Seite 8 von 14
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 28. Feb 2019, 10:58
von Evolution
Genau das ist der Punkt. Man greift sich ein Negativum heraus, um Stimmung zu erzeugen. Hoffentlich sind die Strömungen im Bundesrat und der Kommission ebenfalls positiv eingestimmt.
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 28. Feb 2019, 11:48
von achim
Diese Vorgehensweise ist uralt und bewährt. Wird auch gerne bei Schadstoffen oder Erkrankungen angewendet. Man wirft eine absolute Zahl in den Raum ohne sie in das Verhältnis zu den anderen Faktoren zu setzen. Und schon wirkt alles was über die Vorstellungsfähigkeit des Menschen hinausgeht - und die ist beim Menschen ausgesprochen niedrig angesiedelt - riesengroß und entsprechend bedrohlich.
Gruß,
Achim
Elektroroller dürfen hierzulande nur 20 km/h fahren, konventionelle E-Bikes 25 km/h – Autos rasen dagegen 250.
Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 09:22
von tiger46
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Fr 8. Mär 2019, 11:48
von Patrick3331
Problem ist halt, dass bei 250km/h auf der Autobahn seltenst Passanten unterwegs sind und die Leute da einen Führerschein brauchen.
Die E-Scooter darf dann jeder fahren, zum Glück und leider gleichzeitig. Jeder noch so dämliche Depp wird damit fahren dürfen, das ist das Problem.
Ich hätte nichts dagegen, dass Leute mit einem Führerschein (ob Auto oder Motorrad) legal schneller fahren dürften.
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Mo 11. Mär 2019, 16:21
von Evolution
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Geset ... rkehr.html
Hier noch einmal der aktuelle Entwurf, wie er in drei Monaten realisiert werden könnte.
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 14. Mär 2019, 15:12
von electro_dieter_67
Auf dieser E-Scooter-Info-Seite ist die
https://e-scooter-info.de/e-scooter/strassenzulassung/ schön übersichtlich dargestellt. Wesentlich angenehmer als die ellenlange Verordnung
Grüße
Dieter
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 14. Mär 2019, 15:54
von Alf
Die gute Nachricht vorweg: E-Scooter werden sehr bald in Deutschland zugelassen.
Weniger gut: Diese Zulassung lässt – bürokratiebedingt – noch ein wenig auf sich warten.
Stand März 2019 ist das Fahren eines E-Scooters auf öffentlichem Gelände noch verboten. Wer es trotzdem tut – und erwischt wird – kann (hart) bestraft werden. Der Tatbestand lautet dann Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz. Die Strafen reichen vom Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe (theoretisch), je nachdem wie stark andere Verkehrsteilnehmer durch das Handeln gefährdet wurden.
Aber: die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wird kommen!
Ich lach mich schlapp..........
Schon wieder Selbstbeweihräucherer auf Click-Jagdt.
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 14. Mär 2019, 16:03
von electro_dieter_67
Hallo Alf,
warum bist du so unfair? Ich glaube das nennt man "Internet-Rowdy".
Die Seite ist nicht von mir erstellt, aber ich habe ebenfalls die Verordnung gelesen. Der Inhalt auf der Seite stimmt!
Hast du ihn denn verstanden?
Vielleicht solltest du erst mal anfangen, dich zu informieren und die Verordnung durchzulesen.
Grüße
Dieter
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 14. Mär 2019, 20:32
von Alf
Soso, also könnte, vieleicht, sollte und andere Konjunktive sollen Teil einer Verordnung sein?
Ich lach mich weiterhin schlapp.......
Re: Verordnung der Bundesregierung über Elektrokleinfahrzeuge
Verfasst: Do 14. Mär 2019, 20:43
von Ganter Ingo™
Vorsicht Alfred, es sollen sich schon Menschen totgelacht haben.