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Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 10:14
von Prados
Meine tägliche Pendelstrecke führt durch eine Straße, die mit dem Verkehrsschild Nr. 255 und dem Zusatzhinweis 20 bis 7 Uhr gekennzeichnet ist. Dies bedeutet nach meinem Verständnis ein Durchfahrtverbot für alle Krafträder, darunter fallen auch Kleinkrafträder wie die 45 km/h-Roller. Grund für das Schild dürfte sein, dass in der Straße eine Klinik ist und die Patienten nachts vor Motorradlärm geschützt werden sollen. Nach meinem Verständnis zählt mein 45 km/h- Elektroroller zwar per Definition zu den Kleinkrafträdern, der "Lärm" des Elektromotors ist jedoch recht überschaubar im Vergleich zu den PKW, die durchfahren dürfen. Weiß jemand, ob es für die Situation eine rechtliche Anpassung gegeben hat oder darf ich dort nicht durchfahren, auch wenn es meiner praktischen Logik widerspricht?
Vielen Dank!
Prados

Re: Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 12:50
von MEroller
Ich würde es einfach drauf ankommen lassen. Vor dem Gesetz ist die Antriebsart egal, Motor ist Motor. Aber dann kommt es ja auch noch auf die eventuell kontrollierenden Uniformträger an. Es gab auf jeden Fall schon Gerichsturteile bezüglich Tempolimits zur Luftreinhaltung (mit Zusatzschild), wo es Elektrofahrzeugen zugestanden wurde, die sonst für die Straße übliche Höchstgeschwindigkeit fahren zu dürfen...

Re: Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 13:35
von Evolution
Das ist aber Dein eigenes Risko.

Das Verbot gilt für elektrisch betriebene Krafträder nur dann nicht, wenn diesen die Durchfahrt durch ein Zusatzzeichen gestattet ist.

Das könnte dann so aussehen:

https://www.brewes.de/verkehrsschilder/ ... -frei.html

Re: Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 16:36
von Eule
Man kann einen formlosen Antrag auf Anbringung eines (Zusatz-)schildes mit kurzer Begründung bei der zuständigen Behörde (z.B. Tiefbauamt) stellen. Evtl. ist dies auch online möglich. Einfach mal die HP der Gemeinde durchforsten.

Re: Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 20:47
von achim
So ein Aufwand wegen des Risikos einer lumpigen Verwarnung?
Ich arbeite in einer Klinik und da sind alle Zufahrtsstraßen mit solchen Schildern versehen.
Fahr da trotzdem seit 40 Jahren jeden Tag mit dem Zweirad und hab nur 1x abgedrückt. Was solls?

Gruß,
Achim

Re: Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Mo 5. Feb 2018, 23:39
von Eule
achim hat geschrieben:
Mo 5. Feb 2018, 20:47
So ein Aufwand wegen des Risikos einer lumpigen Verwarnung?
Nein, um dem werten Publikum nahezulegen, mal verschärft über E-Mobilität nachzudenken. Hast du ja schließlich auch mal gemacht.
Viele Wege führen nach Rom, warum sollte man nicht auch mal Trampelpfade nutzen? ;)

Re: Verbot für Krafträder Verkehrsschild Nr. 255

Verfasst: Di 6. Feb 2018, 15:14
von otten.l
Ich habe erst vor kurzem dem märkischen Kreis die Anregung gegeben, die für die Nordhelle ausgesprochene Sperrung für Motorräder ausschließlich und explizit auf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu beziehen. Man fand die Anregung sehr interessant und diskutiert nun intern darüber. Ich bin gespannt was dabei rauskommt.

Ich sehe es wie Werner: alleine die Meldung falls es tatsächlich so kommt wird sehr viele Leute zum Nachdenken anregen. Und auch die zuständigen Behörden bekommen so mal neue Anregungen. Unser Landkreis ist dem Thema Elektromobilität gegenüber jedenfalls sehr aufgeschlossen.

Ansonsten bin ich auf meiner Zero übrigens schon Streifenpolizisten in der Fußgängerzone begegnet (frontal, Abstand <5m). Entweder haben sie mich tatsächlich nicht wahrgenommen, oder sie wollten es nicht. Ich habe schon vieles getestet, in der Regel wird man einfach nicht als fehl am Platz wahrgenommen. Ich fahre dann allerdings auch stets extrem umsichtig und mit Schrittgeschwindigkeit bzw. nicht schneller als ein Fahrrad.