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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 07:25
von Evolution
Der Bericht war heute morgen übrigens auch im Fernsehen bei Welt zu sehen.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Do 18. Okt 2018, 21:22
von Evolution
Die Süddeutsche Zeitung lästert über die gesetzesverhindernde und modernitätsfeindliche Bundesregierung ab:

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.4173698

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 13:50
von tiger46
Heute um 14h soll es weitere Info zu Zulassungsbedingungen in D geben:

https://twitter.com/scooterhelden

Echt ein Wahnsinn, wie diese elektrischen Kleinstfahrzeuge in D benachteiligt werden sollen.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 15:05
von Evolution
https://www.youtube.com/channel/UC3yeO- ... subscriber

Haben bisher keinen Beitrag hochgeladen.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 15:36
von AuxUnu
tiger46 hat geschrieben:
Fr 19. Okt 2018, 13:50
Heute um 14h soll es weitere Info zu Zulassungsbedingungen in D geben:

https://twitter.com/scooterhelden

Echt ein Wahnsinn, wie diese elektrischen Kleinstfahrzeuge in D benachteiligt werden sollen.
Dieser Tweet ist vom 10.September... ;)

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 16:53
von tiger46
Ah sorry, das hab ich total übersehen, dachte es gibt heute weitere News.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 18:32
von apfelsine1209

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 18:42
von Evolution
Der TüV sieht das ganze wohl auch mit zwei Janusaugen. Auf der einen Seite stimmt er für die Freigabe der Elektrokleinmobile, auf der anderen Seite fordert er weitere Regularien.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Fr 19. Okt 2018, 22:53
von apfelsine1209
Evolution hat geschrieben:
Fr 19. Okt 2018, 18:42
Der TüV sieht das ganze wohl auch mit zwei Janusaugen. Auf der einen Seite stimmt er für die Freigabe der Elektrokleinmobile, auf der anderen Seite fordert er weitere Regularien.
Ja, aber nur hinsichtlich abfackelsicherheit der akkus. Da schlägt er die maßstäbe vor, die sich bei pedelecs bewährt hätten. Angesichts des gefahrenpotentials von LiIon-akkus und da wir hier leider in aller regel von chinesischer "qualität" ausgehen müssen, kann ich das durchaus verstehen.

Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Verfasst: Di 23. Okt 2018, 21:02
von tiger46
Elektrokleinstfahrzeuge bilden ab 2019 eine eigene und gesetzlich zugelassene Klasse

Die wichtigsten Eckpunkte für die Personal Light Electric Vehicles (EU-Kürzel PLEV):


- Es gilt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
- Keine Helmpflicht
- Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen.
- Radwegbenutzungspflicht. Gibt es keinen, darf die Straße befahren werden.
- Die Leistungsgrenze des Elektromotors beträgt 500 Watt.
- Für selbstbalancierende Fahrzeuge sind bis zu 1.200 Watt erlaubt.
- Ein Elektrokleinstfahrzeug muss verkehrssicher sein, es muss bremsen können, steuerbar sein und sehr wahrscheinlich eine Beleuchtungsanlage haben.

Die Details sind noch nicht verabschiedet.
Die Regelung gilt bundeseinheitlich. Das ist ein wichtiger Umstand, damit kein chaotischer Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Vorgaben entsteht.

Quelle: https://www.electrive.net/2018/10/23/la ... Ur-yEBVkd8