Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

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Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

Wie zu erwarten melden sich jetzt kritische Stimmen, die negative Folgen einer Liberalisierung der E-Mobilität skizzieren.

https://www.n-tv.de/auto/Jetzt-kommen-d ... 89870.html

Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

Daimler startet Pilotprojekt mit Tochterunternehmen MyTaxi E-Scooter Verleih:

https://www.computerbild.de/artikel/cb- ... 65937.html

Bundesregierung ist dagegen mit dem Erlass der Verordnung in Verzug.

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vsm
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von vsm »

Was meines Erachtens auch noch interessant werden wird: Wie wird das Fahren von nicht zugelassenen PLEVs im öffentlichen Verkehrsraum in Zukunft geahndet werden? Bisher war das ja nur ein relativ geringes Bußgeld für eine OWi, da durch die neue Verordnung aber nicht nur eine neue Fahrzeugklasse geschaffen wurde, sondern ja wohl auch die Versicherungspflicht kommt, dürfte das Führen eines nicht versicherten PLEVs in Zukunft zumindest deshalb schon eine Straftat darstellen. Hat sich jemand schon näher mit diesem Aspekt beschäftigt?

Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

Volker, da weist Du zutreffend auf einen Aspekt hin, der nicht zu vernachlässigen ist. Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren- ... ngsschutz/

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass grundsätzlich jeder, der sich Straßenverkehr bewegt, prinzipiell ein Risiko für die Allgemeinheit darstellt und diese deshalb wenigstens mit ausreichender Versicherung geschützt werden müsse.

Daher hat dieser in § 6 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter ( PflVG ) geregelt. dass das Fahren auf öffentlichen Wegen und Plätzen ohne Haftpflichtversicherungsvertrag verboten ist und mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Öffentlichen Wege und Plätze sind dabei alle Verkehrsflächen die der Allgemeinheit zur Nutzung offen stehen, also auch Tankstellen oder öffentliche Parkräume. Strafbar macht sich aber nach § 6 PflVG nicht nur der Fahrer, sondern auch wer als Halter den Gebrauch seines unversicherten Kfz zumindest gestattet hat. Inhabern einer Fahrerlaubnis kann ebenfalls ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.

Selbst wer nur aus Versehen ohne eine gültige Versicherung fährt, etwa weil kein Versicherungsschutz aufgrund ausstehender Beitragszahlungen besteht, entkommt nicht der Strafbarkeit. Fahrlässiges Handeln zieht ebenfalls Geldstrafe bis 180 Tagessätzen oder bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe nach sich.

Weiterhin ist auch zu bedenken, dass bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach der Strafprozessordnung eine Vorstrafe in das Bundeszentralregister und damit unter Umständen auch in das Führungszeugnis eingetragen wird. Vor der Punktereform 2014 wurden für diese Straftat zusätzlich 6 Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen.


https://strafverteidigung-hamburg.com/2 ... ftpflicht/

Die Einführung einer Versicherungspflicht führt damit zu einer Pönalisierung breiter Bevölkerungsgruppen, die vorher mit dem Gesetz nicht in Konflikt geraten sind. Daran ändert auch nichts, dass der Schaden bei Kleinfahrzeugen potentiell geringer ausfallen kann, als beispielsweise bei einem Auto. Mit diesem Argument kann ein Strafverteidiger allenfalls eine Verringerung der Strafe (Bewährung, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe, strafbewährte Verwarnung statt Strafe etc.) erreichen.

Damit führt die Verordnung eher zu einer Verschlechterung als zu einer Legalisierung der Elektrokleinfahrzeug-Mobilität. Im übrigen führt es zu dem völlig widersinnigen Ergebnis, dass die Nichtversicherung eines legalen Fahrzeuges härter bestraft wird als das Führen eines nicht versicherbaren Fahrzeuges. Während der erste Tatbestand nach den obigen Ausführungen ein Delikt ist, verbleibt es bei dem zweiten Tatbestand bei einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit.

Diese Problematik lässt sich nur damit verhindern, dass ein Absatz 4 in § 6 Pflichtversicherungsgesetz aufgenommen wird:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 6
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
(4) Das Führen eines Elektrokleinstfahrzeuges i. Sinne des § 1 der Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge ohne Versicherungsschutz unterliegt nicht diesem Gesetz.

Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

Zugebenermaßen macht die Einführung eines Absatzes 4 in das Pflichtversicherungsgesetz das gesamte Procedere komplizierter. Denn die Änderung dieses Gesetzes erfordert die Beteiligung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, eine Abstimmung über die Gesetzesänderung durch mindestens eine Lesung im Bundestag und schlußendlich die Zustimmung des Bundesrates.

Detlef
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Detlef »

Oh man, hoffentlich zerstören die die ganze E-Mobilität nicht. In anderen Ländern klappt es doch super mit den Elektro Tretrollern nur in Deutschland muss es das strengste Gesetz geben, siehe: https://e-scooter-futura.de/blog/4_elek ... dnung.html

Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

In einem Artikel in der Chip wird über Neuigkeiten in der Gesetzgebung berichtet.

https://www.chip.de/news/Hoverboards-E- ... 98729.html

Wohin die Reise geht, bleibt jedoch unklar.

Hier ein weiterer Artikel aus der FAZ:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 73602.html

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tiger46
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Scheuer plant Sonderverordnung für Hover- und E-Skateboards

Beitrag von tiger46 »


electric-mobiles
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von electric-mobiles »

vsm hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 10:59
Patrick3331 hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 10:36
Hab mich ja schon wieder beruhigt. [...]
Gut! ;)
Patrick3331 hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 10:36
[...]Aber entschuldige bitte, was dort als Verordnungen den Bürgern helfen soll, das entzieht sich mir komplett.
Bestes Beispiel: [...]
Wenn sich Dir das entzieht, dann beschäftige Dich doch mal eingehend damit und mach Verbesserungsvorschläge. Bei der PLEV-Verordnung handelt es sich um einen Entwurf, an dem noch konstruktiv gearbeitet werden kann und wird. Wenn aber alle nur brüllen "doof" und "überreguliert", ohne konkrete Verbesserungsvorschläge in petto zu haben, bringt das wieder nichts. Die Politik muss doch immer auch die Seiten beleuchten, die Du nicht gerade siehst. Und ich finde es bei der Regulierung von PLEVs durchaus sinnvoll, auch mal an die Kindergartengruppe zu denken, die sich mit denen den Verkehrsraum teilen muss. Und bei all der (berechtigten) Kritik muss man auch mal sehen, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form schon einen riesengroßen Schritt nach vorne bedeuten würde.
Patrick3331 hat geschrieben:
So 14. Okt 2018, 10:36
[...]Betreffend den Punkten Steuern, Parkgebühren, etc. hatte ich die Politik/den Staat gemeint, nicht die Autolobby.
Macht, wie gesagt, wenig Sinn, wenn sich gerade in diesen Punkten schon längst etwas getan hat...

Wir brauchen hier ein Politik-Unterforum, glaube ich. ;)
Ich sehe das nicht so vsm. Die Herrschaften in Berlin haben sich für den Job wählen lassen. Sie haben behauptet sie könnten ihn. Also sollen sie ihn auch machen, oder? Sie lassen sich doch auch dafür bezahlen. Man muss jedoch keine Kuh sein, um zu wissen ob Milch sauer ist.

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vsm
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von vsm »

electric-mobiles hat geschrieben:
Sa 12. Jan 2019, 20:55
[...]Ich sehe das nicht so vsm. Die Herrschaften in Berlin haben sich für den Job wählen lassen. Sie haben behauptet sie könnten ihn. Also sollen sie ihn auch machen, oder? Sie lassen sich doch auch dafür bezahlen. Man muss jedoch keine Kuh sein, um zu wissen ob Milch sauer ist.
Was ist denn das für ein geistiges Niveau hier? Die Interessen von 80 Mio. Menschen bzgl. einer Neuregelung für bestimmte Elektrofahrzeuge unter einen Hut zu bekommen, dürfte schon ein ganz kleines bisschen komplexer sein, als zu erkennen, ob Milch sauer ist.

Und wenn wir von jedem Politiker erwarten, dass er ausgewiesener Experte in allen volkswirtschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Fragen ist, haben wir tatsächlich ein Problem in Deutschland. Allerdings nicht im Bundestag, sondern außerhalb.

P.S.: Bevor das als Argument kommt: Ich war natürlich auch etwas überrascht, dass ausgerechnet eine Physikerin die Laufzeiten von Kernkraftwerken verlängert und dann erst nach einem Unglück in Japan bemerkt, dass Atomkraft gefährlich sein könnte und anschließend zurückrudert. Hat aber auch irgendwie etwas menschliches... :lol:

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