tiger46 hat geschrieben: ↑Fr 23. Feb 2018, 21:05
"Wir müssen endlich ... von 45km/h weg ...
Ich halte diesen Ansatz definitiv
für nicht sinnvoll! Eine Verbesserung der Sicherheit für Kleinkrafträder erreicht man nicht dadurch, dass man ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit nach oben schraubt. Um die Fahrzeuge an diese Bedingungen anzupassen, müssen sie mechanisch stabiler gebaut werden, benötigen bessere Bremsen und verbrauchen letztlich auch mehr Energie. Wenn Stürze passieren, sind die zudem folgenreicher.
Einziger Mehrwert: Man wird innerorts nicht so oft von Autos, LKWs und Bussen überholt. Außerorts spielt eine Steigerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 55 km/h überhaupt keine Rolle.
Im Gegenzug muss man als e-Kleinkraftradfahrer noch mehr aufpassen. Man wird nicht nur als langsam eingeschätzt oder ganz übersehen, sondern auch überhört! Das heißt, man verlangt vom e-Zweiradler, mehr Verantwortung für seine eigene körperliche Unversehrtheit zu übernehmen. Kommt es zum Unfall, hat folglich in erster Linie der e-Zweiradler etwas falsch gemacht, da er offensichtlich seiner Verantwortung nicht nachgekommen ist.
Wie kann dann eine Lösung aussehen?
Um die Gefahren, die von "stärkeren" Verkehrsteilnehmern auf e-Kleinkraftradfahrer einwirken zu reduzieren, müssen getrennte Verkehrbereiche geschaffen werden. Es muss eigene Zweiradstraßen oder Fahrspuren geben, die vom motorisierten "Großverkehr" abgetrennt sind. Wenn auf diesen entschleunigten Verkehrswegen ein Tempolimit von 30 km/h gilt, kann es kaum zu schweren Unfällen kommen, zumal wenn generell Helmpflicht gilt.
Zweiradstraßen haben weitere Vorteile: Sie reduzieren den bezinbetriebenen Verkehr, sorgen für bessere Luft, weniger Feinstaub, weniger Lärm und sind wartungsärmer als vom Schwerverkehr malträtierte Straßen. Wenn die Städte zudem die Ampelschaltungen dieser Verkehrswege auf den Zweirad-Kleinverkehr optimieren, ist man mitunter mit dem Zweirad schneller, als mit dem Auto.
Nein, wir brauchen keine schnelleren (e-)Bikes, wir brauchen Straßen für (e-)Bikes!
Bis es die in ausreichender Zahl gibt, sehe ich eine der Aufgaben des Bundesverbands eMobilität eher darin, beim Gesetzgeber eine allgemeine Nutzung der Radwege auch für e-Kleinkrafträder zu erreichen!
Diese Maßnahme gälte zudem für alle zugelassen e-Kleinkrafträder, wohingegen eine 55-km/h-Regelung für die Kraftstraße nur auf Neufahrzeuge anwendbar wäre.
Meinen E-Scooter würde ich jedenfalls nicht freiwillig mit 55 km/h über so manche Schlaglochpiste hier in der Umgebung jagen wollen, selbst wenn ich es dürfte. Dann lieber mit max. 25 km/h auf dem Radweg. Das genau darf ich aber nicht!
Bleibt die zugegeben mit Sarkasmus angereicherte Frage, wofür ich lieber Geld ausgeben würde: Für einen Strafzettel ab und zu oder für meine eigene - vorzeitige - Beerdigung.
Salu,
Quax