Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

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Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

Genau das ist der Punkt. Man greift sich ein Negativum heraus, um Stimmung zu erzeugen. Hoffentlich sind die Strömungen im Bundesrat und der Kommission ebenfalls positiv eingestimmt.

achim
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von achim »

Diese Vorgehensweise ist uralt und bewährt. Wird auch gerne bei Schadstoffen oder Erkrankungen angewendet. Man wirft eine absolute Zahl in den Raum ohne sie in das Verhältnis zu den anderen Faktoren zu setzen. Und schon wirkt alles was über die Vorstellungsfähigkeit des Menschen hinausgeht - und die ist beim Menschen ausgesprochen niedrig angesiedelt - riesengroß und entsprechend bedrohlich.

Gruß,
Achim

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tiger46
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Elektroroller dürfen hierzulande nur 20 km/h fahren, konventionelle E-Bikes 25 km/h – Autos rasen dagegen 250.

Beitrag von tiger46 »


Patrick3331
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Patrick3331 »

Problem ist halt, dass bei 250km/h auf der Autobahn seltenst Passanten unterwegs sind und die Leute da einen Führerschein brauchen.

Die E-Scooter darf dann jeder fahren, zum Glück und leider gleichzeitig. Jeder noch so dämliche Depp wird damit fahren dürfen, das ist das Problem.

Ich hätte nichts dagegen, dass Leute mit einem Führerschein (ob Auto oder Motorrad) legal schneller fahren dürften.

Evolution
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Evolution »

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Geset ... rkehr.html

Hier noch einmal der aktuelle Entwurf, wie er in drei Monaten realisiert werden könnte.

electro_dieter_67
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von electro_dieter_67 »

Auf dieser E-Scooter-Info-Seite ist die https://e-scooter-info.de/e-scooter/strassenzulassung/ schön übersichtlich dargestellt. Wesentlich angenehmer als die ellenlange Verordnung :lol:

Grüße

Dieter

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Alf
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Alf »

Die gute Nachricht vorweg: E-Scooter werden sehr bald in Deutschland zugelassen.

Weniger gut: Diese Zulassung lässt – bürokratiebedingt – noch ein wenig auf sich warten.

Stand März 2019 ist das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichem Gelände noch verboten. Wer es trotzdem tut – und erwischt wird – kann (hart) bestraft werden. Der Tatbestand lautet dann Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz. Die Strafen reichen vom Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe (theoretisch), je nachdem wie stark andere Verkehrsteilnehmer durch das Handeln gefährdet wurden.

Aber: die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird kommen!
Ich lach mich schlapp.......... :lol: :lol: :lol:
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electro_dieter_67
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von electro_dieter_67 »

Hallo Alf,

warum bist du so unfair? Ich glaube das nennt man "Internet-Rowdy".

Die Seite ist nicht von mir erstellt, aber ich habe ebenfalls die Verordnung gelesen. Der Inhalt auf der Seite stimmt!
Hast du ihn denn verstanden?
Vielleicht solltest du erst mal anfangen, dich zu informieren und die Verordnung durchzulesen.

Grüße

Dieter

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Alf
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Alf »

Soso, also könnte, vieleicht, sollte und andere Konjunktive sollen Teil einer Verordnung sein?
Ich lach mich weiterhin schlapp....... :lol: :lol:
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Ganter Ingo™
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Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge

Beitrag von Ganter Ingo™ »

Vorsicht Alfred, es sollen sich schon Menschen totgelacht haben. :lol:
Gruß vom Ganter Ingo™ - Ingo Gänsfuß
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