turbofoen hat geschrieben: ↑Sa 29. Jun 2019, 12:27
chrispiac hat geschrieben: ↑Sa 29. Jun 2019, 01:56
Wenn sie jetzt noch eine Überprüfung des Punktekontos hineinnehmen, so das notorische Raser herausgefiltert werden, hätte ich nichts dagegen einzuwenden.
Was sollte das bringen? Die Raser fahren dann ja dann trotzdem noch mit einem KFZ mit beliebig vielen PS....dann müsste man notorischen Raser den Lappen komplett entziehen. Und das passiert, wenn sie öfters erwischt werden ohnehin schon.
Ohnehin wird der typische Raser sich nicht mit einem derart gedrosselten Fahrzeug auf Bestzeitjagd begeben, der will jenseits der 200er Marke über die Autobahn blasen.
Zudem, wer sagt denn, dass der brave Autofahrer nicht erst auf dem Zweirad zum Raser wird. Aber auch hier...11PS. Die laden nicht grad zum Rasen ein. Jeder Mittelklassewagen beschleunigt besser, wenn man es drauf anlegt.
Ich finde die angedachte Regelung schon ausreichend. Es wird ihmo alles wichtige berücksichtigt und das Restrisiko geht im Hintergrundrauschen unter.
Mir geht es nur darum, das ein erleichteter Einstieg in eine neue Führerscheinklasse nur für Fahrern gestattet wird, die es sich verdient haben. Andernfalls bräuchte man ja auch nicht die Voraussetzung „5 Jahre Führerschein B und Mindestalter 25 Jahre“. Bei einem entsprechenden Punktekonto kann ja auch eine Fahrerlaubnis entzogen werden oder ein phsichologischer Eignungstest vorgeschrieben werden. Falls man doch mal Punkte bekommen hat, verfallen die auch nach einigen Jahren oder man hat durch freiwillige Nachschulung die Möglichkeit, diese zu reduzieren. Unter diesen Umständen halte ich es halt als Sinnvoll, nur Führerscheininhabern diese vereinfachte Regelung zuzugestehen, die ein geringes Punktekonto haben (z. B. kleiner 5 oder 3 Punkte) und denen nicht im letzten Jahr neue Punkte hinzugekommen sind und diese Punkte nicht für das gleiche Vergehen vergeben worden sind. Einmal ein Fehlverhalten (und erwischt werden) - Rote Ampel überfahren, (deutlich) zu schnell, Feuerwehrstellplatz zugeparkt usw. - kann vorkommen, kommt dieses aber öfters vor, halte ich es für ein Kriterium einen vereinfachten Führerscheinerwerb nicht zuzugestehen. Man kann dann ja den Führerschein nach wie vor mit den üblichen Verfahren erweitern, aber solche Kandidaten sollten vielleicht ein wenig mehr Theorie eingeimpft werden, vor allem die aktuelle Gesetzeslage, bei einem Führerscheinerwerb. Es gibt natürlich keine Garantie, das solche „Verhaltensauffällige“ sich dann besser im Straßenverkehr verhalten, aber wenigstens kann man dann sagen, sie mußten die aktuellen Verkehrsregeln lernen, sie müßten also Wissen, das sie sich Fehlverhalten. Sowas könnte ggf. bei einer Gerichtsverhandlung berücksichtigt werden.