Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

eMobility Rechtliches
Antworten
me.lina
Beiträge: 1
Registriert: Fr 29. Mär 2019, 07:07
Roller: Add-e anbauset an einem Mountainbike
PLZ: 103
Kontaktdaten:

Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von me.lina »

Hi,
Tag für Tag sehe ich auf meinen Arbeitsweg Leute mit e-scootern und Balance Einrädern (oder wie man die Dinger genau nennt). Teilweise sogar auf den Gehwegen. Nicht falsch verstehen, mich juckt das nicht. Scheinbar kontrolliert dort aber nie jemand, aber was wäre denn eigentlich, wenn man auf einer öffentlichen Straße mit einem scooter (der vielleicht schon dem zukünftigen Gesetz, von der Ausstattung, entspricht) erwischt wird?
Scooter weg? Führerschein weg? Ich vermute doch mal nicht, dass man nur 20 eu Strafe zahlt.

Ich hoffe das gesetzt kommt bald, wäre für mich auf jeden Fall sehr praktisch.

Lg

Benutzeravatar
turbofoen
Beiträge: 792
Registriert: Mi 16. Jan 2019, 19:51
Roller: Super Soco TC
PLZ: 45xxx
Wohnort: E-NRW
Tätigkeit: - IT-Systemtechniker, Datenbank- & Systemadministrator
- Elektrotechniker
- Metallbauer / Kontruktionstechnik
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von turbofoen »

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Verkehrsstraftat. Bis zu 6 Monate oder 180 Tagessätze + Führerschein weg + evtl. Sicherstellung des Fahrzeuges
Da dürfte das Fahren ohne Zulassung/Betriebserlaubnis kaum noch ins Gewicht fallen = 1 Punkt + Bußgeld

Evolution
Moderator
Beiträge: 7124
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Evolution »

Ich kann bestätigen, dass vermehrt E-Scooter in den Städten auftauchen. Die Leute werden immer sorgloser, obgleich die gesetzliche Regelung noch immer nicht da ist. Der zuständige Staatssekretär sprach zwar vom Frühjahr als Veröffentlichungszeitpunkt, aber Frühjahr endet bekanntlich erst mit Anfang Sommer.

Benutzeravatar
Tomkat
Beiträge: 356
Registriert: Di 22. Mai 2018, 12:03
Roller: SOCO TS1200R
PLZ: 91338
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Tomkat »

Noch ist es ein Spielzeug und darf nicht auf öffentlichen Flächen betrieben werden...
Also dürfte es derzeit mit einer Verwarnung abgehen. Kinder auf nit StVZo genehmen Fahrrädern und Dreirädern werden auch nicht eingesperrt!
Das Gehirn kann wie ein Muskel trainiert werden. Let's do it! Use your brain!

Evolution
Moderator
Beiträge: 7124
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Evolution »

In der Verordnung ist unter § 14 jetzt geregelt, dass alle Verletzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Die Liste der Verletzungen ist lang. Ich wollte sie hier reinkopieren, aber die Verordnung ist kopiergeschützt.

Also hier nochmal die Verordnung in ihrer Gesamtheit. Eine "Deutsche Meisterleistung":

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xa ... 0878160144

Benutzeravatar
Alf
Beiträge: 1311
Registriert: Fr 25. Mai 2018, 19:24
Roller: NIU1S CIVIC, ECU TRA01C19, E-Bike SIEGAR Jet
PLZ: 53721
Wohnort: Siegburg
Tätigkeit: Elektroinstallateur, durch Wegeunfall Arbeitslos

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Alf »

§14 ist weggefallen.....
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =137480,15

Vieleicht doch mal hin und wieder auf original Justiz-Datenbanken zurückgreifen?
Die staatlichen Seiten sind Kosten- und Werbefrei.... ;)
Populisten sind jene Menschen, die einen Spaten Spaten und eine Katze Katze nennen William Shakespeare
Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben. Albert Camus

Wenn Du schläfst,
darfst Du nicht nur aufwachen,
Du mußt auch Aufstehen!
Unbekannter Autor

Buchempfehlung: Tod, wo ist dein Stachel isbn 978-3-947454-40-2

Benutzeravatar
vsm
Administrator
Beiträge: 3020
Registriert: Mo 15. Mai 2017, 12:18
PLZ: 12
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von vsm »

Alf hat geschrieben:
Mi 19. Jun 2019, 16:59
§14 ist weggefallen.....
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =137480,15
[...]
Ja, vor 20 Jahren. Allerdings in der StVZO; und um die geht es hier gar nicht... ;)
Alf hat geschrieben:
Mi 19. Jun 2019, 16:59
[...]
Vieleicht doch mal hin und wieder auf original Justiz-Datenbanken zurückgreifen?
Die staatlichen Seiten sind Kosten- und Werbefrei.... ;)
Der Link von Evolution auf das Bgbl ist die "originale" Quelle. Auch wenn der Verlag privatisiert wurde, ist er das offizielle Verkündungsorgan neuer Gesetze.
Tomkat hat geschrieben:
Fr 29. Mär 2019, 18:04
Noch ist es ein Spielzeug und darf nicht auf öffentlichen Flächen betrieben werden...
Also dürfte es derzeit mit einer Verwarnung abgehen. Kinder auf nit StVZo genehmen Fahrrädern und Dreirädern werden auch nicht eingesperrt!
Da Vergleichst Du aber Äpfeln mit Birnen. Das führen eines nicht StVO-konformen Fahrrads stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, das unerlaubte Führen eines Kraftfahrzeugs allerdings eine Straftat. Es kommt also ganz maßgeblich darauf an, ob das Fahrzeug durch einen Motor angetrieben wird.

Benutzeravatar
Alf
Beiträge: 1311
Registriert: Fr 25. Mai 2018, 19:24
Roller: NIU1S CIVIC, ECU TRA01C19, E-Bike SIEGAR Jet
PLZ: 53721
Wohnort: Siegburg
Tätigkeit: Elektroinstallateur, durch Wegeunfall Arbeitslos

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Alf »

Da ich kein Rechtsanwalt bin, sondern nur dummer Elektriker, denke ich schon das es legitim ist, das alle Texte der Bundesregierung ohne Einschränkung vom deutschen Bürger verwendet werden dürfen. Gesetztestexte privatisieren, wer kommt denn auf solch eine Schwachsinnsidee. Ich bezahle das ganze, und dann habe ich auch Eigentümerrechte......... Das ist meine Denke. :twisted:
Populisten sind jene Menschen, die einen Spaten Spaten und eine Katze Katze nennen William Shakespeare
Lieber aufrecht sterben, als auf Knien leben. Albert Camus

Wenn Du schläfst,
darfst Du nicht nur aufwachen,
Du mußt auch Aufstehen!
Unbekannter Autor

Buchempfehlung: Tod, wo ist dein Stachel isbn 978-3-947454-40-2

Evolution
Moderator
Beiträge: 7124
Registriert: So 7. Feb 2016, 15:04
Roller: Vormals Vectrix VX-2 und E-Max 80L
PLZ: 41564
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von Evolution »

Hier ist das nichtamtliche Verzeichnis von JURIS:

https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv ... 10019.html

Hier darf man jetzt auch kopieren. Die veröffentlichen immer etwas später als das Bundesgesetzblatt, weil letzteres auch Bestandteil des Gesetzgebungaktes ist.

ToniB23
Beiträge: 20
Registriert: Mi 4. Mär 2020, 11:11
Roller: City Blitz Slimline
PLZ: 22111
Wohnort: Berlin/Frankfurt
Tätigkeit: Koch
Kontaktdaten:

Re: Strafe auf öffentlichen Straßen für E-Scooter

Beitrag von ToniB23 »

Die StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer, darunter auch für E-Scooterfahrer. Seit Sommer 2019 ist nun auch die eKFV ( https://www.gesetze-im-internet.de/ekfv ... 10019.html )für E-Scooter in Kraft getreten.

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV ist geregelt, wer mit einem E-Scooter fahren darf, welche Anforderungen der Roller erfüllen muss und was Fahrer unterlassen sollten, um kein Bußgeld ( https://www.bussgeldtabelle.org/e-scooter/ ) zu riskieren.

Antworten

Zurück zu „eRoller und Scooter Rechtliches“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste