Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

vsm hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 11:18
Also ich habe (zum Erlangen der Fahrerlaubnis Klasse A) deutlich weniger Zeit auf dem Verkehrsübungsplatz zugebracht. Das sollten andere wohl auch schaffen... ;)
Wäre beruhigend, wenn du die Mehrheit der Autofahrer wärst, die zusätzlich Zweirad fahren, ohne zusätzliche Prüfung

Im meinem privaten Umfeld, gab es keine gute Beispiele für einen Umstieg vom PKW auf die Automatikroller, mit entsprechend schwere Unfallfolgen, aufgrund fehlender/unzureichender Sicherheitsausrüstung :shock:

Viele Autofahrer sahen damals die "50er" als Spielzeug an und mussten selber erleben, dass 50 km/h reicht um Knochenbrüche und auch bleibende Schäden zu erleiden.
Heute erkenne ich noch Autofahrer auf den Rollern, an ihrer falschen Fahrweise, äußerst rechts, statt in der Mitte von der Fahrbahn :!:

So fährt man mit dem Fahrrad, aber NIEMALS nicht mit dem motorisierten Zweirad :o

Ich bin gespannt, wann ich die ersten 125er sehe, die am rechten Fahrbahnrad herumeiern statt in der Mitte der Fahrbahn zu fahren :lol:

Persönlich bin ich froh um die Neuregelung und ich werde schellstmöglich auf 125er umsatteln,
Ich hoffe, dass es dann auch einen erleichterten Zugang zum A2 geben wird, nach 5-jähriger 125er Praxis zB ;)
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Evolution
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Evolution »

Manchmal kannst Du gar nicht anders, als äußerst rechts zu fahren. Zum Beispiel in Kreuzungen. Neulich ist mir ein Lastwagen mit Anhänger entgegengekommen, der hat glatt die Hälfte meiner Fahrspur mitbenutzt, obwohl ich mit Hupe und Fernlicht auf die Gefahr aufmerksam machte. Da blieb mir nichts anderes übrig als auszuweichen. Ähnliches passiert mir auch häufig mit PKWs, deren Fahrer noch nicht einmal Augenkontakt nehmen. Als wäre man unsichtbar.

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Evolution »


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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

Evolution hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 12:09
Als wäre man unsichtbar.
mich kann nicht überraschen, wenn ein linksabbiegender Autofahrer mich übersieht und losfahren würde, weil ich bremsbereit bin und schon vor der Einmündung bremse und mich aufrichte.

ich habe oft das Gefühl, die sehen mich im letzten Moment :o und stoppen und fahren nicht weiter.

Wenn ich der Situation nicht bremsen würde, dann würde ich-im Zweifel-in den Linksabbieger rein krachen :shock:

Wenn ich mit einer 125er "angeschossen" komme, dann kann das Auto schon am abbiegen sein und meiner Fahrbahnhälfte kommt es zum Aufprall. Das sind die typische Zweiradunfälle, bei denen der Motorradfahrer unschuldig ist und trotzdem tot

Wenn schon mittig fahrende Motorräder übersehen werden, dann erst recht solche, die auf dem rechten Fahrbahnrad "kleben"

Das muss in die Rübe rein :!:
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AkkuSchrauber

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von AkkuSchrauber »

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/dru ... 574-19.pdf

lesen! ;)

1.) Es gibt eine "Evaluierungsphase" von 2Jahren, an der JEDER der die 196 haben möchte Teil nimmt!!! Erst danach werden die personenbezogenen Daten "anonymisiert"!
2.) in den 5 90Minuteneinheiten sind alle Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Erhalt des A1 auch benötigt werden! incl Nacht-, Autobahn-Fahrten sowie Brems und Ausweichmanöver!
3.) Auf weitere inhaltliche Vorgaben wie z.B. Ort und Zeitumfang wurde verzichtet, um Fahrlehrern weitgehende pädagogische Freiheit zu geben und den individuellen Bedürfnissen der Bewerber Rechnung tragen zu können.

Fragen:
Was genau bedeutet Punkt drei? Ist der Fahrlehrer in der Lage den Umfang der Ausbildung zu verlängern, oder die Abgabe der geforderten Tauglichkeitsbescheinigung aufgrund eigener Probantenbewertung zu verweigern?

Was wäre wenn die Auswertung der Evaluierung eine Zunahme der Unfälle in der Gruppe der Beteiligten nachweist? Werden dann ggf. alle 196er kassiert?

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

schwierig zu beantworten, wie das in der Praxis von den Fahrschulen und den Fahrlehrern gehandhabt werden wird.

Nach meinem Dafürhalten, können Fahrschüler, die keinerlei Vorkenntnisse bei Motorrädern haben, innerhalb der gesetzten 10h, keine Bescheinigung nach 196 erhalten, weil diese Fahrschüler erst den grundsätzlichen Umgang mit dem Motorrad lernen müss(t)en. Die Fahrschule und speziell der Fahrlehrer, müssen entscheiden, ob im Einzelfall der Fahrschüler, direkt am Strassenverkehr teilnehmen kann und ein Mindestmass an Kenntnis bewiesen hat.
Die Bescheinigung wird von der Fahrschule nur dann ausgestellt werden, wenn die Fähigkeiten des Fahrschülers ausreichend sind. Ein Rechtsanspruch auf die Bescheinigung seitens des Fahrschülers gibt es mE nicht.
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von turbofoen »

Hieße also für den gemeinen Automatikrollerfahrer, oder jemand der noch nie Mopped mit Schaltung und Fußbremse gefahren ist, wird das in den 5x90 Minuten ja kaum vernünftig zu lernen sein. Zumal das ganze andere Zeug ja vermutlich auch noch gelernt werden soll/muss. Grundfahrübungen usw....
Denke nicht, das es Fahrlehrer gibt, die darauf verzichten werden.

Es könnte dann also von Vorteil sein, wenn man jemanden kennt, der mal mit auf den Verkehrsübungsplatz kann um zumindest Schalten, Bremsen usw. zu üben, bevor man den Fahrschulkurs belegt. Dann hat man zumindest schon mal ne grobe Ahnung von den Grundlegenden Dingen, die man zum Bewegen eines richtigen Motorrades braucht.


Ich glaube nämlich nicht, dass man einfach stumpf die 5x90min Praxis abspult und dann den Stempel bekommt. Zumidest ncht, wenn man vorher überhaupt keine Ahnung vom Zweiradfahren hat. So fahrlässig wird wohl keine Fahrschule sein...

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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

ich bin mir auch nicht sicher, was die Fahrschule in meinem Ort sagen wird, wenn ich mich für den Kurs anmelde :?:
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von MEroller »

Für Leute mit jahre- oder gar jahrzehntelanger 45/50er Erfahrung sollte die neue Regelung ohne jegliche Probleme abgehen.

Das einzige, was mir das A-Führerschein nach machen an neuen Erkenntnissen gebracht hatte (für 1300€?!?!!?) war, dass beim schnelleren Zweirad der Blick viel weiter in die gewünschte Fahrtrichtung wandern muss als vom 50er fahren gewohnt. Speziell beim Kurven fahren. Da muss ich jetzt beim dauernd im Dunkeln Fahren mit massiv blendendem Gegenverkehr speziell in Linkskurven trainieren, den Blick in die voraussichtliche Richtung zu lenken, auch wenn ich die Fahrbahn nicht wirklich sehen kann sondern nur blendende Autos. D.h. die Erinnerung des jeweiligen Kurvenradius muss dafür herhalten. Eigentlich verrückt, aber es funktioniert gut und gibt viel mehr Kurvensicherheit auf der L3e.
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patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

Ich bin kein Jurist, habe aber beruflich immer wieder mit Gesetzestexten zu tun. Meine Interpretation der Dinge:
AkkuSchrauber hat geschrieben:
So 22. Dez 2019, 17:19
1.) Es gibt eine "Evaluierungsphase" von 2Jahren, an der JEDER der die 196 haben möchte Teil nimmt!!! Erst danach werden die personenbezogenen Daten "anonymisiert"!
Die Evaluierung ist heutzutage ein ganz üblicher Prozess bei Verordnungsänderungen etc. und findet sich in praktisch jedem Verordnungs- bzw. Gesetzestext. Erst recht, wenn es wie hier um z.B. sicherheitsrelevante Aspekte geht, die man gut statistisch auswerten kann.
Die Erhebung vom personenbezogenen Daten muß sich an die Vorgaben des Datenschutzes halten, d.h. ein auf Anhieb ersichtlicher und eindeutiger Personenbezug darf vermutlich von Anfang an nicht hergestellt werden. Nach 2023 muß jeder Personenbezug eliminiert werden.
3.) Auf weitere inhaltliche Vorgaben wie z.B. Ort und Zeitumfang wurde verzichtet, um Fahrlehrern weitgehende pädagogische Freiheit zu geben und den individuellen Bedürfnissen der Bewerber Rechnung tragen zu können.

Fragen:
Was genau bedeutet Punkt drei? Ist der Fahrlehrer in der Lage den Umfang der Ausbildung zu verlängern, oder die Abgabe der geforderten Tauglichkeitsbescheinigung aufgrund eigener Probantenbewertung zu verweigern?
Ich denke, der Fahrlehrer hat hierzu nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Es gibt ja keine Prüfung, und ein Fahrlehrer darf sich nicht anmaßen, in der Sache als Prüfer aufzutreten. Nicht zuletzt könnte man ihm sehr schnell eigene Geschäftsinteressen vorwerfen.

Der Verordnungtext spricht von einer "erfolgreichen Teilnahme".
Was der Schüler für die "erfolgreiche Teilnahme" tun muß, ist auch beschrieben:
"Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen."
Ich denke, dass der Fahrlehrer dies nur absprechen kann, wenn er ganz erhebliche Defizite erkennt. Es lohnt hier auch ein Blick in die Regelungen zur Fahrprüfung, wo z.B. ganz explizit und wiederholt von "ausreichenden Kenntnissen" die Rede ist, und in Anhang 7 FeV ein ausführlicher Katalog an zu erfüllenden Aufgaben genannt ist.

Auch der nächste Satz in unserer Verordnung sagt recht klar, dass der Fahrlehrer nicht viel Spielraum hat, nämlich wegen dem Wörtchen "hat":
"Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen."
Was wäre wenn die Auswertung der Evaluierung eine Zunahme der Unfälle in der Gruppe der Beteiligten nachweist? Werden dann ggf. alle 196er kassiert?
Ganz sicher nicht, wegen Bestandsschutz. Ähnlich wie ja jetzt auch die Leute mit Führerschein vor 1980 die Maschinen schon fahren dürfen.
Im Extremfall wird die Möglichkeit wieder abgeschafft, und man hat dann eben Glück gehabt, wenn man die Erweitung in den 2 Jahren gemacht hat.

Patrick

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