Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

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AuxUnu
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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von AuxUnu »

vsm hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 11:23
AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 10:53
[...]Wozu soll ich also für 1500,- - 2000,- € einen Führerschein machen, den ich sowieso niemals wirklich in Anspruch nehmen will. [...]
Den FS A1 kann man jetzt schon für deutlich unter 1500,- EUR machen und es stand ja hier noch eine "Vereinfachung" im Raum, die es noch günstiger machen würde. Ich habe an anderer Stelle schon mal erwähnt, dass es für die eigene Sicherheit durchaus vorteilhaft ist, wenn man das Zweiradfahren von einem Profi gelernt hat, also nimmst Du eine solche Fahrerlaubnis auch auf dem Roller "in Anspruch". Wenn man den A1 mit 18 Jahren macht und sein Leben lang nutzt, belaufen sich die Führerscheinkosten auf vielleicht 2 EUR / Monat, das ist wohl günstiger als jede andere "Versicherung"... ;) Und diese "hohen Kosten" verbrennst Du beim Autofahren schon innerhalb von 10.000 km an Sprit.

Bitte nicht nur aus meinem Zitat rauspicken was gerade in dein Konzept passt sondern bitte ganz lesen und dann auch auf den ganzen Text beziehen.

Aber für Dich gerne nochmal:

Wo Du nen A1 deutlich unter 1500.-€ machst wüsste ich wirklich gerne. Aber! Ich *möchte* keinen A1 Führerschein! Da ich nie im Leben "richtige" Motorräder fahren *möchte*! Ich will eben nur *nicht* mit einem Auto durch meine Stadt fahren müssen, hat auch was mit der aktuellen Umweltschutzdiskussion, Dieselfahrverboten und Parkplatzmangel in Innenstädten usw. zu tun. ;) .
Ich hätte nichts gegen eine Lösung wie z.B. in Österreich, wo ich für ein paar hundert Euro ein Sicherheits- und Fahrtraining absolvieren kann und danach eben dann z.B. so wie Patrick3331 vorgeschlagen hat mit "nur" bis 70-80 km/h fahren darf. Und ich hatte mit 18 Jahren wirklich genauso wenig Ambitionen zum Motorrad wie auch heute einige *hust* Jahrzehnte später. Ich fahre im übrigen nun mittlerweile auch schon fünf Jahre unfallfrei Roller *ohne* A1. Stelle eben nur immer wieder fest, dass manchmal einfach 5-10 km/h mehr gut täten. Mehr nicht!

In anderen Ländern fährt man unsere kleinen Roller übrigens ohne jeden *richtigen* Führerschein, da brauchts nur ne Verkehrstauglichkeitsbescheinigung und damit hat sichs. Und da klappts auch.

Rollerjunkie

Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von Rollerjunkie »

Diese Diskussion wird schon seit +/- Anfang der 2000er Jahre in div. Foren des I-Net erfolglos geführt. Also rund 16 Jahre.
Sorry, aber m.M.n wird nichts was hier oder anderen Orts dazu geschrieben wird in absehbarer Zeit daran etwas ändern.

AuxUnu
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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von AuxUnu »

Rollerjunkie hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:47
Diese Diskussion wird schon seit +/- Anfang der 2000er Jahre in div. Foren des I-Net erfolglos geführt. Also rund 16 Jahre.
Sorry, aber m.M.n wird nichts was hier oder anderen Orts dazu geschrieben wird in absehbarer Zeit daran etwas ändern.
Ja , da muss ich Dir leider zustimmen. :cry:
Man muss nur schauen, was bei dieser neuen Verordnung für Kleinstelektrofahrzeuge raus gekommen ist. :|

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Terminrollator
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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von Terminrollator »

vsm hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 14:28
Den Ansatz finde ich grundsätzlich gut, gebe aber zu bedenken, dass die 80 km/h Beschränkung (die wir in der 125er Klasse bis 2013 für Minderjährige hatten) genau mit den gleichen Argumenten bekämpft wurde, wie in diesem Thread schon die 45 km/h: Mit der angeblichen Gefahr aufgrund der Differenzgeschwindigkeit zu anderen Verkehrsteilnehmern. Nicht wegen der Differenzgeschwindigkeit zum Stadtverkehr, sondern wegen der Differenzgeschwindigkeit zu Lastkraftwagen außerorts.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Bei den 125er hat es mit dem Argument geklappt (und war gut so?) bei der 50er soll (und kann) es nicht klappen, oder ist zu gefährlich, wenn man nicht durch Zusatzausbildung von einem Profi lernt?

Nochmal, mir geht es nicht darum, mit einem AM oder B die dickste BMW mit 200km/h über die Autobahn zu heizen. Mir geht es nicht mal um die Landstraße. Auch dafür finde ich eine höherklassige FE mit extra Prüfung für Räder, die dann auch die 100km/h Landstraße schaffen durchaus sinnvoll.
Mein Ansatz war ausschließlich der Stadtverkehr, da wo man wohl am häufigsten mit (e)Roller unterwegs ist, was gerade bei eRollern mit den aktuellen Reichweiten auch die bevorzugte Domäne sein wird.

Wer Landstraße oder Autobahn fahren will, soll sein A1-Ax machen und das ist auch völig ok und sinnvoll für mich, dass man hier auch das nötige Handwerkszeug lernen muss, was man ja beim Autofahren nicht mitbekommt.

Wenn ich hier im normalen Stadtverkehr mit meinem Fahrzeug die Straße nutzen muss (Radweg ist ja Tabu), dann sollte ich auch berechtigt sein, diese ohne Behinderung für mich und andere nutzen zu können. Sprich ich sollte mich dann auch den üblichen Straßengeschwindigkeiten anpassen können. D.h. für mich, mit der üblichen Tolleranz zum überholen und auf Ausfallstrecken max. 55-60km/h.
Ich denke auch nicht, dass das mit einer unvertretbar höheren Gefährdung für die Fahrer verbunden ist, da >45km/h sicher nicht die Regel sein wird. Innerorts in Berlin schafft man es ja eh kaum über 45 von Kreuzung zu Kreuzung. Man hätte dann aber zumindest die "Reserver" beim überholen, oder um auf Haupt- und Ausfallstraßen "mitfahren" zu können (und damit meine ich nicht Landstraßen und Autobahnen).
Desweiteren war es bereits erlaubt (50km/h West / 60 km/h Ost) und die Reduzierung wurde m.W. nicht mit zu hohne Unfallzahlen begründet. Die Fahrezeuge sind inzwischen deutlich sicherer geworden, als zu der Zeit wo es noch erlaubt war, dass die Unfallzahlen jetzt also deutlich steigen sollten, kann ich nicht nachvollziehen (was aber in beide Richtungen statischtisch schwer schlüssig nachweisbar wäre).

Notiz am Rande: Aktuell ist die Rechtslage m.W. so, dass ich mit 50 oder 55 km/h mit dem Roller eine Straftat begehe (auf jeden Fall, sofern ich dran rumgeschraubt hab), die mit bis zu 180 Tagessätzen oder ebenso langer Haftstrafe (und damit auch als Vorbestraft) geahndet werden kann. D.h. das könnte mich auch einen zukünftigen Job kosten (Führungszeugnis). Nur mal so als Hinweis an alle die meinen man müsste ja nur die Motosteuerung bischen Hacken.

Für die angesprochenen jüngeren Fahrer die dann mit 16 Jahren gleich mit 60km heizen können (was sie ja jetzt auch können, wenn sie sich eine alte Schwalbe besorgen) kann man sicher unabhängig davon Regelungen finden, diese ggf. anfänglich zu begrenzen.

Rollerjunkie

Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von Rollerjunkie »

Man könnte auch sagen:
Zu diesem Thema wurde schon alles gesagt oder geschrieben, wohl nur noch nicht von jedem. :mrgreen:
Ich bin daher raus...


@Terminrollator

Du bist als Füher eines Fahrzeugs für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Straßenverkehr selbs vollumfängluch verantwortlich!!!
Die Einhaltung der technischen Spezifikationen des Fahrzeugs eingeschlossen! Wenn der Roller also rennt wie Sau obwohl er nicht befummelt wurde, und Du als Fahrzeugführer davon Kenntnis hast, so musst du auch für die Abänderung auf die gesetzlich für dieses Fahrzeug erlaubte Höchstgeschwindigkeit sorgen!!!! Ansonste gilt wie schon beschrieben: BE erloschen; Versicherungsbetrug; Fahren ohne FE!!!
Ob nach einem Gutachten (zu deinen Lasten!) Strafanzeige gestellt wird, entscheidet der Richter!

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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von vsm »

AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:21
[...]Bitte nicht nur aus meinem Zitat rauspicken was gerade in dein Konzept passt sondern bitte ganz lesen und dann auch auf den ganzen Text beziehen. [...]
Ich habe mit durchaus auf Deinen gesamten Beitrag gestützt.
AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:21
[...]Wo Du nen A1 deutlich unter 1500.-€ machst wüsste ich wirklich gerne. [...]
Zum Beispiel in Hamburg, ein Kollege von mir auch kürzlich in Berlin (gut 1.100 EUR). Mir ging es aber vor allem darum, zu verdeutlichen, dass einmalige 1200 oder 1500 EUR eigentlich keine große Summe sind, wenn man sie in Vergleich zu dem setzt, was wir alle für Mobilität ausgeben.
AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:21
Aber! Ich *möchte* keinen A1 Führerschein! Da ich nie im Leben "richtige" Motorräder fahren *möchte*! Ich will eben nur *nicht* mit einem Auto durch meine Stadt fahren müssen, hat auch was mit der aktuellen Umweltschutzdiskussion, Dieselfahrverboten und Parkplatzmangel in Innenstädten usw. zu tun. ;) .
Auch das habe ich verstanden und kann es nachvollziehen (fahre ja trotz A- und B-Führerschein auch mit einem unu durch die Gegend). Ich halte es nur nicht für angebracht, von der Politik zu fordern, dass ein Fahrzeug, das man fahren darf, schneller fahren zu dürfen, weil man keine größere Fahrerlaubnis erlangen *möchte*. Bzw. glaube ich nicht, dass das ein gewichtiges Argument ist.
AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:21
[...]Ich hätte nichts gegen eine Lösung wie z.B. in Österreich, wo ich für ein paar hundert Euro ein Sicherheits- und Fahrtraining absolvieren kann und danach eben dann z.B. so wie Patrick3331 vorgeschlagen hat mit "nur" bis 70-80 km/h fahren darf. Und ich hatte mit 18 Jahren wirklich genauso wenig Ambitionen zum Motorrad wie auch heute einige *hust* Jahrzehnte später. Ich fahre im übrigen nun mittlerweile auch schon fünf Jahre unfallfrei Roller *ohne* A1. Stelle eben nur immer wieder fest, dass manchmal einfach 5-10 km/h mehr gut täten. Mehr nicht! [...]
Ich bin ja, wie schon mehrfach geschrieben, auch für eine Orientierung an der österreichischen Lösung. Das ließe sich auch der Politik verkaufen. Aber das ist ja offensichtlich nicht der Konsens in diesem Thema.
AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:21
In anderen Ländern fährt man unsere kleinen Roller übrigens ohne jeden *richtigen* Führerschein, da brauchts nur ne Verkehrstauglichkeitsbescheinigung und damit hat sichs. Und da klappts auch.
In meisten anderen Ländern gilt das sogar für das Autofahren, wenn man die deutsche Fahrerlaubnis als *richtige Fahrerlaubnis* ansieht. Allerdings sieht man das durchaus auch in den Unfallstatistiken, besonders bei den jungen Autofahrern.

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vsm
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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von vsm »

Terminrollator hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:58
vsm hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 14:28
Den Ansatz finde ich grundsätzlich gut, gebe aber zu bedenken, dass die 80 km/h Beschränkung (die wir in der 125er Klasse bis 2013 für Minderjährige hatten) genau mit den gleichen Argumenten bekämpft wurde, wie in diesem Thread schon die 45 km/h: Mit der angeblichen Gefahr aufgrund der Differenzgeschwindigkeit zu anderen Verkehrsteilnehmern. Nicht wegen der Differenzgeschwindigkeit zum Stadtverkehr, sondern wegen der Differenzgeschwindigkeit zu Lastkraftwagen außerorts.
Das verstehe ich jetzt nicht ganz.
Bei den 125er hat es mit dem Argument geklappt (und war gut so?) bei der 50er soll (und kann) es nicht klappen, oder ist zu gefährlich, wenn man nicht durch Zusatzausbildung von einem Profi lernt? [...]
Nein, die Regelung wurde ewig erfolglos mit eben jenem Argument bekämpft. Gefallen ist die Limitierung im Zuge einer EU-weiten Angleichung. Deshalb wird das Argument bei der 50er-Klasse ebenso wenig Anklang finden.

Wie zuvor schon geschrieben: Das Risiko steigt immer mit der Geschwindigkeit und nimmt in der Regel durch professionelle Ausbildung ab. Wo da welche Grenzen liegen, kann Dir wohl niemand eindeutig beantworten.
Terminrollator hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 16:58
[...]Notiz am Rande: Aktuell ist die Rechtslage m.W. so, dass ich mit 50 oder 55 km/h mit dem Roller eine Straftat begehe (auf jeden Fall, sofern ich dran rumgeschraubt hab), die mit bis zu 180 Tagessätzen oder ebenso langer Haftstrafe (und damit auch als Vorbestraft) geahndet werden kann. D.h. das könnte mich auch einen zukünftigen Job kosten (Führungszeugnis). Nur mal so als Hinweis an alle die meinen man müsste ja nur die Motosteuerung bischen Hacken. [...]
Die Höchststrafe liegt sogar bei einem Jahr (§ 21 Abs. 1 StVG), 6 Monate bzw. 180 Tagessätze gelten für Abs. 2, also nur bei Fahrlässigkeit oder Entzug der Fahrerlaubnis. Bei einem wiederholten Verstoß innerhalb von drei Jahren kann außerdem das Fahrzeug eingezogen werden.

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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von AuxUnu »

Vielleicht war das "möchte" nicht die richtige Wortwahl brauchen wäre vielleicht besser gewesen.
Ich mache ja auch keine Jet Piloten Ausbildung nur wenn ich nen Flugschein für ne kleine Cessna will.
Wie hier schon geschrieben wurde, wenn jeder der prinzipiell bereit wäre in Innenstädten aufs Auto zu verzichten und dafür dann schon Geld für ein neues Gefährt ausgibt, dafür dann allerdings wiederum nochmal nen Führerschein machen muss und nochmal nen ordentlichen Batzen ausgeben soll, wird dieses Vorhaben mit Sicherheit ad acta legen. Das, was bei den meisten zählt ist halt nunmal das Geld. Was man ja bei der e-Mobilität im Kfz Bereich deutlich sehen kann.
Würde jetzt an den Fahrerlaubnisklassen nichts geändert, sondern lediglich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei kleinen Rollern von 45 auf z. B. 55 bis sagen wir 59 km/h erhöht, somit hätten wir dieses Problem der Schnellstraße außen vor, gäbe es garantiert den ein oder anderen der sich für innerstädtische Fahrten doch mit einem solchen Zweirad anstatt eines Zweitwagen anfreunden könnte. Was wiederum den Innenstädten und deren Problemen helfen würde.

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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von vsm »

AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 21:32
[...]Wie hier schon geschrieben wurde, wenn jeder der prinzipiell bereit wäre in Innenstädten aufs Auto zu verzichten und dafür dann schon Geld für ein neues Gefährt ausgibt, dafür dann allerdings wiederum nochmal nen Führerschein machen muss und nochmal nen ordentlichen Batzen ausgeben soll, wird dieses Vorhaben mit Sicherheit ad acta legen. Das, was bei den meisten zählt ist halt nunmal das Geld. Was man ja bei der e-Mobilität im Kfz Bereich deutlich sehen kann. [...]
Ja, das ist wohl so. Neben der "Reichweitenangst" sind die Kosten wohl das größte Hindernis. Beides allerdings (ziemlich) irrational.
AuxUnu hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 21:32
[...]Würde jetzt an den Fahrerlaubnisklassen nichts geändert, sondern lediglich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei kleinen Rollern von 45 auf z. B. 55 bis sagen wir 59 km/h erhöht, somit hätten wir dieses Problem der Schnellstraße außen vor, gäbe es garantiert den ein oder anderen der sich für innerstädtische Fahrten doch mit einem solchen Zweirad anstatt eines Zweitwagen anfreunden könnte. Was wiederum den Innenstädten und deren Problemen helfen würde.
Genau das wäre auch ein Argument, auf das ich mich stützen würde. Weil ich glaube, dass das bei der Politik ankommen könnte. Vor allem im Hinblick auf die aktuellen Probleme. Weiter vorne im Thema schrieb ich:
vsm hat geschrieben:
Di 2. Okt 2018, 09:20
[...]Ich würde mich bei einer Petition eher auf greifbare Argumente stützen. Wie z.B. die Steigerung der Attraktivität von Leichtkrafträdern bei einer Erhöhung der maximal möglichen Geschwindigkeit und eine damit einhergehende weitere Verbreitung und Entlastung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens sowie der Luftverschmutzung. Um der Sicherheit Rechnung zu tragen, vielleicht eine gestaffelte Höchstgeschwindigkeit nach Alter des Fahrers.

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Re: Verkehrshindernis mit 45km/h - was können wir tun?

Beitrag von AuxUnu »

vsm hat geschrieben:
Mo 15. Okt 2018, 06:03

[...]Ich würde mich bei einer Petition eher auf greifbare Argumente stützen. Wie z.B. die Steigerung der Attraktivität von Leichtkrafträdern bei einer Erhöhung der maximal möglichen Geschwindigkeit und eine damit einhergehende weitere Verbreitung und Entlastung des innerstädtischen Verkehrsaufkommens sowie der Luftverschmutzung. Um der Sicherheit Rechnung zu tragen, vielleicht eine gestaffelte Höchstgeschwindigkeit nach Alter des Fahrers.
Und genau solche Petitionen gab es schon mehrere, welche meistens nichtmal die nötigen Stimmen zusammenbrachten, geschweige denn jemand aus der Politik interessiert hätten.
Ich habe mir sogar selbst mal die Mühe gemacht und ans Verkehrsministerium geschrieben. Mit eben genau diesen Punkten : Attraktivität der e-Mobilität, Entlastung der Innenstädte usw.
Was kam zurück? Eine Standardmail, ihnen seien die Hände gebunden, da dies eine EU-weit geltende Regelung sei.
Komisch nur, dass es in anderen Ländern auch irgendwie anders als bei uns geht.
Daher können wir uns hier aufregen wie wir wollen, die Politik interessiert es nicht. Die pampern lieber weiter die Autoindustrie und wundern sich das die "bösen" Verbraucher kein Interesse an e-Mobilität haben.
Man braucht sich ja eben nur diese neue Verordnung für Kleinstelektrofahrzeuge anzusehen, da wird doch schon wieder das nächste Konfliktpotenzial geschaffen.
Diesmal Fahrrad gegen eben diese Fahrzeuge. Die dürfen dann ja nicht 25 km/h fahren sondern nur 20 km/h.

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