Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

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apfelsine1209
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von apfelsine1209 »

Mir kann das zwar wurscht sein, weil ich den einser habe, aber ich hab' nie verstanden, warum diese berechtigung, mit dem dreier auch motos bis 125cm³/15ps fahren zu dürfen, wegfiel. Insofern finde ich das einfach eine gerechtigkeitsfrage, dies nicht nur alten führerscheininhabern zu erlauben, sondern allen.


Xenomystus
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Xenomystus »

Am 20.12. ab 9:30 wird es wohl spannend: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ter ... nn=4353052
Tagesordnungspunkt 38.

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

Heute ist leider ein schwarzer Tag für die zweirädrige Elektromobilität in Deutschland.
Wie @Xenomystus schon angedeutet hat, wurde der Änderungsvorschlag zur FeV mittlerweile dem Bundesrat vorgelegt.
Kurz zusammengefasst:
Am 6.11. wurde der Verordnungsentwurf dem Bundesrat zugeleitet.
Am 4.12. hat der Verkehrsausschuss des Bundesrats darüber beraten.
Am 20.12. findet die Entscheidung im Bundesrat statt.

Heute (6.12.) wurde die Empfehlung des Verkehrsausschusses veröffentlicht.

Kurz und knapp:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt, der Option, den B-Führerschein auf A1 zu erweitern, NICHT zuzustimmen.

Hier kann man all das nachlesen:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 74-19.html

Etwas Hoffnung macht lediglich folgender Passus in der Ausschussempfehlung, den ich aber auch im Zusammenhang mit dem restlichen Text nicht verstehe:
Wer über die nötige Befähigung zum Führen eines Leichtkraftrads verfügt, dem wird es auch nicht schwerfallen, dies in einer Prüfung unter Beweis zu stellen. Die Kosten dafür sind im Vergleich zur Fahrschulausbildung moderat.
Was könnte damit gemeint sein? Ein Verfahren wie im Entwurf des Verkehrsministeriums, aber zusätzlich eine Prüfung?

Mich ärgert insbesondere, dass im gesamten Verfahren nirgends auf den Umweltaspekt eingegangen wird. Ich würde z.B. sehr gerne vom Auto auf einen E-Roller der 90 km/h-Klasse umsteigen, um damit zur Arbeit zu fahren. Das ist positiv sowohl im Sinne der CO2-Reduktion, als auch im Sinne einer Reduktion der Parkplatznot in den Städten.

Noch ist aber nicht aller Tage Abend. Scheut Euch nicht, die Bundesratsmitglieder Eures Bundeslandes anzuschreiben und auf diese Sachverhalte hinzuweisen.
https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/m ... -node.html
Entscheidend ist erst die Abstimmung im Plenum des Bundesrat am 20.12.

Patrick

Evolution
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Evolution »

Zum einfachen Nachlesen:

Die Verordnung sieht vor, dass bei einem fünfjährigen Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) und einem Mindestalter von 25 Jahren die Fahrerlaubnisklasse A1 (Leichtkraftrad) zu erleichterten Bedingungen erworben werden
kann. Theoretische und praktische Fahrprüfung entfallen ganz, die theoretische
und praktische Fahrschulausbildung wird auf mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten reduziert.
Nach der Begründung sollen Vorbesitz der Klasse B und Mindestalter sicherstellen, dass die Betreffenden nicht mehr der Hochrisikogruppe der Fahranfänger angehören und über grundlegende Fahrerfahrung verfügen.
Weder durch den bloßen Vorbesitz der Klasse B noch durch das Mindestalter
wird tatsächlich Fahrerfahrung sichergestellt. Das höhere Mindestalter stellt
zwar sicher, dass die Betreffenden nicht mehr zur Hochrisikogruppe der Fahranfänger gehören, wenn diese allein nach dem Alter definiert wird. Es kann
sich aber immer noch um Fahranfänger ohne jegliche Fahrpraxis mit entsprechenden Risiken handeln. Noch weniger wird eine spezifische Fahrerfahrung auf einem Zweirad gewährleistet. Die praktische Ausbildung für Klasse B
hat insbesondere keine zweiradspezifischen Inhalte.
Warum nur auf Grund eines höheren Mindestalters auf einen Großteil der ansonsten für erforderlich gehaltenen Ausbildung verzichtet werden kann, erschließt sich nicht. Der reguläre Erwerb von A1 bei Vorbesitz einer anderen
Fahrerlaubnis berücksichtigt bereits die Vorkenntnisse beim klassenübergreifenden Grundstoff mit einem Rabatt von sechs Stunden. Bei einem Mindestalter von 25 Jahren liegt die Fahrschulausbildung am Pkw schon mindestens
sieben Jahre zurück. Eine Auffrischung allgemeiner theoretischer Kenntnisse
kann daher nicht schaden.
Der Verzicht auf eine Prüfung weicht von dem tragenden Grundsatz des Fahrerlaubnisrechts (§ 2 Absatz 2 Nummer 5 Straßenverkehrsgesetz) ab, nach dem
die Befähigung für eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse in einer Prüfung nachzuweisen ist. Mit dem Sonderfall der Erweiterung der Fahrerlaubnis der
Klasse B nach einer Fahrerschulung auf Fahrzeuge mit bis zu 750 Kilogramm
höherer zulässiger Gesamtmasse (§ 6a Fahrerlaubnis-Verordnung) ist dies nicht
vergleichbar. Denn die Verordnung erweitert die Fahrerlaubnis nicht auf einzelne Fahrzeugspezifikationen, sondern es wird die Berechtigung für die zusätzliche Fahrzeugklasse A1 mit ganz anderen Fahrzeugen erteilt. Die bloße
Teilnahme an der Fahrschulausbildung stellt auch nicht sicher, dass die für das
Fahren dieser Krafträder notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen tatsächlich erworben wurden.

...
Keinerlei Berücksichtigung finden die Ergebnisse der vom Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeholten Stellungnahme der Bundesanstalt für Straßenwesen. Diese stellt fest, dass eine entsprechende Regelung in
Österreich zu erhöhten Unfallzahlen insgesamt, aber auch anteilig bezogen auf
die erteilten Fahrberechtigungen geführt habe. Diese Zahlen dürften wohl
kaum darauf beruhen, dass in Österreich anders als in der Verordnung auf eine
theoretische Ausbildung verzichtet wird. Auch das, anders als in Österreich,
vorgesehene Mindestalter lässt nach Einschätzung der Stellungnahme nicht erwarten, dass nicht mit steigenden Unfallzahlen zu rechnen sei. Die Befunde zu
den Risiken des Führens eines Kfz der Klasse A1 durch einen Inhaber der
Klasse B auf Grund von Besitzstandsregelungen (alter Führerschein Klasse 3)
gegenüber heutigen Direkterwerbern der Klasse A1 würden zeigen, dass sich
diese Ergebnisse auch auf die Straßenverkehrsverhältnisse in Deutschland
übertragen lasse.
Verkehrspolitisch besteht kein Bedürfnis, den Zugang zur Risikogruppe der
Leichtkrafträder zu erleichtern, wenn dies mit Abstrichen bei der Verkehrssicherheit verbunden ist. Mit dem Pkw steht den Betreffenden eine sichere
Mobilitätsalternative zur Verfügung. Wer über die nötige Befähigung zum
Führen eines Leichtkraftrads verfügt, dem wird es auch nicht schwerfallen, dies
in einer Prüfung unter Beweis zu stellen. Die Kosten dafür sind im Vergleich
zur Fahrschulausbildung moderat.
Mit der verkehrspolitischen Strategie „Vision zero“ ist der Vorschlag daher
nicht vereinbar und daher abzulehnen.

achim
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von achim »

Meiner Meinung nach ist ja eine langjährige Fahrpraxis mit dem Auto für das sichere Fahren eines Zweirades eher abträglich.

Gruß,
Achim

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

achim hat geschrieben:
Fr 6. Dez 2019, 19:39
Meiner Meinung nach ist ja eine langjährige Fahrpraxis mit dem Auto für das sichere Fahren eines Zweirades eher abträglich.
Das sehe ich etwas anders.
Ich glaube, dass ein erheblicher Anteil der Interessenten solche sind, die bereits jahrelang mit dem PKW-Führerschein 50er-Roller fahren und das satt haben. So wie ich z.B. auch.

Patrick

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

So, ich habe mir mal die Mühe gemacht und ein Schreiben aufgesetzt, dass ich (nach 1x drüber schlafen) morgen an die Bundesratsmitglieder meines Bundeslands (Bayern), weitere Politiker (lokaler MdL etc.) und (in angepasster Form) an den ADAC schicken werde. Macht mit! Hier noch mal der Link zu den Bundesratsmitgliedern:
https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/m ... -node.html
Aus früherer Erfahrung weiß ich, dass solche Schreiben durchaus wahrgenommen werden. Es ist auch durchaus öfter so, dass sich das Plenum nicht in vollem Umfang an die Empfehlung der Ausschüsse hält.

Patrick
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des deutschen Bundesrats und ..(ggf. weiteres)

Der 4.12.2019 war ein schwarzer Tag für die Elektromobilität in Deutschland. An diesem Tag beschloss der Verkehrsausschuss des Bundesrates, sich gegen die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Erlangung der Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder auszusprechen, das erfahrenen PKW-Fahrern z.B. für den Weg zur Arbeit den Umstieg auf einen Elektroroller leichtgemacht hätte. Sie werden über diesen Sachverhalt in der Plenarsitzung des Bundesrats am 20.12.2019 abstimmen (TOP 38 der vorläufigen Tagesordnung: „574/19 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“).

Leichtkrafträder der Klasse L3e (sog. „125er“, überwiegend Roller) bieten die idealen Rahmenbedingungen für Elektromobilität. Elektrifizierte Roller schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie tragen zum Erreichen der Klimaziele bei, und sie reduzieren wegen ihrem viel geringeren Platzbedarf die Parkplatznot in unseren Städten. Im Gegensatz zu Kleinkrafträdern der Klasse L1e („50er“) sind Modelle der Klasse L3e auch für etwas weitere Pendelstecken zur Arbeit mit Überlandanteilen geeignet.

Im Gegensatz zu elektrisch angetriebenen PKWs haben elektrische Krafträder bereits erhebliche Marktanteile erlangt. So waren 2018 europaweit bereits 14,5% aller neu zugelassenen Kleinkrafträder der Klasse L1e („50er“) elektrisch angetrieben. In den leistungsfähigeren Klassen wie L3e ist der Anteil zwar (noch) geringer. Auffällig ist jedoch, dass z.B. in Österreich, wo es bereits ein vereinfachtes Verfahren zum Erlangen der Fahrerlaubnis für die Klasse L3e gibt, im Verhältnis 3x so viele elektrische Motorräder dieser Klassen zugelassen wurden als in Deutschland (Quelle: https://www.acem.eu/registrations-of-mo ... -9-in-2018). Es ist also davon auszugehen, dass die geplante Änderung der Führerscheinverordnung auch in Deutschland der Zweirad-Elektromobilität einen gewaltigen Vorschub geben wird. Viele, auch renommierte Hersteller stehen in den Startlöchern mit elektrischen Modellen der Klasse L3e, z.B. Seat (https://www.seat-mediacenter.de/newspag ... ooter.html)

Ich finde es sehr bedauerlich, dass die deutsche Politik diesen Trend bislang nicht erkannt hat. So steht leider im Verordnungsentwurf des Verkehrsministeriums (Drucksache 574/19) in der Begründung , Punkt IV/1. :
„Nachhaltigkeitsaspekte. Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Die Verordnung berührt keine Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung.“
Dabei ist die Förderung der Elektromobilität ein wesentlicher Inhalt der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Auch in der Empfehlung des Verkehrsausschusses findet dieser Aspekt keine Erwähnung:
„Verkehrspolitisch besteht kein Bedürfnis, den Zugang zur Risikogruppe der Leichtkrafträder zu erleichtern […] Mit dem Pkw steht den Betreffenden eine sichere Mobilitätsalternative zur Verfügung“.
Ich bitte Sie deshalb, diese Gesichtspunkte in Ihre Entscheidung am 20.12.2019 einfließen zu lassen.

Mit besten Grüßen,

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davidflorian
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von davidflorian »

Ich bin 47 Jahre. Fahre seit 18 mit dem PKW und bin über mein E-Bike seit Juni diesen Jahres auf eine Super Soco CUx gekommen. Vorher bin ich kein motorisiertes Zweirad gefahren, da ich großen Respekt vor diesen habe. Bin mit 16 im Urlaub zweimal fies mit Rollern gestürzt.

Tatsächlich macht mir das Fahren mit der CUx so großen Spaß, insbesondere offen, dass ich mich über erleichterte Bedingungen zum Erwerb der Klasse A1 einerseits gefreut habe und geschwindigkeitstechnisch überlegt habe, auf die angekündigte CPx mit 95km/h max. aufzurüsten. Andererseits liegt mir mein Leben und meine Gesundheit sehr am Herzen. Daher kann ich die Argumentation und die Empfehlung des Verkehrsausschusses sehr gut nachvollziehen: Mit der verkehrspolitischen Strategie „Vision zero“ ist der Vorschlag auch meines Erachtens nicht vereinbar.

Das ist meine persönliche Meinung.

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hmpf
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von hmpf »

Ich glaube auch, dass Zweirad fahren erheblicher gefährlich ist und damit das "Sicherheits"-Argument durchaus legitim ist. Andererseits sind bei Unfällen mit Leichtkrafträdern meist die Fahrer selbst betroffen und es ist ein persönliches Risiko. Vielleicht sollte man die A1 Klasse wieder wie früher auf 80kmh beschränken und dafür den Zugang erleichtern.

Außerdem halte ich Fahrschulen für Abzocke, ich würde lieber alle 5 Jahre eine Theorieprüfung für 20€ machen als mir 6h belanglose Anekdoten vom nicht pädagogisch geschulten Fahrlehrer anhören zu müssen.

Im Sinne von Umweltschutz und für der "Vision Zero" wäre aber auch ein Limit von 80kmh Landstraße und 120kmh Autobahn sinnvoll.
16.800km (06/22) mit Trinity Uranus 2017, L2 Akku (60V, 40Ah), EZ 8/17, Logbuch siehe hier

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