Parken im öffentlichen Raum

eMobility Rechtliches
MasterP208
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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von MasterP208 »

Hallo Slize,

puh das ja schon ein weilchen her, kann mich ehrlich gesagt garnicht mehr so genau daran erinnern, was da raus gekommen ist. Ich glaube aber wir hatten mal mit jemanden vom Ordnungsamt gesprochen und da war da Konsens, dass parken auf dem Gehweg nicht erlaubt ist.
Müsste man sich aber nochmal nach dem aktuellen Stand der Dinge erkundigen.
Wir haben ja jetzt neu in der Stadt die BIRD eScooter, die können ja quasi auch stehen wo sie wollen. Dann sollte das für eRoller ja auch möglich sein :D

Ich hab das Thema aber auch nicht weiter verfolgt, da mein eRoller mir leider kaputt gefahren wurde und ich aktuell keinen habe.
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Kerstin
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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von Kerstin »

Romiman hat geschrieben:
Sa 27. Jul 2019, 23:56
Der Gehweg sollte zwischen geparktem Roller und Bordstein noch min. 1,50m breit sein. Dann hat man eine Chance, geduldet zu werden. Hab auch schon ein Ticket am Roller gehabt, obwohl die 1,50m noch locker eingehalten wurden.
Ich hole das Thema nochmal hoch, denn es ist mir inzwischen auch schon 2x passiert, jedes Mal 30,- Euro weg. Stand beide Male parallel zur Straße auf dem Bürgersteig, da wären drei Kinderwagen locker noch nebeneinander vorbeigekommen.

Beim letzten Mal bin ich der Politesse sogar noch nachgerannt und hab gefragt, warum diese e-on-E-Roller sogar zu dritt und selbstverständlich quer auf dem Bürgersteig stehen dürften, ich aber - niemanden behindernd - nicht. Ihre Antwort war, wisse sie auch nicht und woran solle sie überhaupt erkennen, dass mein Moped ein E-Fahrzeug ist, würde ja nicht draufstehen (aber am Ende auch keinen Unterschied machen).

Vor so viel geballter Kompetenz habe ich kapituliert und gelöhnt. Aber es ärgert mich maßlos. Gibt’s da mittlerweile irgendwas Rechtliches?
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Afunker
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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von Afunker »

Kerstin hat geschrieben:
So 26. Jun 2022, 18:24
Ihre Antwort war, wisse sie auch nicht und woran solle sie überhaupt erkennen, dass mein Moped ein E-Fahrzeug ist, würde ja nicht draufstehen (aber am Ende auch keinen Unterschied machen).

Vor so viel geballter Kompetenz habe ich kapituliert und gelöhnt. Aber es ärgert mich maßlos. Gibt’s da mittlerweile irgendwas Rechtliches?
Ja irgendwie schon. Kennzeichen mit E Buchstaben holen (Stichwort: Freiwillige Zulassung).
Die dürfen im öffentlichen Raum in manchen Städten kostenlos auf normalen Parkplätzen stehen.
Mir wollte nach dem 01.05. diesen Jahres (nach Änderung der Parkraumordnung der Stadt) eine Politesse mir ein Knöllchen verpassen.
Nix da....E-Kennzeichen nicht gesehen? Auf der Behörde Knöllchen zerrissen, nachdem Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt wurde....
Gruss Helmut

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Kerstin
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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von Kerstin »

Afunker hat geschrieben:
So 26. Jun 2022, 18:58
Kerstin hat geschrieben:
So 26. Jun 2022, 18:24
Ihre Antwort war, wisse sie auch nicht und woran solle sie überhaupt erkennen, dass mein Moped ein E-Fahrzeug ist, würde ja nicht draufstehen (aber am Ende auch keinen Unterschied machen).

Vor so viel geballter Kompetenz habe ich kapituliert und gelöhnt. Aber es ärgert mich maßlos. Gibt’s da mittlerweile irgendwas Rechtliches?
Ja irgendwie schon. Kennzeichen mit E Buchstaben holen (Stichwort: Freiwillige Zulassung).
Die dürfen im öffentlichen Raum in manchen Städten kostenlos auf normalen Parkplätzen stehen.
Mir wollte nach dem 01.05. diesen Jahres (nach Änderung der Parkraumordnung der Stadt) eine Politesse mir ein Knöllchen verpassen.
Nix da....E-Kennzeichen nicht gesehen? Auf der Behörde Knöllchen zerrissen, nachdem Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt wurde....
Nee, ich will den Aufwand nicht. Für einen Roller, der zwei Jahre alt ist und damals knapp über 1000,- Euro gekostet hat? (Geht das für den überhaupt? 45km/h) Außerdem: Die e-on-Roller dürfen ja auch so rumstehen und sogar zum Verkehrshindernis werden.

Ich habe einen E-Roller, weil ich damit angeblich so umweltfreundlich fahre. Genau wie die E-Autos (lassen wir das Problem der Akkus mal beiseite). Und sie könnte es auch ohne E daran erkennen, dass mein Teil keinen Auspuff hat, vor allem, wenn ich sie noch darauf hinweise.

Das war - und ist - pure Schikane. Denn wie du ganz richtig schreibst: in manchen Städten. Warum nicht einheitlich und für alle E-Fahrzeuge?
Zuletzt geändert von Kerstin am So 26. Jun 2022, 19:30, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von Evolution »

Bei freiwilliger Zulassung gibt es kein E-Zeichen.

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Afunker
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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von Afunker »

Evolution hat geschrieben:
So 26. Jun 2022, 19:09
Bei freiwilliger Zulassung gibt es kein E-Zeichen.
Sofern man es nicht verlangt und benötigt, gerade wegen Parken im öffentlichen Raum.....(wie ich hier in Kaiserslautern)
Gruss Helmut

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Re: Parken im öffentlichen Raum

Beitrag von Mächschen »

Für Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) ist einfach kein E-Kennzeichen und damit keine Privilegien.

§1 EmoG

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