Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

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callmeuhu
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von callmeuhu »

ein Festschmaus für die Paragrafenreiter :lol:
patba hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 11:06
Ich bin kein Jurist, habe aber beruflich immer wieder mit Gesetzestexten zu tun. Meine Interpretation der Dinge:
:)

patba hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 11:06
3.) Auf weitere inhaltliche Vorgaben wie z.B. Ort und Zeitumfang wurde verzichtet, um Fahrlehrern weitgehende pädagogische Freiheit zu geben und den individuellen Bedürfnissen der Bewerber Rechnung tragen zu können.
pädagogische Freiheiten darf es geben, Entscheidungsbefugnisse seien aber beschränkt, aha :?:
patba hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 11:06
Ich denke, der Fahrlehrer hat hierzu nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten. Es gibt ja keine Prüfung, und ein Fahrlehrer darf sich nicht anmaßen, in der Sache als Prüfer aufzutreten. Nicht zuletzt könnte man ihm sehr schnell eigene Geschäftsinteressen vorwerfen.
welche finanzielle Interessen soll ein Fahrlehrer haben :?: Die Fahrschule möchte möglichst Fahrstunden verkaufen. Der Fahrlehrer muss bei der Anmeldung prüfen, welchen Wissensstand der Fahrschüler hat. Der Fahrlehrer muss dann individuell entscheiden, welche Aufgaben der Fahrschüler bewältigen kann und wo der Unterricht ansetzen muss.
patba hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 11:06
Der Verordnungtext spricht von einer "erfolgreichen Teilnahme".
Was der Schüler für die "erfolgreiche Teilnahme" tun muß, ist auch beschrieben:
"Für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung hat der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis zu stellen."
Ich denke, dass der Fahrlehrer dies nur absprechen kann, wenn er ganz erhebliche Defizite erkennt. Es lohnt hier auch ein Blick in die Regelungen zur Fahrprüfung, wo z.B. ganz explizit und wiederholt von "ausreichenden Kenntnissen" die Rede ist, und in Anhang 7 FeV ein ausführlicher Katalog an zu erfüllenden Aufgaben genannt ist.
und nach deiner Vorstellung soll der Fahrlehrer mit dem Fahrschüler, gleich auf die Autobahn oder was ? :lol:

Aus eigener Erfahrung:

der Fahrschüler muss das Motorrad auf dem Übungsgelände "ausreichend" beherrschen, bevor auch nur die Fahrt in den Strassenverkehr angedacht werden kann.
patba hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 11:06
Auch der nächste Satz in unserer Verordnung sagt recht klar, dass der Fahrlehrer nicht viel Spielraum hat, nämlich wegen dem Wörtchen "hat":
"Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes dem Teilnehmer eine Bescheinigung nach Nummer 6 über die erfolgreiche Teilnahme auszustellen."
im Prinzip wird das nicht überprüft, ob die Bescheinigung zurecht erfolgt, oder nicht. Es wird sich erweisen, ob die Fahrschulen mit den Bescheinigungen lax umgehen, oder ob sie als erste Priorität die Verkehrssicherheit sehen.
Die Fahrschule können die Regelung dazu benutzen, eigene "Problemfälle" mit Bescheinigungen zu versorgen.
"erfolgreiche Teilnahme" heisst nicht, dass man nur da gewesen ist, sondern das man die Inhalte der Schulung verstanden hat und entsprechend handelt.

Ich sehe schon die Klagewelle auf die Fahrschulen zu rollen, wenn die Fahrschüler ihre "erfolgreiche Teilnahme" bestätigt haben wollen und die Fahrschule darauf besteht, dass zusätzliche Unterrichtsstunden vonnöten sind. :D

Was ich erwarte:

bei der Anmeldung wird wohl gefragt, welche Vorerfahrung auf Zweirädern ich habe.
Ich werde dann antworten, dass ich zwar Vorerfahrung habe, die Einschätzung über meine Fähigkeiten aber dem Fahrlehrer überlasse, weil die darin geschult sind ;)
Wahrscheinlich werde ich mit einer Fahrschulmaschine ein paar Runden auf dem Parkplatz drehen dürfen bzw. auf dem Übungsgelände.

Der Fahrerlehrer sieht dann ob und wie ich die Grundlagen des Fahrzeugs beherrsche, oder ob ich das nicht kann :shock:

Sollte meine Kenntnisse für den Strassenverkehr ausreichen, könnte mit der Fahrschule abgesprochen werden, wann ich die vorgeschriebenen Pflichtstunden abspulen soll.
Ich bin gespannt, wann die Erste Bescheinigung erfolgt ist :P
meine Rasselbande ;)

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Evolution
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Evolution »

Man kann davon ausgehen, dass die Fahrschulen die Bescheinigung entsprechend ihrer bisherigen Praxis ausstellen. Da wird es laxe Fahrlehrer geben und auf der anderen Seite der Skala solche Fahrlehrer, die an ihren Fahrschülern verdienen wollen und diese auspressen.

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

callmeuhu hat geschrieben:
Mo 23. Dez 2019, 12:32
und nach deiner Vorstellung soll der Fahrlehrer mit dem Fahrschüler, gleich auf die Autobahn oder was ? :lol:
Das habe ich nicht geschrieben.

Ich habe weiter oben schon zitiert, dass die praktischen Übungen sowohl Fahrten auf dem Übungsgelände umfassen müssen, als auch Überland/Autobahnfahrten (gemäß Fahrschüler-Ausbildungsverordnung)
Anlage 3 Nr. 17.2 sind die "Übungen zur Fahrzeugbeherrschung"
Anlage 4 Nr. 1+2 sind Schulung auf Bundes-/Landstrasse und Autobahn.

Zur Frage, welche Maßstäbe der Fahrlehrer anlegen muß/darf, sind auch die Stellungnahmen der Verbände, insbes. des Fahrlehrerverbandes, lesenswert:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Geset ... ?nn=382740

Im Endeffekt wird das Procedere ähnlich sein wie auch zur Erlangung der Schlüsselziffer 96 (Anhänger). Auch der Verordnungstext ist sehr ähnlich.
Das Rückwärtsfahren mit einem Wohnwagen ist auch nicht ohne... Dennoch findet man im Netz nirgends Berichte, dass Fahrlehrer die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung verweigert hätten, oder eine erhebliche Anzahl an Mehrstunden gefordert hätten.

Patrick
Zuletzt geändert von patba am Di 24. Dez 2019, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von Pfriemler »

Anekdotisch:
Fasemann hat geschrieben:
Sa 21. Dez 2019, 23:21
Nur gut das es in der DDR keine Automatikmoppeds gab, da haben wir das mit 14 Jahren gleich vernünftig gelernt.
Es gab immerhin welche mit Kupplungsautomatik. Schalten musste man aber wirklich selber. Am linken Lenkergriff war kein Hebel, sonst alles wie bei den Schaltern. Und bei den Simsons muss man den zwischen 1 und 2 liegenden N vorsichtig ertasten, im Normalfall wird "durchgeschaltet". Ich habe so eine Kiste jahrelang gefahren und regelmäßig geflucht, weil man zumindest zum Antreten die N brauchte...
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von elektroHans »

Wird auch Zeit, dass das endlich bewilligt wurde und man hier für alle leidgeplagten 45km/h Fahrer etwas tut. Danke!

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hmpf
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von hmpf »

Ich habe ja kuerzlich nach ca. 2 Jahren und 8000km auf dem 50er dann den Motorradschein gemacht.

Generell fand ich die Grundfahraufgaben erheblich interessanter als den Verkehr an sich. Insbesondere die Autobahnfahrten waren stinklangweilig, dass einzige ungewohnte ist da der Winddruck wenn man das erste Mal 130kmh ohne Windschild faehrt.

Schalten fand ich halb so wild, muss man IMHO nicht unbedingt in der Fahrschule lernen, zumal man mit einem Motorrad auch 100 im ersten fahren kann :lol: Viel wichtiger ist IMHO, sich an die Fahrphysik langsam ranzutasten und daher fand ich die Grundfahraufgaben auch viel sinnvoller als die recht langweiligen Fahrstunden im Verkehr. Haette gerne 2 der 4 Pflicht Autobahnstunden gegen Uebungsplatz mit Fahrlehrer getauscht.
16.800km (06/22) mit Trinity Uranus 2017, L2 Akku (60V, 40Ah), EZ 8/17, Logbuch siehe hier

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

Laut tweed vom BMVI tritt die neue Regelung schon am 31.12. in Kraft.
https://mobile.twitter.com/BMVI/status/ ... 1639151621
Wird also Zeit, dass die neuen Anbieter von E-Rollern (Seat, Silence, ...) in die Puschen kommen.

Patrick

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davidflorian
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von davidflorian »

Sind die Fahrschulen schon schulungsfähig? Ich frage morgen mal an.

AkkuSchrauber

Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von AkkuSchrauber »

lt. Planung ist die Umsetzung in der Fahrschule ab 1. April 2020 anvisiert! Etwas Vorlaus muss wohl sein.

patba
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Re: Reform der FeV: L3e-Roller nur mit B-Führerschein

Beitrag von patba »

Es gibt schon etliche Fahrschulen, die auf ihren Homepages den "B196" anbieten. Im günstigsten Fall, den ich gefunden habe, für 550,- pauschal.
Einfach mal nach "b196" googlen.
Eine willkürliche Auswahl:
https://www.motorrad-fahrschule-koeln.d ... in-fahren/
http://fahrschule-heynen.de/motorrad-schein-b196.html
http://fahrschule-schmitz-koeln.de/
https://www.fahrschule-joerg-braun.de/a ... asse-b196/

Bei mir vor Ort habe ich noch nicht gefragt, und ich werde auch noch bis zum Frühjahr warten.
Ich will auf jeden Fall etwas elektrisches, und hoffe, dass in den nächsten Wochen da noch etwas Bewegung in den Markt kommt (z.B. Neuvorstellung von Seat etc.).

Patrick

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