße, weil mindestens 60 gefordert sind....
GoE LiFePo aus 2014, 16100 km ruht gerade ohne Zellen
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