E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung

eMobility Rechtliches
Peter51
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Peter51 »

Ja schon, Elektromobilität ist sein Leben. Und seit seinem Unfall jetzt nur lesen und nicht schreiben dürfen? Vielleicht könnt ihr ihn ja für einen Beitrag pro Tag freischalten, wenn er überhaupt noch möchte.
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Zonk666
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Zonk666 »

vsm hat geschrieben:
Mo 8. Apr 2019, 16:39
Soweit ich mich erinnere, hatte Alf das "große Kennzeichen", allerdings ohne "E", behalten. Ansonsten stimmt die Info von der HUK, mit Ausnahme der TÜV-Geschichte. ;)

Hi.

Da Alf ja bekanntlicherweise nicht mehr hier ist die Frage an dich.
Ich steh gerade vor dem Problem, dass meine Zulassungsbehörde zwar meinen Shansu CP-4 (Citicoco Harley Chopper, Mangosteen M1) zulassen will, jedoch nur mit der Auflkage alle 2 Jahre zum TÜV.
Selbst das Vorbeten der Paragraphen und das Zeigen diverser Zulassungsbescheinigung, unter anderem auch der aus diesem Thema viewtopic.php?f=34&t=4960&sid=9431a9fed ... 0&start=20, indem auf der Zul.Besch. Teil 1 deutlichst die GHU ausgenommen ist, bringt nichts.
Kannst du mir die gesetzliche Grundlage nennen anhand derer ich zwar ein großes Nummernschild am Gefährt haben darf, jedoch nicht alle 2 Jahre bei TÜV und Co. vorfahren muss?
Ach ja, weiß jemand wie die Zulassungsstelle die HSN ermittelt?

VG
Zuletzt geändert von Zonk666 am Mi 29. Jul 2020, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.

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vsm
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von vsm »

Die freiwillige Zulassung ist in § 3 Abs. 3. FZV geregelt. In diesem Paragraphen findest Du auch eine Auflistung aller zulassungsfreien Fahrzeuge (Abs. 2), zu denen auch das Kleinkraftrad gehört. Die Befreiung von der HU ergibt sich aus § 29 STVZO, in der explizit auf zulassungspflichtige Fahrzeuge nach § 3 Abs. 1 FZV verwiesen wird.

Auf der Zulassungsbescheinigung wird dann als nächster Termin für die HU "00/00" eingetragen.

Die HSN sollten sie eigentlich anhand des CoC ermitteln können. Aber musst Du die nicht vorher schon bei der Versicherung angeben?

Edit: Gerade erst gesehen, auf der Zulassungsbescheinigung aus dem von Dir verlinkten Thema stehen die Gesetzesgrundlagen doch drauf... ;)

Zonk666
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Re: E-Kennzeichnung bei freiwilliger Zulassung

Beitrag von Zonk666 »

Ich habe wegen meiner speziellen Anfrage ein neues Thema eröffnet, hier geht es weiter: viewtopic.php?f=34&t=14781

Hi vsm.

Dank dir für die Ausformulierung der Paragraphen.

Ja, auf der von mir verlinkten Bescheinigung stehen die Daten so drauf, jedoch interessiert das anscheinend meine Zulassungstelle nicht.
Dort heißt es, großes Nummernschild = alle 2 Jahre zum TÜV

Was die HSN betrifft.
Eben darum ging es mir, wo bekomme ich die her um eine entsprechende EVB Nummer von der Versicherung zu bekommen.
Auf der CoC steh jedenfalls keine HSN drauf.
Einmal steht als Marke "SHANSU" drauf, Modell CP-4 und weiter unten wird der Hersteller als Zhejiang Shengqi Industry and Trade Co. LTD aufgeführt.

Was mich auch stutzig macht ist, dass in der CoC bei den Gewichtsangaben steht:
2.1.1. Mass in running order (Gewicht in fahrbereitem Zustand) = 61kg
2.1.2. Actual mass (was auch immer das heißen soll) = 143kg
2.1.3. Technically permissible maximum laden mass (zul. Gesamtgewicht???) = 173kg
2.1.3.1 Technically permissible maximum on front axl (zul Gewicht Vorderachse) = 50kg
2.1.3.2 Technically permissible maximum on reart axl (zul Gewicht Hinterachse) = 123kg

Überall werden die Dinger mit 150kg Zuladung beworben.
Wie ich das sehe darf ich das Teil mit meinen zarten 125kg gar nicht fahren da 125kg und 61kg ja schon 186kg ergibt, oder?

Nachtrag:
Ich habe heute mit dem KBA telefoniert und mir dort die HSN besorgt, diese wäre die 0901 als "Sammel HSN" für ZHEJIANG SHENGQI Fahrzeuge (nur Kleinkrafträder, Rolle etc), Quads z.B. haben wieder eine andere HSN.

Weiterhin habe ich dort nach der HU Pflicht erkundigt - Auskunft war das Zulassungsgeschichten Ländersache wäre.
Beim Verkehrsministerium RLP hatte ich angerufen wo mein Anliegen in einen Referatsauschschuss weitergeleitet wir, von denen natürlich heute niemand da ist.
Danach hatte ich nochmal auf meiner Kreis Zulassungsstelle angerufen und mit dem gleichen Herrn telefoniert mit den ich am Montag am Hörer hatte und dem ich danach die Zul.Bescheinigung Teil 1 die ich oben verlinkt hatte, zugeschickt hatte.
Er meint die wäre komplett falsch ausgeschrieben und er bleibt dabei, dass der Chopper HU pflichtig sei nach Zulassung, ungeachtet was in FZV §3 oder STVO §29 stünde.
Schließlich gäbe es ja auch Landmaschinen und/oder Stapler die Bauart bedingt unter 45km/h sind, die auch freiwillig zugelassen werden können und dann auch der HU Pflicht unterliegen.

Vllt. ist ja hier einer aus RLP der die Prozedur schon hinter sich hat und mir Tips geben kann.

VG

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