Seite 1 von 5
Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 10:18
von Dirk
Hallo und guten Morgen,
vielleicht klingt meine Frage etwas merkwürdig oder sie wurde hier, von mir nicht gefunden, schon gestellt.
Mein e-Retro von Nova ist für 2 Personen zugelassen. Zuladen darf man um die 150 kg, was für mich und meinen Sohn ( 10 Jahre ) dicke reicht.
Allerdings ist die Sitzbank recht kurz. Wenn wir zu zweit fahren sitze ich vorne auf der Ecke der Sitzbank und meine Knie passen so gerade hinter das Windschild. Das ist auf längeren Strecken keine angenehme Sitzposition.
Heute haben wir Mal die Sitzpositionen getauscht und haben eine Runden über unseren Hof gedreht. Das war sehr viel angenehmer. Macht ja auch Sinn wenn der mit kurzen Beinen vorne und der mit den längeren Beinen hinten sitzt.
Darf man so fahren? Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen? Bislang habe ich im Internet nichts gefunden. Oder hat vielleicht jemand einen Tip wo ich suchen könnte ?
LG, Dirk
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 10:51
von vsm
Gesetzlich geregelt ist nur, dass die Besetzung "vorschriftsmäßig" sein muss (§ 23 Abs. 1 StVO), es kommt also darauf an, für welche Besetzung der Roller zugelassen ist. Abgesehen von einigen Zulassungen, die dem Bestandsschutz unterliegen (für die Schwalbe gab es z.B. einen Kindersitz für vorne), sind mir keine EU-Zulassungen bekannt, bei denen der Sozius vor dem Fahrer zugelassen wäre. Bestraft wird das Ganze nach 108 BKat mit 80 EUR und einem Punkt.
Ich hätte auch erhebliche Sicherheitsbedenken bei Beförderung eines Kindes vor dem Fahrer.
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 14:58
von MEroller
Hierzulande dürfte das tatsächlich Argwohn erzeugen, aber anderswo ist das ganz normal:
(der Zweite auf dem Tank war ich...)
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 15:23
von Fasemann
Bisher habe ich die Kinder immer vor mir sitzen lassen, für hinten sind die Beine noch zu kurz, ist das tatsächlich verboten, in der DDR war das bei Schwalbe und S51 normal, gab ja extra die Fussrasten unter dem Tank.
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:25
von Evolution
Es gibt wohl keine Norm, die das explizit regelt.
Es gibt da
§ 38 Lenkeinrichtung
(1) Die Lenkeinrichtung muss leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist, wenn nötig, mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.
§ 35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder, Rollstuhlnutzer und Rollstühle
(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
Aus meiner Kindheit weiß ich, dass früher Kinder auch auf Rädern vorne saßen und an den Vorderrädern entsprechende Fußrasten angebracht waren. Das ist aber sehr lange her. Irgendwie aus der Mode gekommen.
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 16:45
von vsm
Fasemann hat geschrieben: ↑Sa 26. Mai 2018, 15:23
Bisher habe ich die Kinder immer vor mir sitzen lassen, für hinten sind die Beine noch zu kurz, ist das tatsächlich verboten, in der DDR war das bei Schwalbe und S51 normal, gab ja extra die Fussrasten unter dem Tank.
Die Sache mit der DDR ist ja nun auch schon wieder eine ganze Weile her... Vielleicht wäre es mittlerweile auch dort verboten. Immerhin hatte die DDR seinerzeit die Gurtpflicht schon lange eingeführt, während in der BRD noch rebelliert wurde.
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 19:01
von Fasemann
Ich kann mich noch an Fahren ohne Helm in der Stadt erinnern....
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 19:05
von Eule
Evolution hat geschrieben: ↑Sa 26. Mai 2018, 16:25
(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein.
...und somit steht da nicht, wer wo sitzen MUSS; derjenige, der Strom und Bremsen bedient, ist Fahrer bzw. Lenker der Fuhre

Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 19:07
von Eule
Fasemann hat geschrieben: ↑Sa 26. Mai 2018, 19:01
Ich kann mich noch an Fahren ohne Helm in der Stadt erinnern....
Heute noch hab ich einen gesehen
(war ihm wohl zu warm bei 29 Grad)
Re: Darf der Sozius vor dem Fahrer sitzen?
Verfasst: Sa 26. Mai 2018, 19:28
von Evolution
Ich war heute in Nijmegen /Niederlande. Ich habe viele Rollerfahrer gesehen. Keiner hat einen Helm getragen. Wenn man in Deutschland als Rollerfahrer in eine Polizeikontrolle kommt, wird dass schwerpunktmässig überprüft.